ESRS 2 Allgemeine Angaben [ESRS 2] Allgemeine Angaben
Angabepflicht |
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Bezeichnung mit Referenz |
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BP-1 |
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Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen |
BP-2 |
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GOV-1 |
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GOV-2 |
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GOV-3 |
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Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
GOV-4 |
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GOV-5 |
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Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
SBM-1 |
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Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (Nutzung der Phase-in Option für ESRS 2 SBM-1.40b-c) |
SBM-2 |
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SBM-3 |
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (Nutzung der Phase-in Option für ESRS 2 SBM-3.48e) |
IRO-1 |
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IRO-2 |
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In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten |
Grundlagen für die Erstellung [BP-1] Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen
Mit dem vorliegenden Konzernnachhaltigkeitsbericht des kalenderjahrgleichen Geschäftsjahrs 2024 (Nachhaltigkeitsbericht) des Fresenius-Konzerns (Fresenius) möchten wir unsere Stakeholder transparent über unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten informieren. Die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt zur Erfüllung der CSRD unter vollständiger Beachtung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zudem erfüllt der Nachhaltigkeitsbericht die gesetzlichen Anforderungen an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung gem. §§ 315b bis 315c i.V.m. §§ 289c bis § 289e HGB.
Mit den im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung kommt Fresenius den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019 / 2088 (im Folgenden EU-Taxonomie Verordnung) nach, wie im Abschnitt Angaben nach Artikel 8 Der Verordnung 2020 / 852 (Eu-Taxonomie-Verordnung) erläutert.
Der Nachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt und bezieht sich auf den gleichen Konsolidierungskreis wie die Finanzberichterstattung. Der Bericht umfasst damit den Konzern einschließlich seiner Unternehmensbereiche, d. h. alle vollkonsolidierten Unternehmen, die der rechtlichen oder tatsächlichen Kontrolle der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg, Deutschland, unterstehen.
Der Nachhaltigkeitsbericht deckt sowohl unseren eigenen Geschäftsbetrieb als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ab, sofern die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen unsere Wertschöpfungskette betreffen. Solche, die sich ausschließlich auf die Wertschöpfungskette beziehen, sind entsprechend erläutert. Angaben dazu, inwieweit Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen die Wertschöpfungskette abdecken, sind unter den entsprechenden Abschnitten in den jeweiligen Themenstandards dargestellt. Die operativ tätigen Unternehmensbereiche Fresenius Kabi und Fresenius Helios werden als Operating Companies bezeichnet.
Erläuterungen zu Konzepten, Richtlinien und Kontrollen im Konzern beziehen sich auf die geografischen Gebiete, in denen wir Produktionsstandorte, Gesundheitseinrichtungen oder andere operative Einheiten betreiben. Sofern Fresenius vertraglich oder gesetzlich verpflichtet ist, umfassen diese Angaben auch die vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die wichtigsten Stakeholdergruppen werden in diesem Standard im Abschnitt SBM-2 Stakeholder und Partnerschaften erläutert.
Die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht sind aus Sicht von Fresenius umfassend. Auslassungen von Informationen aufgrund von geistigem Eigentum, Know-how oder den Ergebnissen von Innovationen wurden nicht vorgenommen.
Die Geschäftsteile des Unternehmensbereichs Fresenius Vamed (Investment Company), die gemäß der Bekanntgabe vom 8. Mai 2024 veräußert wurden oder zur Veräußerung stehen, bzw. abgewickelt werden, sind bis zum Vollzug des Verkaufs des jeweiligen Geschäftsbereichs in den Angaben berücksichtigt:
- In Stichtagsangaben sind nur solche Einheiten berücksichtigt, deren Verkauf noch nicht vollzogen wurde.
- Bei Flussgrößen werden unterjährig veräußerte Einheiten anteilig berücksichtigt.
- Sofern für eine Erhebung Schätzungen herangezogen wurden, wird dies in den jeweiligen Themenstandards erläutert.
Aufgrund der Abwicklung des verbleibenden Vamed-Projektgeschäfts ist davon auszugehen, dass Auswirkungen, Risiken und Chancen aus diesem Geschäftsbereich künftig weiter abnehmen werden und damit nicht mehr wesentlich sind. Fresenius hat von der Ausnahmeregelung (gem. Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013 / 34 / EU) Angaben zu bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten, keinen Gebrauch gemacht. Weiterführende Informationen zum Konsolidierungskreis und zu den Transaktionen sind im Konzern-Anhang sowie im Lagebericht dargelegt. Ausführungen zu Definitionen sowie Abdeckung in den Kennzahlen erläutern wir in den jeweiligen Themenstandards dieses Nachhaltigkeitsberichts. Ab dem Berichtsjahr 2025 werden die Einheiten von Fresenius Vamed, die im Segment Corporate / Sonstige konsolidiert werden, in die bestehenden Kontroll- und Berichtsprozesse des Segments integriert und der Anteil von herangezogenen Schätzungen reduziert.
Alle Verweise in diesem Bericht auf Angaben außerhalb des Nachhaltigkeitsberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts sowie dessen Prüfung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC). Es wurden keine ergänzenden Informationen mittels Verweis zu Quellen außerhalb dieses Nachhaltigkeitsberichts aufgenommen, die verpflichtende Inhalte der ESRS abdecken. Hinweise zu weiterführenden Informationen außerhalb des Nachhaltigkeitsberichts sind bei den entsprechenden Themen vermerkt.
PwC hat die Angaben des Nachhaltigkeitsberichts einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung begrenzter Sicherheit gegen die relevanten, gesetzlichen Anforderungen unterzogen, sowie einen Prüfungsvermerk erstellt. Einzelne ausgewählte Indikatoren des Nachhaltigkeitsberichts wurden mit einer hinreichenden Prüfungssicherheit (reasonable assurance) geprüft. Dies wird bei der Darstellung der ausgewählten Indikatoren mittels Fußnote kenntlich gemacht und betrifft:
- Gesamt Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen (market-based Ansatz) in t CO2-Äquivalenten (Fresenius-Konzern)
- Employee Engagement Index (EEI) (Fresenius-Konzern)
- Medizinische Qualität: Audit & Inspection Score (Fresenius Kabi) Inpatient Quality Indicators (Fresenius Helios)
Den Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers finden Sie ab Seite 407 im Geschäftsbericht.
Der Nachhaltigkeitsbericht ist Bestandteil des Konzern-Lageberichts. Er ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen den Versionen ist das deutsche Dokument maßgebend.
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2] Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Für mittel- (> 1 bis 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Zeithorizonte wurden in der Berichterstattung die im European Sustainability Reporting Standard (ESRS) 1 Abschnitt 6.4 festgelegten Definitionen genutzt, wenn nicht anders themenspezifisch beschrieben.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette erfolgen z. B. im Themenstandard E1 Klimawandel. Schätzungen zur eigenen operativen Geschäftstätigkeit werden in allen Umweltstandards sowie im Themenstandard S1 Arbeitskräfte, siehe S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, angewendet. So wurde für die Erhebung der Scope-3-Emissionen z. B. auf etablierte Scope-3-Datenmodelle zurückgegriffen, wie im Abschnitt Treibhausgasemissionen erläutert.
Zu allen quantitativen Angaben sowie Geldbeträgen wird jeweils in der Erläuterung der Definitionen und Berechnungen aufgeführt, auf Basis welcher Quellen wir Schätzungen durchgeführt haben sowie die Grundlage für die Erstellung der Kennzahlen. Diese Angaben sind in den einzelnen Themenstandards spezifisch für die betroffenen Kennzahlen erläutert. Sofern Schätzungen durchgeführt werden, prüft die verantwortliche Zentralfunktion jährlich, ob diese Herangehensweise unserem Anspruch an Richtigkeit und Vollständigkeit entspricht. Sofern Kennzahlen auf einem Schätzanteil beruhen, wird dieser entsprechend erläutert.
Soweit nicht anders angegeben, stammen die in dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung enthaltenen Informationen über Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und Wettbewerb in den Märkten, in denen der Konzern tätig ist, aus öffentlich zugänglichen Quellen. Diese umfassen – sind aber nicht beschränkt auf – Studien Dritter oder eigene Schätzungen des Konzerns; diese basieren ebenfalls hauptsächlich auf Daten öffentlich zugänglicher Quellen. Hier zitierte Informationen aus Drittquellen wurden korrekt wiedergegeben. Soweit dem Unternehmen bekannt und aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ableitbar, wurden keine Fakten weggelassen, die die wiedergegebenen Informationen unrichtig oder irreführend machen würden.
Wenn die Vergleichbarkeit von Angaben zu früheren Berichtsperioden nicht gegeben ist, werden zukünftig die Änderungen sowie die Gründe dafür in den jeweiligen Themenstandards gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.4 erläutert. Aufgrund von Änderungen in der Berechnungsmethodik, z. B. bei der Zahl der Beschäftigten (siehe Merkmale der Arbeitskräfte), ist die Vergleichbarkeit von Angaben zu früheren Berichtsperioden nicht gegeben. Gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.4 werden Vorjahreswerte für das Jahr 2023 daher nicht berichtet.
Fresenius berichtet sogenannte Additional Performance Measures (APMs), d. h. Leistungskennzahlen, die im Einklang mit den Vorgaben der ESRS als unternehmensspezifische Kennzahlen dargestellt werden, z. B. die Qualität unserer Behandlungen. Diese Kennzahlen sind eine hilfreiche Größe für die Bewertung der operativen Leistung von Fresenius. Die jeweils als unternehmensspezifisch ausgewiesene Kennzahl ist nicht notwendigerweise mit ähnlichen, von anderen Unternehmen veröffentlichten Leistungskennzahlen vergleichbar. Solche APMs werden nur zusätzlich zu und nicht als Ersatz für Nachhaltigkeitsinformationen genutzt, die gemäß der ESRS erstellt wurden; APMs werden ebenfalls nicht als höherwertig gegenüber den von der ESRS geforderten Angaben betrachtet. Gleiches gilt für Finanzinformationen, die gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurden und an anderer Stelle im Geschäftsbericht enthalten sind.
Kosten für die Durchführung von Aktionsplänen sind als OpEx (Operating Expenses – Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebs) in der Gewinn- und Verlustrechnung, siehe Konzern-Anhang Seite 336, und als CapEx (Capital Expenses – Investitionsausgaben) in der Bilanz, siehe Konzern-Anhang Seite 343, enthalten. Informationen zur EU-Taxonomie finden sich im Abschnitt Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (EU-Taxonomie-Verordnung).
Grundsätzlich werden die dargestellten Kennzahlen von keiner weiteren externen Stelle außer dem Wirtschaftsprüfer validiert, siehe Seite 407 im Geschäftsbericht. Wenn dies doch der Fall ist, wird es in den Themenstandards erläutert.
Governance
Unsere Nachhaltigkeitsorganisation [GOV-1] Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Im Konzern sind die Kompetenzen Geschäftsführung und Überwachung der Geschäftsführung wie folgt verteilt: Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE, vertreten durch deren Vorstand, der aus fünf Personen besteht. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Er besteht aus zwölf Personen: sechs Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner, die durch die Hauptversammlung gewählt werden, sowie sechs Vertreterinnen und Vertreter der eigenen Arbeitskräfte. Die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin werden namentlich im Geschäftsbericht auf Seite 80, die Aufsichtsratmitglieder der Fresenius SE & Co. KGaA auf Seite 78 f. aufgeführt.
Die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA wird durch den Europäischen Betriebsrat gewählt. Soweit Ersatzmitglieder benannt werden, rücken diese nach dem Ausscheiden vor dem Ablauf der Amtszeit eines Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat nach.
Im Vorstand soll jeweils ein Mitglied über langjährige Erfahrungen auf den Arbeitsgebieten verfügen, die für das Unternehmen zentral sind. Für Fresenius zählen dazu: lebensnotwendige Medikamente und Medizinprodukte für kritisch und chronisch Kranke, der Betrieb von Krankenhäusern sowie Gesundheitsdienstleistungen. Außerdem soll jeweils ein Mitglied über langjährige Erfahrung und Sachverstand im Finanzwesen bzw. im Bereich Corporate Governance, Recht und Compliance verfügen. Die Mehrzahl der Mitglieder des Vorstands soll darüber hinaus aufgrund der Herkunft, Ausbildung oder berufliche Tätigkeit über internationale Erfahrung in zumindest einem der für Fresenius maßgeblichen Märkte verfügen. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE bewertet die notwendigen Erfahrungen sowie erworbenen Fähigkeiten bei der Auswahl von geeigneten Personen. Die aufgeführten Anforderungen sind mit der bestehenden Vorstandsbesetzung erfüllt.
Die Aufsichtsratsmitglieder müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines weltweit tätigen Gesundheitskonzerns zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA schlägt der Hauptversammlung für die Wahl neuer Mitglieder geeignete Personen zur Besetzung der Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat vor. Der Präsentation der Wahlvorschläge in der Hauptversammlung liegt ein geordneter Nominierungsprozess zugrunde: Zunächst wird anhand der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, des Kompetenzprofils und des Konzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzept) ein Kandidatenprofil erstellt. Hierbei werden die Anforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse, fachliche Erfahrungen, eine adäquate Besetzung und persönliche Eignung im Einzelnen definiert. Im Folgenden werden potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten anhand des festgelegten Profils bewertet und ausgewählt. Generell soll jedes Aufsichtsratsmitglied über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben gebotenen Kenntnisse guter Unternehmensführung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu zählen Kenntnisse der Grundzüge der Bilanzierung, des Risikomanagements, interner Kontrollmechanismen sowie im Bereich Compliance. Außerdem soll jedes Aufsichtsratsmitglied allgemeine Kenntnisse der Gesundheitsbranche mitbringen. Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss mit dem Gesundheitssektor vertraut sein.
Eine angemessene Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern soll über vertiefte Kenntnisse und / oder Erfahrungen in den für das Unternehmen wichtigen Arbeitsgebieten verfügen: lebensnotwendige Medikamente und Medizinprodukte für kritisch und chronisch Kranke, der Betrieb von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistungen. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern mit Leitungserfahrung in der Gesundheitsbranche angehören.
Da Fresenius in mehr als 60 Ländern aktiv ist, soll jedes Aufsichtsratsmitglied darüber hinaus ein Grundverständnis für die internationale Tätigkeit von Fresenius mitbringen. Dem Aufsichtsrat als Gremium soll außerdem eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Herkunft oder Geschäftserfahrung einen besonderen Bezug zu den für Fresenius maßgeblichen internationalen Märkten aufweisen. Der Aufsichtsrat erfüllt diese Anforderungen vollumfänglich.
Fresenius strebt eine adäquate Besetzung im Vorstand sowie im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA in Hinblick auf Alter, Geschlecht, Ausbildung, beruflichen Hintergrund und internationale Erfahrung an. Dafür definiert das Konzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB für Vorstand und Aufsichtsrat Kriterien, die bei der Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten umgesetzt werden sollen.
Im Berichtsjahr 2024 betrug der Anteil weiblicher Mitglieder im Vorstand 20 % (Verhältnis weiblich zu männlich: 1:4) und im Aufsichtsrat 33 % (Verhältnis weiblich zu männlich: 4:8).
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2024 |
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2023 |
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Staatsangehörigkeiten |
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3 |
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3 |
Anzahl Frauen |
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4 |
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4 |
Anzahl Männer |
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8 |
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8 |
Durchschnittsalter |
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61,5 |
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61,6 |
Durchschnittliche Amtszeit (Jahre) |
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5,3 |
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5,8 |
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2024 |
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2023 |
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Staatsangehörigkeiten |
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2 |
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2 |
Anzahl Frauen |
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1 |
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1 |
Anzahl Männer |
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4 |
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4 |
Durchschnittsalter |
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52,6 |
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51,6 |
Durchschnittliche Amtszeit (Jahre) |
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1,6 |
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0,6 |
Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Eigentümerstruktur kann angemessene Berücksichtigung finden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA sind alle seine Mitglieder der Anteilseignervertretung unabhängig. Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat werden von einigen externen Stakeholdern nicht als unabhängig angesehen. Auf Basis dieser Herangehensweise sind 50 % des Aufsichtsrats als unabhängig anzusehen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gesamthaft die Verantwortung für die Geschäftsführung der Fresenius SE & Co. KGaA. Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen trägt aufgrund des Geschäftsverteilungsplans innerhalb des Vorstands der Fresenius Management SE insbesondere das Vorstandsmitglied, das für die Ressorts Recht, Compliance, Risikomanagement, Sustainability, Personal (Arbeitsdirektor) und Corporate Audit sowie für den Unternehmensbereich Fresenius Vamed (nachfolgend Vorstand Sustainability) zuständig ist. Im Berichtsjahr 2024 war Herr Dr. Michael Moser in dieser Funktion tätig.
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung auch im Hinblick auf die mit dem Thema Nachhaltigkeit verbunden Auswirkungen, Risiken und Chancen als Gremium. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, dem im Berichtsjahr die Mitglieder Frau Susanne Zeidler (Vorsitzende), Herr Bernd Behlert, Frau Grit Genster, Herr Wolfgang Kirsch und Herr Dr. Christoph Zindel angehörten, befasst sich im Speziellen mit der Vorprüfung des Lageberichts und mithin auch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Herr Dr. Christoph Zindel wurde vom Prüfungsausschuss der Fresenius SE & Co. KGaA als ESG-Experte (Environment, Social, Governance – ESG) benannt.
Die Verantwortung für Compliance, Unternehmenspolitik (Business conduct) und Corporate Governance liegt im Konzern beim Vorstand und ist dem Vorstand Sustainability zugeordnet. In seiner Verantwortung liegen auch das interne Kontroll- sowie das Risikomanagementsystem.
Die Verantwortung des Vorstands der Fresenius Management SE und des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA sowie der einzelnen Organmitglieder ist in den Satzungen der Fresenius Management SE und der Fresenius SE & Co. KGaA sowie in den Geschäftsordnungen für den Vorstand der Fresenius Management SE und für den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA geregelt. Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind in der Governance-Struktur des Unternehmens verankert.
Die vom Aufsichtsrat der Fresenius Management SE erlassene Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt die nähere Ausgestaltung der Arbeit in diesem Gremium. Sie regelt insbesondere, für welche Ressorts die Vorstandsmitglieder jeweils zuständig, welche Angelegenheiten dem Vorstand vorbehalten und welche Beschlüsse von diesem zu fassen sind.
Interne Berichts- und Kontrollprozesse sind so ausgestaltet, dass sie die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Unternehmen abdecken. Ausführungen zur Zuständigkeit im Vorstand sowie im Aufsichtsrat sind jeweils in den Themenstandards erläutert. Weiterhin werden dort weitere interne Gremien beschrieben, die den Vorstand sowie den Aufsichtsrat informieren oder bei Entscheidungen unterstützen bzw. beraten. Die Fachkompetenz der involvierten Personen wird durch definierte Einstellungskriterien, einem Tätigkeitsprofil sowie der nachfolgenden Förderung und Weiterentwicklung im Rahmen dieser Tätigkeit sichergestellt.
Die Konzernfunktion Group Sustainability fungiert als Kompetenzcenter für alle Aspekte der Nachhaltigkeit innerhalb des Konzerns. Die Funktion überwacht die regulatorischen Entwicklungen, identifiziert wesentliche Themen und erarbeitet Schwerpunkte und Potenziale für die Umsetzung der ESG-Strategie. Die Konzernfunktion unterstützt deren gruppenweite Implementierung und überprüft Fortschritte im Rahmen der jährlichen Berichterstattung. Weiter erfolgt im Jahresverlauf wiederholt ein Austausch mit allen Konzernfunktionen sowie den ESG-Verantwortlichen der Unternehmensbereiche, um die jeweiligen Geschäftsmodelle zu berücksichtigen und die Umsetzbarkeit von Maßnahmen zu erörtern. Zudem ist die Konzernfunktion Group Sustainability für die interne und externe Stakeholder-Kommunikation mit Nachhaltigkeitsbezug und gemeinsam mit der Konzernfunktion Konzerncontrolling für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich.
Die Identifikation und Bewertung sowie Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken findet sowohl auf Konzernebene als auch in den Unternehmensbereichen im Rahmen des Risikomanagementsystems statt. Nachhaltigkeitsrisiken sind durch die bestehenden Risikokataloge und die Risikoberichterstattung des Konzerns abgedeckt. In einem konzernweiten Projekt zur Umsetzung der Vorgaben der ESRS, basierend auf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde im Jahr 2023 zudem untersucht, ob mögliche weitere Nachhaltigkeitsrisiken für wesentliche Themen bestehen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt IRO-1 Unsere Wesentlichkeitsanalyse.
Fresenius-Konzern Nachhaltigkeitsorganisation
Im Rahmen des Risikomanagements und des internen Kontrollzyklus sind wesentliche Nachhaltigkeitsthemen Gegenstand regelmäßiger Prüfungen, wie in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts beschrieben. Als Teil der Risikoberichterstattung wird der Vorstand quartalsweise über die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte unterrichtet, sofern sich Risiken ergeben oder Vorfälle ereignet haben, die das operative Geschäft, die Reputation oder die Wertschöpfungskette des Konzerns und seiner Unternehmensbereiche wesentlich beeinträchtigen könnten. Im Jahr 2024 betraf dies z. B. den Personalmangel im Gesundheitsbereich. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird halbjährlich über Entwicklungen in Kenntnis gesetzt, der Aufsichtsrat als Gremium wird zweimal jährlich informiert.
Externe Partner, Aufsichtsbehörden sowie interne Revisionsexpertinnen und -experten der Konzernfunktion Corporate Audit oder anderer zuständiger Fachbereiche führen Audits – mindestens alle zwei Jahre oder häufiger – durch, z. B. Zertifizierungsaudits. Wie im Chancen- und Risikobericht dargelegt, gab es im Jahr 2024 keine signifikanten Abweichungen von den ethischen Standards des Konzerns. Ausführungen zu Audits finden sich auch in den jeweiligen Themenstandards des vorliegenden Berichts. Der Konzern-Lagebericht enthält weiterführende Informationen zu Chancen und Risiken sowie eine detaillierte Darstellung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems.
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein wichtiger Bestandteil des Fresenius-Risikomanagements. Es umfasst alle kritischen Prozesse, wie z. B. die Finanzberichterstattung, das Qualitäts- und Patientensicherheitsmanagement, Cybersecurity, Vorratsvermögen, Lieferkettenmanagement, Datenschutz und das Nachhaltigkeitsmanagement. Fresenius hat entsprechende wesentliche Kontrollziele in einem konzernübergreifenden Rahmenwerk dokumentiert und führt so die unterschiedlichen Managementsysteme im IKS ganzheitlich zusammen. Mit internen Maßnahmen und deren strukturierter Überwachung strebt Fresenius an, die Sicherheit und Verlässlichkeit der Geschäftsprozesse sicherzustellen. Die Überwachung und Bewertung durch das Management trägt zusätzlich dazu bei, dass prozessinhärente Risiken identifiziert werden und Kontrollen zur Risikominimierung eingerichtet sind.
Die Operating Companies führen regelmäßige interne und externe Kontrollen, Analysen und Qualitätsprüfungen durch die zuständigen Fachfunktionen, themenspezifische Managementsysteme oder externe Prüfungsinstanzen durch. Solche sogenannten Reviews wesentlicher Themen betreffen z. B. eine Überprüfung der Anwendung von Qualitätsmanagementvorgaben in einem Produktionsbereich. Diese Reviews werden durch die Prüfungsaktivitäten der Konzernfunktion Corporate Audit ergänzt. Ihre Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, den Unternehmenswert des Konzerns zu steigern und zu schützen sowie die Geschäftstätigkeit von Fresenius zu verbessern. Hierzu führt die Konzernfunktion Corporate Audit unabhängige, objektive Revisionsaufträge zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit von Risikomanagement-, Kontroll- und Governance-Prozessen auf allen Ebenen des Konzerns durch. Risikoorientiert werden auch Aspekte wie Sustainability, Cybersecurity oder Compliance berücksichtigt.
Die im Konzern definierten Kontroll- und Berichtsstrukturen bilden die Grundlage dafür, Ziele festzulegen. Ziele für den Gesamtkonzern werden dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat z. B. durch die zuständige Zentralfunktion vorgelegt. Für die Vergütung des Vorstands wurden wesentliche Nachhaltigkeitsziele als vergütungsrelevante Ziele festgelegt, wie unter GOV-3 ESG-Ziele in der Vorstandsvergütung ausgeführt. Weiterführende Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Themenstandards. Ziele der Operating Companies werden von der jeweiligen Geschäftsleitung festgelegt und, sofern für den Gesamtkonzern relevant, an den Vorstand kommuniziert.
Organisation und Management des Konzerns mit seinen Unternehmensbereichen sind so strukturiert, dass wir Auswirkungen, Risiken und Chancen in den oftmals fragmentierten Märkten erkennen und analysieren sowie unser Handeln danach ausrichten können. Um neue Potenziale zu erschließen, tauschen wir uns z. B. mit Forschungsgruppen und wissenschaftlichen Institutionen aus. Details hierzu sind im unternehmenspezifischen Standard Innovation ausgeführt. Zudem beobachten wir intensiv unsere Märkte und den Wettbewerb. Unsere Unternehmensbereiche kommunizieren intern Erfahrungen, um so zusätzliche Chancen und Synergien zu identifizieren und zu nutzen. Im Rahmen unseres strategischen und operativen Planungsprozesses ermitteln und analysieren wir kurz-, mittel- und langfristige Chancen und Risiken und leiten daraus Ziele ab. Wie vorstehend ausgeführt, ist dabei in der Geschäftsordnung vom Vorstand festgelegt, ob ein wesentliches Thema einem einzelnen Vorstand oder dem Gesamtgremium zugeordnet ist.
Der Aufsichtsrat berät jährlich über die Planung sowie die Ziele des Unternehmens. Der Prüfungsausschuss als beauftragtes Gremium beschäftigt sich darüber hinaus mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bereits in den Sitzungen am 16. Oktober 2024 und am 4. Dezember 2024 ließ sich der Prüfungsausschuss über die vorbereitenden Arbeiten zur erstmaligen Berichterstattung nach den Vorgaben der EU-CSRD-Richtlinie berichten. Dabei ging es insbesondere um den Rechtsrahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Erfassung von KPIs und qualitativer Datenpunkte auf Basis der anzuwendenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte (siehe Abschnitt Unsere Wesentlichkeitsanalyse im vorliegenden Themenstandard) werden jeweils durch Konzernfunktionen abgedeckt, wie in den Themenstandards erläutert. Im Fall der Operating Companies übernehmen die jeweiligen Geschäftsführungen und Zentralbereiche diese Aufgaben. Klar definierte Zuständigkeiten im Vorstand, unsere interne Governance-Struktur sowie Prozesse zur Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sollen gewährleisten, dass er stets über wichtige Geschäftsvorgänge, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen innerhalb der Unternehmensbereiche sowie über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte informiert ist. Diese Strukturen und Prozesse werden in den jeweiligen Themenstandards detaillierter erläutert.
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen neue Kompetenzen aufgebaut (Ausbildung) sowie vorhandene Kompetenzen aktualisiert und gestärkt werden (Fortbildung). Die Aufsichtsratsmitglieder informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über den aktuellen Stand der Anforderungen an ihre Überwachungstätigkeit. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass seine Mitglieder fortlaufend qualifiziert, ihre Fachkenntnisse aktualisiert sowie ihre Urteilsfähigkeit und Erfahrung weiterentwickelt werden. Dabei werden sie von Fresenius angemessen unterstützt. So informieren Expertinnen und Experten aus den Fresenius-Fachbereichen und unternehmensexterne Sachkundige laufend über maßgebliche Entwicklungen. Im Berichtsjahr 2024 fand beispielsweise eine umfangreiche interne Schulung zum Thema ESG mit Fokus auf CSRD und Nachhaltigkeitsstrategie unter Beteiligung von Referentinnen und Referenten aus dem Fresenius Sustainability Advisory Board statt.
Mit einem unabhängigen Nachhaltigkeitsbeirat (Sustainability Advisory Board) hat Fresenius im Jahr 2024 ein unabhängiges Expertengremium für Nachhaltigkeitsthemen eingerichtet. Vier Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung unterstützen uns dabei, unsere Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln, und beraten den Vorstand Sustainability. Das Sustainability Advisory Board soll dazu beitragen, die entsprechenden Themen im Konzern programmatisch voranzubringen. Die Expertise des Beratungsgremiums umfasst die wesentlichen Handlungsfelder von Fresenius im Bereich Nachhaltigkeit: von der Gestaltung und Umsetzung von Gesundheitskonzepten sowie Klimaschutz über unternehmerische Nachhaltigkeitsprinzipien bis zu zukunftsorientiertem Wirtschaften, nachhaltiger Führung und der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsführung [GOV-2] Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
In der Nachhaltigkeitsorganisation von Fresenius ist das 2023 gegründete ESG Steering Committee dafür verantwortlich, die Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte festzulegen, mit denen sich Geschäftsführung und Aufsichtsgremien prioritär beschäftigen. Im ESG Steering Committee sind der Vorstand Sustainability (Chair), die Konzernfunktion Group Sustainability, definierte Funktionen auf Konzernebene sowie die ESG-Verantwortlichen der Operating Companies vertreten. Das Gremium tagt seit 2024 mindestens quartalsweise und hat die Aufgabe, über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Leistung auszuwählen und den Fortschritt der Umsetzung zu überwachen. Im Berichtsjahr 2024 war alleiniges Fokusthema die Umsetzung der CSRD. Hierfür wurde das ESG Steering Committee auf weitere Konzernfunktionen erweitert. Zudem wurde die CFO als weiteres Vorstandsmitglied in das ESG Steering Committee berufen. Die vom ESG Steering Committee vorgeschlagenen Maßnahmen werden durch den Vorstand Sustainability im Vorstand zur Verabschiedung eingebracht, sofern notwendig.
Neben der Risikoberichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat ggf. auch deren Ausschüsse über wesentliche Auswirkungen und Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele informiert.
Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, bei Entscheidungen über wichtige Transaktionen und im Risikomanagementverfahren über das konzernweite Risikomanagement. Im Umgang mit Risiken und Chancen handeln wir ausschließlich innerhalb geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen und unserer internen Richtlinien.
Schwerpunkte der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr 2024 lagen u. a. auf:
- der strategischen Ausrichtung der Fresenius-Gruppe und ihrer Unternehmensbereiche im Rahmen des Transformationsprozesses #FutureFresenius,
- der Transformation der Fresenius-Gruppe einschließlich der Restrukturierungen und Desinvestitionen bei Fresenius Vamed,
- Cyber-Sicherheit und
- der Weiterentwicklung der Corporate Governance Management Systeme (Compliance Management System, Risikomanagementsystem, Internes Revisionssystem und Internes Kontrollsystem).
Zudem erhielt der Aufsichtsrat Informationen zu Projekten zur Erweiterung von Produktionskapazitäten und des Produktportfolios. Der vom Prüfungsausschuss benannte ESG-Experte informierte über die Arbeit des externen Nachhaltigkeitsbeirats. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin informierte den Aufsichtsrat außerdem regelmäßig über Risikolage, Risikomanagement und Compliance im Konzern.
ESG-Ziele in der Vorstandsvergütung [GOV-3] Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. Deshalb hat Fresenius für den Vorstand ESG-Ziele im Vergütungssystem definiert und möchten so die Interessen unserer Beschäftigten und unserer Patientinnen und Patienten sowie Klima- und Umweltthemen in unseren Ambitionen verankern. Bei der Auswahl der Ziele wurden initial alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und anschließend priorisiert. Nachfolgend haben wir unsere ESG-Ziele in den folgenden Themengebieten definiert:
- Beschäftigte: Employee Engagement Index (EEI) (Fresenius-Konzern)
- Medizinische Qualität: Audit & Inspection Score (Fresenius Kabi) Inpatient Quality Indicators (Fresenius Helios)
- Reduktion der CO2-Emissionen: Gesamt Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen (market-based Ansatz) in t CO2-Äquivalenten (Fresenius-Konzern)
Die Ziele bilden damit identifizierte wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte aus der Wesentlichkeitsanalyse ab. Weiter wurden bei der Auswahl der konkreten ESG-Ziele Anforderungen von Investoren und Gesellschaft sowie die aktuelle Marktpraxis der meisten DAX-Unternehmen berücksichtigt. Die ESG-Ziele sind für Fresenius relevant, ambitioniert und transparent messbar. Sie stimmen mit der Geschäftsstrategie überein und können in die Governance-Struktur integriert verfolgt werden. Das Vergütungssystem des Vorstands sowie seiner Komponenten wird durch den Aufsichtsrat genehmigt. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine variablen Bestandteile.
Im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive – STI) mit einem Bemessungszeitraum von einem Jahr fließen die ESG-Ziele weiterhin mit einer Gewichtung von 15 % ein. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen medizinische Qualität und Beschäftigte. Medizinische Qualität wird für die zwei Unternehmensbereiche auf Grundlage von Kennzahlen erhoben, zu denen weitere Informationen im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit, zu finden sind.
Im Bereich Beschäftigte wird die Mitarbeiterzufriedenheit auf Basis des Employee Engagement Index (EEI) für den Konzern gemessen. Weitere Informationen zum EEI finden Sie im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens. Bei der langfristigen variablen Vorstandsvergütung (Long-Term Incentive – LTI) mit einem Bemessungszeitraum von vier Jahren fließen ESG-Kriterien zu 25 % in die Zielerreichung ein. Die ESG-Zielerreichung im LTI wird auf Basis der CO2e-Reduktion gemessen. Der Zielkorridor ist dabei an den langfristigen Zielen von Fresenius ausgerichtet: Bis 2030 planen wir, die eigenen direkten Scope-1- und indirekten Scope-2-Emissionen um absolut 50 % im Vergleich zum Basisjahr 2020 zu reduzieren und bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Emissionen werden dabei als CO2-Äquivalente und Scope-2-Emissionen marktbasiert berechnet. Grundsätzliche Informationen zu unseren Treibhausgasemissionen können Sie dem Themenstandard E1 Klimawandel entnehmen.
Im Berichtsjahr wurden nicht alle ESG-Ziele für die Mitglieder des Vorstands erreicht, dies hätte einen Zielerreichungsgrad von mindestens 100 % je Ziel bedeutet. Eine detaillierte Darstellung finden Sie jährlich im Vergütungsbericht. Die ESG-Scoring-Methodik zur Feststellung der ESG-Zielerreichung ist auf der Website www.fresenius.com/de veröffentlicht. Die Zielerreichung für 2024 ist jeweils:
- Employee Engagement Index (EEI): 76,5 %
- Audit & Inspection Score: 116,7 % Inpatient Quality Indicators: 141,9 %
- Gesamt Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen (market-based Ansatz) in t CO2-Äquivalenten: 250 %
Die für die Ermittlung der jährlichen Zielerreichung in Bezug auf die Vergütungskomponenten für den Vorstand maßgeblichen und per Fußnote gekennzeichneten Indikatoren werden mit hinreichender Prüfungssicherheit (reasonable assurance) geprüft, wie ab Seite 407 im Prüfvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers im Geschäftsbericht ausgeführt. Die Indikatoren werden in den jeweiligen Themenstandards ausführlicher erläutert.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht [GOV-4] Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die untenstehende Tabelle zeigt die Informationen zur Sorgfaltspflicht in diesem Nachhaltigkeitsbericht auf.
Kernelemente der Due Diligence |
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Absätze im Nachhaltigkeitsbericht |
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Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
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Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
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ESRS 2 GOV-2 |
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen |
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Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen |
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ESRS 2 MDR-A und Übergangspläne in den jeweiligen Themenstandards |
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
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ESRS 2 MDR-M und MDR-T in den jeweiligen Themenstandards |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung [GOV-5] Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsrisiken werden wie im Abschnitt Governance beschrieben im Risikomanagement bewertet; Risiken zum Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind hierbei eingeschlossen. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert.
Strategie und Management
Das Geschäftsmodell und unsere Wertschöpfungskette [SBM-1] Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern und eines der führenden Unternehmen in den jeweiligen Märkten. Zum Konzern gehören zwei eigenständig agierende, vollkonsolidierte Unternehmensbereiche (Operating Companies), die von der Fresenius SE & Co. KGaA als operativ tätige Konzernholding geführt werden: Fresenius Kabi ist spezialisiert auf Produkte für die Therapie und Versorgung von kritisch und chronisch kranken Patientinnen und Patienten. Fresenius Helios ist Europas führender privater Gesundheitsdienstleister. Zum Unternehmen gehören Helios Deutschland und Helios Spanien, die in ihren jeweiligen Heimatmärkten die größten Krankenhausbetreiber sind.
Das Segment Corporate / Sonstige umfasst die Holdingfunktionen der Fresenius SE & Co. KGaA und die Fresenius Digital Technology GmbH, die Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie anbietet. Der Konzern-Lagebericht enthält weiterführende Informationen zum Geschäftsmodell und zu den Eigentumsverhältnissen des Konzerns, insbesondere zu rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren sowie wesentlichen Absatzmärkten und Wettbewerbspositionen.
Die Geschäftsaktivitäten von Fresenius gliedern sich in die Marktsegmente Gesundheitsdienstleistungen (Fresenius Helios) und Gesundheitsprodukte (Fresenius Kabi). Auf den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen entfällt der überwiegende Umsatzanteil von rund 60 %. Dieser wird im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Gesundheitseinrichtungen von Fresenius Helios generiert. Gesundheitsprodukte wie innovative Lösungen für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten von Fresenius Kabi machen rund 40 % unseres Umsatzes aus.
Die Anzahl unserer Beschäftigten nach geografischen Gebieten berichten wir im Themenstandard S1 Arbeitskräfte im Unternehmen.
Unsere Nachhaltigkeitsziele und -programme
Committed to Life, d. h. die Versorgung von Patientinnen und Patienten, trägt unser tägliches Handeln und unser Verständnis davon, wie wir Nachhaltigkeit im Rahmen unserer sozialen Verantwortung wahrnehmen. Wir wollen einen Unterschied im Gesundheitswesen bewirken und damit Veränderungen zum Wohl der Menschen, insbesondere unserer Patientinnen und Patienten, herbeiführen.
Unsere Nachhaltigkeitsambition
Auf Ebene der Fresenius SE & Co. KGaA sowie der Operating Companies verfolgen wir daher spezifische Nachhaltigkeitsziele, definieren Ambitionen und setzen entsprechende Nachhaltigkeitsprojekte um. Die Fortschritte werden regelmäßig überprüft und evaluiert. Daraus leiten wir ab, inwieweit die Ziele weiterentwickelt und optimiert werden können. Im Rahmen unserer strategischen Weiterentwicklung haben wir im Berichtsjahr zwei neue Ambitionen definiert, die wir ab 2025 in unsere Berichterstattung aufnehmen. Weitere Details zu den bestehenden Zielen werden in den Themenstandards E1, E3, S1 sowie S4 erläutert. Die Berichterstattung zu unseren neuen Ambitionen erfolgt ab 2025.
Soweit nicht anders definiert, umfassen die Nachhaltigkeitsziele den gesamten Konsolidierungskreis, sowie die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns.
Die Unternehmensstrategie von Fresenius ist eng mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft. Im Mittelpunkt stehen dabei mit unseren Beschäftigten sowie Patientinnen und Patienten die Menschen. Gleichzeitig tragen wir Sorge für unseren Planeten, dessen Ressourcen wir für die Herstellung und Bereitstellung gesundheitsfördernder Produkte und Dienstleistungen nutzen. Die einzelnen Themenstandards führen die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie weiter aus. Wesentliche Elemente unserer Strategie einschließlich der wichtigsten Herausforderungen sind durch unsere Nachhaltigkeitsziele klar definiert. Sie werden durch zahlreiche Maßnahmen und Projekte unterstützt, die wir ebenfalls in den jeweiligen Themenstandards erläutern.
Unsere Wertschöpfungskette
Fresenius ist mit Tochtergesellschaften in über 60 Ländern aktiv, unterhält ein internationales Vertriebsnetz, betreibt mehr als 50 Produktionsstätten und betreibt mehr als 130 Krankenhäuser. Im Konzern werden alle Einkaufsprozesse über zentrale Koordinationsstellen in den Unternehmensbereichen gesteuert. Kompetenzteams bündeln den Bedarf, schließen Rahmenverträge ab und beobachten fortwährend die aktuelle Markt- und Preisentwicklung. Sie koordinieren die globale Beschaffung für einzelne Produktionsstandorte oder Gesundheitseinrichtungen und veranlassen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Rohstoffe und Beschaffungsgüter.
In einem Umfeld, das von andauernden Einsparbemühungen der Kostenträger im Gesundheitswesen und von Preisdruck in den Absatzmärkten gekennzeichnet ist, spielen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität eine wichtige Rolle. Daher optimieren wir fortlaufend unsere Einkaufsprozesse, standardisieren Beschaffungsmaterialien, erschließen neue Einkaufsquellen und verhandeln bestmögliche Preisabschlüsse. Dabei gilt es, hohe Flexibilität zu wahren und unseren strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Ein breites Lieferantenportfolio reduziert mögliche Beschaffungs- oder Rohstoffengpässe sowohl im Produkt- als auch im Servicegeschäft.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette fokussieren sich unsere Aktivitäten auf den Vertrieb von pharmazeutischen Produkten sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Dies führt zu unterschiedlichen Ansätzen in der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsaktivitäten.
Dabei unterscheiden wir verschiedene Wertschöpfungsketten, da im Produktbereich nachgelagert der Vertrieb von Produkten im Vordergrund steht, während im Krankenhausbereich Gesundheitsdienstleistungen in unseren eigenen Einrichtungen erbracht werden und damit Teil unserer Wertschöpfung sind.
Die Produkte von Fresenius Kabi werden von Produktionsstätten zu zentralen Lagerhäusern, zu Großhändlern oder direkt an Krankenhäuser sowie an Patientinnen und Patienten über Pflegeorganisationen geliefert. In Deutschland unterhält Fresenius Kabi z. B. in Friedberg ein internationales Logistikdrehkreuz. Fresenius verfügt über eigene Vertriebsbereiche mit geschulten Arbeitskräften. In Ländern, in denen keine eigenen Außendienstmitarbeitenden beschäftigt sind, setzen wir auch externe Distributoren ein.
Die Kundenbasis von Fresenius Kabi ist breit gefächert: Krankenhäuser, Großhändler, Einkaufsorganisationen und Gesundheitseinrichtungen sowie Pflegeorganisationen gehören ebenso dazu wie Forschungseinrichtungen. In den USA vertreibt Fresenius Kabi Produkte im Wesentlichen über Einkaufskooperation (Group Purchasing Organizations – GPOs). International beteiligen wir uns an Ausschreibungen durch staatliche Stellen (Tender), die eine hohe Relevanz für den Vertrieb unserer Produkte haben.
Wir bieten Kundendienste, Schulungen und Ausbildungen sowie technischen Service-Support, Instandhaltung und Garantieregelungen für jedes Land an, in denen wir Produkte vertreiben. Dazu kommen Produktschulungen durch Fresenius Kabi und der Betrieb regionaler Service-Zentren, die für den täglichen internationalen Service-Support zuständig sind.
Für die Ausführungen im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit, fokussieren wir uns primär auf Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Fachpersonal, da diese Personengruppen unmittelbar mit unseren Produkten in Berührung kommen, sie anwenden oder mit ihnen behandelt werden.
Wesentlich für die Abläufe bei Fresenius Helios rund um die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sind die Beschaffungslogistik und die damit verbundenen internen Prozesse. Diese reichen von der Lagerhaltung bis zur Schrankversorgung und stellen sicher, dass Stationen notwendige Verbrauchsmaterialien zur Verfügung stehen. Dafür verfügen wir über eigene Logistikzentren. Externe und eigene Apotheken liefern verschreibungspflichtige Medikamente in Kliniken. Zu den Kunden gehören Sozialversicherungsträger, Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, wie z. B. Verpackungsmaterial, elektronische Geräte oder medizinische Versorgungsmittel. Die Entsorgung ebenjener Abfälle erfolgt stets in Übereinstimmung mit der örtlichen Gesetzgebung.
Stakeholder und Partnerschaften [SBM-2] Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Fresenius ist in ein vielfältiges Netzwerk von Interessengruppen eingebunden. Aus diesem Austausch gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse, um die Steuerung wesentlicher Themen sowie die Berichterstattung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Unsere wichtigsten Stakeholder stellen wir in der unten stehenden Grafik vor. Der Austausch mit politischen Institutionen und externen Organisationen findet vor allem in den Bereichen Gesundheit und Patientenversorgung statt.
Stakeholder & Partnerschaften
Neben diesen Stakeholder-Gruppen können je nach Sachverhalt auch weitere Dritte, z. B. Angehörige von Patientinnen und Patienten, Berufsgruppen, die eine Verbindung zu unseren Produkten und Dienstleistungen haben, eine wichtige Zielgruppe darstellen. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht deshalb auf eine vollumfängliche Aufzählung relevanter Stakeholder-Gruppen für einzelne Themen verzichtet und gegebenenfalls der Begriff Dritte als Sammelbegriff genutzt.
Stakeholder-Dialog in allen Bereichen
Mit unseren Stakeholdern stehen wir über unterschiedliche Kanäle im Austausch: Die Konzernfunktionen von Fresenius konzentrieren sich vor allem auf Stakeholder, die für den Gesamtkonzern relevant sind. Die Unternehmensbereiche sind aktiv im Austausch mit u. a. Patientinnen und Patienten, Beschäftigten, Kunden sowie Aufsichtsbehörden. Insbesondere die Fresenius SE & Co. KGaA ist aufgrund der Börsennotierung kontinuierlich mit Investoren und Analysten im Dialog.
Für die Einbindung betroffener Stakeholder in unsere operative Tätigkeit berücksichtigen wir z. B.:
- den regelmäßigen Austausch mit Behörden,
- eine Analyse der Fragen von Aktionärinnen und Aktionären der letzten Hauptversammlung,
- Erkenntnisse aus bestehenden Due-Diligence-Prozessen sowie Risikoüberprüfungen im Bereich Qualität,
- Kriterien von ESG-Ratings, die eine hohe Kapitalmarktrelevanz haben,
- Erkenntnisse aus dem Informationsbedürfnis von Investoren in Zusammenarbeit mit den Kommunikationsfunktionen im Konzern und den Operating Companies,
- wissenschaftliche Berichte, z. B. für Umweltstandards, bzw. den Austausch in internen Fachgremien,
- interne Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit,
- Dialoge mit Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräten,
- Patienten- und Kundenbefragungen.
Im Berichtsjahr 2024 hat der intensive Austausch im Rahmen des CSRD-Projekts zu umfassenden neuen Erkenntnissen geführt und den Wissenstransfer im Unternehmen verbessert. So wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Themenstandards gemeinsam mit verschiedenen Konzernfunktionen diskutiert und die sich daraus ergebenden Perspektiven z. B. für neue Prozesse berücksichtigt.
Ein wichtiges Element sind in Bezug auf Stakeholder-Dialoge auch die aktive Mitarbeit in Industrie- und Interessenverbänden sowie der Austausch mit Geschäftspartnern. Unsere Beschäftigten bringen ihr Fachwissen in nationalen und internationalen Gremien, Ausschüssen und Verbänden ein. Teilweise gehen damit Branchenvereinbarungen oder -verpflichtungen einher. Auch hier wurde im Berichtsjahr das Engagement ausgeweitet. Folgende Initiativen und Mitgliedschaften sind aktuell für die Unternehmensbereiche strategisch besonders bedeutsam:
- AMRIA – Anti-microbial Resistance Industry Alliance – Member: Fresenius Kabi
- BAH – Bundesverband der Arzneimittelhersteller – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA
- BVMed – Wirtschaftsverband der Medizintechnikbranche – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA, im Vorstand vertreten über Fresenius Kabi; freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex
- DAI – Deutsches Aktieninstitut – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA
- DIN – Deutsches Institut für Normung – Mitglied: Fresenius Kabi
- DIRK – Deutscher Investor Relations Verband – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA
- econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e.V. – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA
- ENHA – The European Nutrition for Health Alliance – Mitglied: Fresenius Kabi
- IQM – Initiative Qualitätsmedizin – Gründungs- und Vorstandsmitglied: Helios Deutschland; aktive Leitung von Fachausschüssen; freiwillige Verpflichtung zu Qualitätsgrundsätzen
- Medicines for Europe – Mitglied: Fresenius Kabi; Verpflichtung zum Verhaltenskodex
- MedTech Europe – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA; freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex
- Pro Generika – Mitglied: Fresenius Kabi
- VCI – Verband der Chemischen Industrie – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA
- UN Global Compact – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA (seit Oktober 2024)
Wir verpflichten uns, die mit der Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden einhergehenden Kodizes und Prinzipien zu beachten. Darüber hinaus legen wir alle Zuwendungen an Heilberufsträgerinnen und -träger in den Unternehmen von Fresenius gemäß den für uns geltenden Veröffentlichungspflichten offen.
Die Einbeziehung von Stakeholdern wird themen- und bereichsspezifisch organisiert. Die Verantwortung liegt in den Konzernfunktionen sowie in den Fachfunktionen der Unternehmensbereiche. Bei Stakeholdern, deren Einbeziehung wie z. B. im Bereich Zulassung von Arzneimitteln regulatorisch vorgegeben ist, haben die betroffenen Fachfunktionen sicherzustellen, dass geeignete interne Richtlinien und Kontrollen etabliert werden. Weitere Informationen hierzu sind im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit, erläutert.
Der Austausch in Fachgremien und die direkte Interaktion mit Stakeholdern erfolgt zielgruppenspezifisch und bedarfsgerecht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse aus Gesprächen oder anderen Kommunikationsformaten der Verbesserung der Berichterstattung sowie der externen und internen Kommunikation dienen. Gleichzeitig möchten wir so die bereits gute Reputation unseres Unternehmens und der Unternehmensbereiche aufrechterhalten. Weitere Informationen finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung, Abschnitt Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten.
Die Ergebnisse aus dem Austausch mit Interessenträgern können je nach Wesentlichkeit entweder in die bestehenden Kommunikations- und Berichtsformate übernommen oder in die strategische Ausgestaltung von operativen Themen überführt werden. Dies geschieht freiwillig. Verpflichtende Anpassungen ergeben sich z. B. aus externen Inspektionen oder Audits, wie im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer im Abschnitt Gesundheit und Sicherheit erläutert wird.
Die Einbeziehung von Interessen und Standpunkten der wichtigsten Interessenträger erfolgt auf Basis vorhandener Richtlinien und Kontrollen sowie etablierter Informationskanäle, z. B. Patientenbefragungen. Weitere Ausführungen zu Hinweisgebersystemen finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung. Erläuterungen zu Patientenbefragungen finden Sie im Abschnitt Einbeziehung von Patientinnen und Patienten.
Sofern Interessen und Standpunkte von betroffenen Interessenträgern wesentliche positive oder negative Auswirkungen, Risiken oder Chancen darstellen, werden diese in der internen Prozess- und Kontrollstruktur dokumentiert und gemäß den vorgegebenen Berichtsprozessen an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat kommuniziert. Beispiele sind regulatorische, gesundheitspolitische Trends oder geopolitische Veränderungen. Fresenius nimmt dazu mindestens jährlich in der externen Berichterstattung Stellung. Weiterführende Informationen finden Sie im Konzern-Lagebericht sowie im Bericht des Aufsichtsrats.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Unsere Wesentlichkeitsanalyse [IRO-1] Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Unsere Wesentlichkeitsanalyse basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und entspricht den Anforderungen der ESRS. Ziel ist es, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) zu identifizieren, die in unserem eigenen Geschäft sowie entlang unserer Wertschöpfungskette auftreten. Auf dieser Grundlage ergeben sich die für uns und unsere Stakeholder relevanten Nachhaltigkeitsaspekte und die entsprechenden Berichtsinhalte.
Gemäß dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit haben wir Nachhaltigkeit aus zwei verschiedenen Perspektiven betrachtet:
- Wesentlichkeit der Auswirkungen: umfasst alle potenziellen und tatsächlichen positiven und negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Fresenius auf unsere Stakeholder, einschließlich der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Finanzielle Wesentlichkeit: umfasst alle finanziellen Risiken und Chancen, die sich aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten auf die zukünftige Rentabilität von Fresenius auswirken könnten. Dazu gehören die Finanzlage, die Ertragslage, die Zahlungsströme, der Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten von Fresenius
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn er entweder aus einer oder aus beiden Perspektiven wesentlich ist.
Die Identifizierung der für Fresenius wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte nach dem Verfahren der doppelten Wesentlichkeit erfolgte in einem mehrstufigen Prozess und wird von der Konzernfunktion Group Sustainability verantwortet. Dabei haben wir die Empfehlungen der EFRAG Implementation Guidance genutzt und an die spezifischen Gegebenheiten von Fresenius angepasst, wie nachfolgend beschrieben. Abgewichen wird jedoch durch die Anwendung einer vierstufigen Skala zur Gewichtung wesentlicher Auswirkungen.
Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD
Im ersten Schritt wählten wir potenziell relevante Themen aus, basierend auf den in ESRS 1 definierten Nachhaltigkeitsthemen in den Kategorien Umwelt, Soziales und Governance. Zusätzlich berücksichtigten wir auch Fresenius-spezifische sowie wettbewerbsspezifische Themen gemäß ESRS 1 AR 16.
Die Fresenius-spezifischen Themen leiteten wir aus unserer bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der nichtfinanziellen Konzernberichte ab und schlossen die neuen regulatorischen Anforderungen mit ein, um Berichtskontinuität in den wesentlichen Themen herzustellen. Weitere berücksichtigte Rahmenwerke waren z. B. SASB (Sustainability Accounting Standards Board) oder die Vorgaben des Carbon Disclosure Project (CDP).
Darauffolgend definierten wir die relevanten Stakeholder sowie Nutzerinnen und Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen für die identifizierten Themen. Um möglichst alle zu analysierenden Themen abzudecken, haben wir geprüft, ob sich interne Vertreterinnen und Vertreter anstelle von externen Stakeholdern (gemäß ESRS 1 AR 8) besser dazu eignen, externe Stakeholder-Erwartungen zu bündeln und für die Analyse zu evaluieren. Deshalb haben wir Expertinnen und Experten mit fundierter Expertise sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgewählt, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten regelmäßig mit Stakeholdergruppen im Austausch stehen. Mittels einer Stakeholder-Matrix haben wir die Perspektiven und Interessen der relevanten Stakeholder dokumentiert; externe Stakeholder oder betroffene Gemeinschaften wurden nicht direkt eingebunden. Wir haben Konsultationen durchgeführt und über ein Stakeholder-Mapping diverse Unternehmensbereiche in die Bewertung involviert. Weitere Konsultationen haben nicht stattgefunden.
Im Rahmen von Workshops haben wir die negativen und positiven Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie die finanziellen Risiken und Chancen für die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert und bewertet. Dabei berücksichtigten wir sowohl direkte wesentliche IROs von Fresenius als auch solche, die sich aus direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in unserer vor- und / oder nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben. Die Workshops fanden auf Konzern- sowie Unternehmensbereichsebene statt. Im Nachgang aggregierte und evaluierte die Konzernfunktion Group Sustainability die Ergebnisse, um sicherzustellen, dass die Interessen der betroffenen Stakeholder bei der Identifizierung, Einschätzung und Bewertung der IROs ausreichend beachtet wurden.
Bei der Bewertung wesentlicher Auswirkungen haben wir gemäß den regulatorischen Vorgaben zunächst deren Schweregrad ermittelt. Dazu betrachteten wir die drei folgenden Dimensionen (gemäß ESRS 1 Abschnitt 45) und gewichteten diese je nach Ausprägung und Relevanz mit einem Faktor auf einer jeweils vierstufigen Skala:
- Ausmaß: bemisst, wie schwerwiegend die negative bzw. positive Auswirkung ist
- Umfang: gibt an, wie weitverbreitet die Auswirkungen sind
- Unabänderlichkeit: erfasst, in welchem Maß negative Auswirkungen abgemildert werden können und mit welchem Aufwand dies einhergeht
Den Schweregrad negativer Auswirkungen bewerten wir auf Grundlage aller drei Dimensionen. Positive Auswirkungen hingegen nur auf Grundlage von Ausmaß und Umfang, da keine Abhilfe erforderlich ist und daher die Unabänderlichkeit nicht bewertungsrelevant ist.
Weiterhin haben wir bestimmt, wo die Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette auftreten und zwischen potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen unterschieden. Tatsächliche Auswirkungen sind bereits eingetretene sowie durch fehlende oder ineffektive Abhilfemaßnahmen nicht behobene Auswirkungen. Potenzielle Auswirkungen können möglicherweise oder vorstellbar kurz-, mittel- oder langfristig in der Zukunft eintreten, wobei zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren bewertet wird. Eine schwere Auswirkung wie z. B. eine Menschenrechtsverletzung gilt unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit für Fresenius als wesentlich.
Zur Bewertung der Wesentlichkeit einer Auswirkung werden die Faktoren des Schweregrads in Form von Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit summiert und anschließend bei potenziellen Auswirkungen mit einem Faktor für die Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Das Ergebnis ist ein Wesentlichkeitswert. Ab einem festgelegten Schwellenwert gilt eine Auswirkung als wesentlich und wird in die Berichterstattung aufgenommen. Festgelegt wurde ein Schwellenwert von mindestens der Hälfte des erreichbaren Maximalwerts. Dabei wurden die Kriterien gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen angewendet.
Bei der Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen von Fresenius auf Mensch und Umwelt haben wir unser Geschäftsmodell wie auch geografische Gegebenheiten berücksichtigt. Folgende Annahmen wurden bei folgenden Aspekten getroffen:
- Die Konzernfunktion Risk & Integrity verantwortet das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem. Sie unterstützt den Vorstand bei der Gestaltung und Aufrechterhaltung angemessener und wirksamer interner Kontroll- und Risikomanagementaktivitäten, indem sie diese Prozesse koordiniert, überwacht und darüber berichtet. Feststellungen aus dieser funktionalen Überwachung des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems werden durch angemessene Maßnahmen adressiert. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden für Fresenius zur Bewertung der Wesentlichkeit relevante Kriterien angewendet, einschließlich Standort, unternehmerische Tätigkeit sowie Sektorzugehörigkeit. Neben den potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen wurden auch Risiken sowie Chancen betrachtet. Die Ergebnisse werden in den Themenstandards jeweils erläutert. Die Kriterien für die Bewertung von Auswirkungen, Risiken oder Chancen, waren jeweils deckungsgleich. In Bezug auf Compliance und Unternehmenspolitik haben wir z. B. ergänzend die Kriterien aus unserem Compliance-Management-System genutzt, das wir im Themenstandard G1 Unternehmensführung, Abschnitt Risikomanagement, beschreiben.
- Der Fokus unserer Wesentlichkeitsanalyse lag auf den produzierenden Geschäftstätigkeiten, da hier die höchste Wahrscheinlichkeit für Umweltverschmutzungen besteht. Zudem wurden anzuwendende europäische Gesetze betrachtet und zur Einschätzung der Auswirkungen genutzt.
- Über eine vorherige Wasserstressanalyse haben wir Gebiete betrachtet, in denen Wasser für unsere Geschäftstätigkeiten von essenzieller Bedeutung ist. Zudem haben Prozessexpertinnen und -experten die jeweiligen Tätigkeiten und Produkte von Fresenius evaluiert sowie deren potenziellen Einfluss auf Meeresressourcen.
- Mit Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft haben Prozessexpertinnen und -experten der jeweiligen Unternehmensbereiche die relevanten Ressourcen evaluiert. Neben den eigenen operativen Aktivitäten ist die höchste Ressourcennutzung von Fresenius mit der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden.
- Die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette war nur limitiert möglich, da nicht alle Produktionsstätten unserer Lieferanten und Partner uns umfänglich bekannt sind. Daher haben wir Annahmen über den Schweregrad und sofern erforderlich über die Eintrittswahrscheinlichkeit getroffen. Zudem wurden anzuwendende europäische Gesetze herangezogen, um die Auswirkungen einzuschätzen.
Zudem haben wir Auswirkungen berücksichtigt, an denen wir als Konzern durch die eigene Geschäftstätigkeit oder unsere Geschäftsbeziehungen beteiligt sind und von denen wir durch kontinuierliche Dialoge und Austauschformate Kenntnis haben.
Im Rahmen der Analyse zur finanziellen Wesentlichkeit haben wir Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich ihres Potenzials, den Unternehmenswert und die finanzielle Entwicklung positiv oder negativ zu beeinflussen, analysiert. Diese Risiken und Chancen können sich auf die Finanzlage, die Ertragslage, die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten von Fresenius beziehen. Bei der Erhebung des Ausmaßes der finanziellen Effekte wird eine Bruttobetrachtung zugrunde gelegt, d. h., die negativen finanziellen Effekte bewerten wir unabhängig von bereits bestehenden Maßnahmen zur Risikominderung. Dies verhindert, dass wir materielle Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits erfolgreich abgemildert werden, als nicht wesentlich einstufen.
Um festzulegen, ob Risiken und Chancen in Bezug auf ein Thema für Fresenius wesentlich sind, betrachteten wir zunächst das Ausmaß der finanziellen Effekte. Dabei können sich Chancen und Risiken aus der Abhängigkeit von wirtschaftlichen, natürlichen und sozialen Ressourcen ergeben. Als Unternehmen ist Fresenius darauf angewiesen, dass diese zu angemessenen Preisen und in ausreichender Qualität zur Verfügung stehen.
Auslöser für finanzielle Effekte unterteilen wir in zwei Kategorien:
- Sie können die Fähigkeit von Fresenius beeinflussen, die im Geschäftsprozess notwendigen Ressourcen weiterhin zu nutzen und zu beschaffen, sowie die Qualität und Preisgestaltung dieser Ressourcen.
- Sie können sich auf die Fähigkeit von Fresenius auswirken, sich weiterhin zu akzeptablen Bedingungen auf die für die Geschäftsprozesse benötigten Beziehungen zu verlassen.
Um das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen zu bewerten, haben wir sowohl für den Gesamtkonzern als auch für die Unternehmensbereiche Bandbreiten definiert, die die Risiken und Chancen in Geldbeträgen abbilden, und diese jeweils mit einem Faktor zur Gewichtung versehen. Hierbei haben wir die Skalen und Schwellenwerte aus dem Fresenius-Risikomanagement genutzt. Damit wollen wir sicherstellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in das Konzern-Risikomanagement und damit einhergehende Managementprozesse integriert werden können. Weiterführende Informationen finden Sie im Konzern-Lagebericht.
Nachfolgend haben wir die Wahrscheinlichkeit bewertet, mit der finanzielle Risiken und Chancen eintreten. Im Gegensatz zum Ausmaß der finanziellen Effekte berücksichtigten wir dabei bereits bestehende Maßnahmen zur Risikominderung, die die Eintrittswahrscheinlichkeit beeinflussen (Nettobetrachtung). Darüber hinaus haben wir bestimmt, in welchen Stufen unserer Wertschöpfungskette die Risiken und Chancen entstehen.
Um die finanzielle Wesentlichkeit eines Themas zu bewerten, multiplizierten wir den Faktor für das Ausmaß mit dem für die Eintrittswahrscheinlichkeit. Überschreitet dieser Wesentlichkeitswert eine festgelegte Schwelle, gilt ein Thema als wesentlich und wird in die Berichterstattung aufgenommen.
Die Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können, betrachteten wir anhand der nachfolgenden Aspekte:
- In welchem Zusammenhang die Auswirkungen und Abhängigkeiten zu unserem operativen Geschäft, unseren Märkten oder gemäß der übergeordneten Risikokriterien des Risikomanagements stehen,
- wie wir die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen einschätzen und
- in welchem Verhältnis Nachhaltigkeitsrisiken zu anderen Risiken stehen, ob sie einander bedingen, separat zu betrachten sind, vor- oder nachgelagert stattfinden.
Sofern ein IRO für mindestens einen Unternehmensbereich wesentlich ist, gilt der entsprechende Nachhaltigkeitsaspekt für den Konzern als wesentlich. Ist ein Aspekt für mehrere Unternehmensbereiche wesentlich, ziehen wir den höchsten Wesentlichkeitswert für den Konzern heran.
Nach der ersten Bewertung der Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsaspekte fand eine weitere Validierung durch übergeordnete Konzernfunktionen statt, die in Workshops die Ergebnisse und möglichen Anpassungsbedarf diskutierten. Über Anpassungen entschied nachfolgend die Konzernfunktion Group Sustainability. Im Anschluss wurden die Ergebnisse auf Ebene der Unternehmensbereiche validiert, die wesentlichen Themen für die Berichterstattung ausgewählt und innerhalb dieses Berichts offengelegt.
Unsere letzte umfassende Wesentlichkeitsanalyse nach GRI haben wir im Berichtsjahr 2020 durchgeführt. In den Folgejahren erfolgten Überprüfungen. Als wesentlich eingestuft wurden diejenigen Sachverhalte, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von Fresenius sowie für das Verständnis der Auswirkungen unserer eigenen Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte relevant waren.
Im Jahr 2023 wurde erstmals eine neue Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte für Fresenius zu identifizieren.
Im Jahr 2024 fand eine Aktualisierung der Bewertung auf Basis neuer Entwicklungen durch die Konzernfunktion Group Sustainability statt, in enger Zusammenarbeit mit den involvierten Konzernfunktionen sowie den Unternehmensbereichen innerhalb der Projektstruktur, die für die Implementierung der CSRD in die Konzernberichterstattung etabliert wurde.
Für die Umwelt-Themenstandards, für den Themenstandard S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie für den Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer und die unternehmensspezifischen Themen haben wir nachgelagert eine ergänzende, vertiefende Analyse durchgeführt. Grund ist die laufende Transformation des Unternehmens, die strategische und damit operative Veränderungen mit sich bringt. Ziel der vertiefenden Analyse war es, die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit der Unternehmensstrategie abzugleichen sowie Veränderungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette abzubilden. Entsprechend dieser Analyse wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen teilweise neu bewertet. So haben wir dabei festgestellt, dass im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer die Themen Gesundheit und Sicherheit sowie Zugang zu Produkten wesentlich sind. Sie sind integraler Bestandteil unseres operativen Geschäfts sowie der Unternehmensstrategie. Demzufolge wurden die Ausführungen in dem Themenstandard auf die Darstellung wichtiger Zentralfunktionen und strategischer Kennzahlen abgestellt und weitere Themen aus dem Themenstandard S4 gemäß ihrer Wesentlichkeit ergänzt.
An dem gesamten Wesentlichkeitsprozess war das Risikomanagement vollumfänglich beteiligt, auch an der nachgelagerten Bewertung im Jahr 2024.
Alle Konzernfunktionen, die für wesentliche Themen Verantwortung tragen, wurden im Review 2024 auch zu Chancen befragt, der zukünftigen Strategie, den aktuellen Entwicklungen sowie zu Stakeholder-Erwartungen. Diese Erkenntnisse haben die Priorisierung der Themen nicht verändert, jedoch zur Ergänzung bestehender Informationen im vorliegenden Bericht beigetragen. Darüber hinaus haben wir die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter gemäß CSRD 2022 / 2464 § 19 a (5) und dem Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes über die Analyse und die vorläufigen Ergebnisse informiert.
Für das Geschäftsjahr 2025 planen wir eine Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Klimabezogene Szenarioanalyse [E1 IRO-1] Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unser eigenes operatives Geschäft sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf den Klimawandel analysiert. Der Bewertung unserer Auswirkungen auf den Klimawandel liegt unsere Treibhausgasbilanzierung zugrunde, bei der wir uns an der Methode des international anerkannten Greenhouse-Gas(GHG)-Protokolls orientieren. Dabei betrachten wir unsere direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2) sowie indirekte Emissionen in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3). Unsere tatsächlichen Treibhausgasemissionen werden im Themenstandard E1 Klimawandel, Abschnitt E1-6 Treibhausgasemissionen, offengelegt. Auf der Grundlage unseres derzeitigen Geschäftsmodells ist es unwahrscheinlich, dass in Zukunft alternative Treibhausgasemissionsquellen entstehen, da wir planen weiterhin im Gesundheitssektor tätig zu sein. Die Bewertung unserer tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf den Klimawandel wurde in unserer Wesentlichkeitsbewertung durchgeführt.
Klimarisiken betrachten wir in unserem Risikomanagementsystem. Im Berichtsjahr 2024 haben wir die klimabezogene Szenarioanalyse angepasst, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Für Klimarisiken haben wir die Zeithorizonte, Szenarien, Risikoklassifizierung und Bewertungsebene neu evaluiert. So können wir physische Risiken als Folgen des Klimawandels, transitorische Risiken, die aus dem Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft resultieren, sowie Chancen in unserem eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Wertschöpfungskette besser identifizieren und bewerten. Die Klima-Szenarioanalyse führte die Konzernfunktion Group Sustainability in Zusammenarbeit mit der internen Versicherungsabteilung und dem Risikomanagement durch. Dabei orientierten sich die Funktionen an den Empfehlungen und dem Risikokatalog der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Im Rahmen der Analyse haben wir unsere Produktionsstandorte und Krankenhäuser anhand ihrer Geokoordinaten betrachtet und mithilfe eines externen Tools die akuten und chronischen physischen Klimarisiken über verschiedene Zeithorizonte und in Hinblick auf unterschiedliche Szenarien analysiert. Dabei wurden klimabedingte Gefahren für unsere Vermögenswerte identifiziert, die je nach Horizont, Szenario und Standort variieren. Die identifizierten Gefahren umfassen temperaturbedingt, windbedingt sowie wasserbedingt akute und chronische Klimagefahren. Die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß wurden vom externen Tool analysiert, die Dauer wurde pro Gefahr ausgewählt.
Wesentliche Standorte für geschäftliche Aktivitäten haben wir auf die Eintrittswahrscheinlichkeiten eines Klimarisikos in folgenden unterschiedlichen Szenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) untersucht (siehe IPCC AR6 Bericht (2021)):
- SSP1-2.6: Der optimistische gesellschaftliche Entwicklungspfad erwartet eine Begrenzung der globalen Erwärmung bis 2100 auf 1,8 °C (Best-Case-Szenario).
- SSP2-4.5: Mit dem Business-as-usual-Szenario wird eine Begrenzung von 2,7 °C bis zum Jahr 2100 erwartet.
- SSP5-8.5: Im Worst-Case-Szenario wird mit einem Temperaturanstieg von 4,4 °C bis zum Ende des Jahrhunderts gerechnet.
Durch die Betrachtung dieser drei IPCC-Szenarien haben wir die Extreme vollständig in unserer Analyse abgedeckt. So können wir Unsicherheiten minimieren, wenn trotz unterschiedlicher Annahmen gleiche Ergebnisse erzielt werden.
In Abhängigkeit des jeweiligen Szenarios haben wir unterschiedliche Treiber betrachtet: Entwicklungen, die Regulatorik, Energiewirtschaft, Gesellschaft, Technologie und Innovation sowie klimabezogene Investitionen betreffen. Die Auswahl der Treiber beruht auf ihrer unternehmerischen Relevanz, der Verfügbarkeit von Informationen sowie dem Anspruch eine vielseitige Betrachtung zu gewährleisten.
Neben der Betrachtung der IPCC-Szenarien haben wir nachteilige finanzielle Effekte ermittelt, die sich für unseren Konzern im Zusammenhang mit physischen Klimarisiken ergeben. Dabei haben wir kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume betrachtet und die Ergebnisse in Übereinstimmung mit den Ansätzen des internen Risikomanagementsystems geprüft. Die gewählten Zeithorizonte sind an denen für die Ausweisung unserer Finanzkennzahlen ausgerichtet:
- Kurz (1-3 Jahre): Umfasst den aktuellen Budget-Zeitraum
- Mittel (2030): Umfasst den projizierten Budget-Zeitraum von 4 bis 10 Jahren und schließt unser Klimaziel bis 2030 ein
- Lang (2050): Umfasst den Betrachtungszeitraum für unsere Klimaziele bis 2040 sowie 2050 und den gewichteten Durchschnitt der Lebenszeit von Gebäuden (20 Jahre), Maschinen und Equipment (13 Jahre) sowie Kundenbeziehungen (18 Jahre)
Die finanziellen Risiken haben wir anhand von Umfang, Dauer und Ausmaß der Klimagefahren auf unsere Geschäftstätigkeiten bewertet. Aufgrund der Vielzahl an Lieferanten und der limitierten Übersicht über deren Produktionsstandorte haben wir die relevanten Regionen mithilfe unserer Scope-3-Daten modelliert und analysiert. Da unsere Lieferanten in ähnlichen Regionen wie Fresenius, d. h. unsere Standorte, angesiedelt sind, wurden diese nach regionaler Zuordnung gleichermaßen bewertet. Lag ein hohes bis extremes Risiko vor und eine Betriebsunterbrechung, die den Schwellenwert unseres Risikomanagementsystems überschritt, wurde dieser Standort evaluiert. Die relevanten Standorte haben wir hinsichtlich ihrer Resilienz analysiert und dabei bereits bestehende oder geplante Anpassungs- (Adaptation) und Minderungsmaßnahmen (Mitigation) einbezogen.
Unsere eigenen Geschäftstätigkeiten sind von dem transitorischen Übergangsrisiko einer höheren Bepreisung von Treibhausgasemissionen betroffen. Zur Bewertung wurden die Standorte betrachtet, die aktuell unter ein Emissionshandelssystem fallen. Hierbei wurden die zukünftigen Verfügbarkeiten und Bepreisungen der Zertifikate abgeschätzt. Das Risiko wurde anhand des Net Zero Emissions by 2050 Scenario (NZE) der International Energy Agency (IEA) bewertet. Das NZE ist nach Erwartung der IEA das einzige Szenario, das zu einer Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 °C bis 2050 führt. Der Betrachtung liegt ein langfristiger Zeithorizont bis 2050 und ein mittelfristiger bis 2030 zugrunde.
Wir haben keine Geschäftstätigkeiten des Konzerns festgestellt, die mit dem Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft nicht vereinbar sind. Jedoch sind Investitionen notwendig, um zu diesem Übergang beizutragen.
Im Finanzbericht werden keine klimabezogenen Annahmen zur Bewertung von Vermögenswerten im Konzernabschluss getroffen.
Resilienzanalyse
Die Resilienzanalyse ist im Zusammenspiel mit der Szenarioanalyse ein wichtiges Instrument, mit dem wir analysieren, wie widerstandsfähig unsere Strategie und unser Geschäftsmodell in Bezug auf physische und transitorische Klimarisiken sind. Im Jahr 2024 haben wir unsere Produktionsstandorte und Krankenhäuser diesbezüglich im Rahmen der zuvor beschriebenen klimabezogenen Szenarioanalyse in verschiedenen Szenarien und Zeithorizonten bewertet. Dabei haben wir unsere vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette aggregiert betrachtet. Eine detaillierte Bewertung unserer Wertschöpfungskette war aufgrund der Vielzahl an Lieferanten und der erforderlichen genauen Standortbestimmung nicht möglich. Für eine Vorabprüfung haben wir die EEIO-Daten aus unserer Scope-3-Bewertung verwendet, in der die Rohstoffbeschaffung nach Region angegeben ist. Da wir mit unseren Lieferanten in ähnlichen Regionen vertreten sind, nehmen wir an, dass sich Klimarisiken ähnlich auch auf unsere Lieferkette auswirken können. Die Resilienzanalyse beschränkte sich auf unsere eigenen Betriebe und wurde nicht für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette durchgeführt, da nur begrenzte Informationen über Standorte und die vorhandenen Anpassungs- und Abhilfemaßnahmen verfügbar waren.
Resilienzanalyse1
In Bezug auf den Übergang zu einer CO2-armen und resilienten Wirtschaft ergeben sich für Fresenius folgende kritische Annahmen, die wir in unserer Analyse einbezogen haben:
- Energieeffizienz: Die Steigerung der Energieeffizienz und der rückläufige Energieverbrauch unterstützen die Ziele von Fresenius. Hierbei können gezielte Maßnahmen zu Energie- sowie Kosteneinsparungen führen.
- Erneuerbare Energien: Die signifikante Zunahme von erneuerbaren Energien unterstützt die Ziele des Konzerns und ermöglicht die Verfügbarkeit dieser Energiequellen durch entsprechende Investitionen, den Ausbau des Energienetzes sowie die Dekarbonisierung der Lieferkette.
- Ökonomisches Wachstum: Der Übergang zu einer CO2-armen und resilienten Wirtschaft führt zu einer Veränderung von Arbeitsplätzen, z. B. durch Digitalisierung. Dies geht mit veränderten Anforderungen an unsere Beschäftigten einher.
- Technologien: Die Entwicklung klimafreundlicher und skalierbarer Technologien ist aus unternehmerischer Sicht unabdingbar, um die Elektrifizierung und Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen, z. B. auch durch langfristige Energiespeicherung.
Darüber hinaus haben wir bei der Bewertung physischer und transitorischer Klimarisiken bestehende oder geplante Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Diese Klimaschutzmaßnahmen als Teil unseres Übergangsplans beschreiben wir im Themenstandard E1 Klimawandel.
Die Resilienzanalyse basiert auf einer Szenarioanalyse, die grundsätzlich Unsicherheiten unterliegt und keine Vorhersage abbildet. Die Analyse basiert auf Modellen vergangener Klimadaten, weshalb keine akuten Risiken, keine neuen Risiken oder durch den Klimawandel bedingte Entwicklungen und deren Abhängigkeiten vollumfänglich inkludiert und evaluiert werden können. Hinter jeder Modellierung wurden mathematische Annahmen getroffen, um mögliche Szenarien zu beschreiben. Wir möchten die Datenqualität in der Risikobewertung sowie die Bewertung und Wirksamkeit von Maßnahmen fortlaufend evaluieren und optimieren.
Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Analysen haben wir festgestellt, dass unsere Standorte und Lieferketten zwar physischen Klimarisiken unterliegen (v. a. Hitzestress, Wasserstress, Überflutungen), diese aber aktuell keine unternehmerische Adaption des Geschäftsmodells erzwingen. Strategische Entscheidungen mit Bezug zu Umweltthemen treffen wir unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte, Klimarisiken betrachten wir als Teilaspekt. Ein Teil unserer operativen Einheiten hat bereits Maßnahmen ergriffen, um sich an den Klimawandel anzupassen, andere planen entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, wie z. B. die Installation von Flutschutzmaßnahmen, die Verringerung des Wasserverbrauchs in Wasserstressgebieten oder Notfallpläne für Erdbeben. So kann unser Geschäftsmodell durch Klimaschutzmaßnahmen noch resilienter werden – vollumfänglich können wir uns aufgrund der Unvorhersehbarkeit von allen klimatischen Veränderungen jedoch nicht vor physischen Klimarisiken schützen. Wir tätigen Investitionen, um Produktionsanlagen und Gesundheitseinrichtungen moderner, effizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Inwieweit Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios erforderlich sind, prüfen wir stetig.
Nachhaltigkeit ist wesentlicher und integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Um diese fokussiert zu verfolgen, analysieren wir risikobehaftete Vermögenswerte und bewerten Investitionsentscheidungen für Klimaschutzmaßnahmen basierend auf ihrer Effektivität für unsere Zielerreichung.
Berichtsinhalte [IRO-2] In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Die Tabelle im Abschnitt Downloads am Ende dieses Standards zeigt alle Datenpunkte gemäß ESRS 2 Anlage B, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, und wo diese in dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht zu finden sind. Nicht wesentliche Datenpunkte sind entsprechend gekennzeichnet.
Zur Ermittlung der wesentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben sind, haben wir keine Schwellenwerte zugrunde gelegt, sondern ein qualitatives Mapping durchgeführt. Dabei haben wir die unter ESRS 1 Abschnitt 3.2 aufgeführten Kriterien beachtet.
Die von uns berichteten Offenlegungsanforderungen gemäß ESRS sowie die berichteten Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten gemäß IRO-2.56 finden Sie im folgenden Abschnitt zum Download.
Unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen [SBM-3] Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) sind in den jeweiligen Themenstandards beschrieben.
Die identifizierten IROs stehen im Zusammenhang mit unserem Geschäftsmodell und wirken sich sowohl auf Menschen als auch auf die Umwelt aus. In unserem eigenen Betrieb ergeben sich die IROs zum einen aus den Produktionsprozessen und den damit verbundenen vorgelagerten Beschaffungsprozessen. Zum anderen betreffen sie Verbraucher und Endnutzer von unseren Produkten oder Dienstleistungen, insbesondere Patientinnen und Patienten, die wir in unseren eigenen Kliniken behandeln oder die unsere Produkte außerhalb unserer Gesundheitseinrichtungen verwenden. Weiter sehen wir Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte sowie solche in der Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund integrieren wir auch die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen in unser Geschäftsmodell sowie unsere Konzernstrategie. Weitere Informationen zu den von uns dabei verfolgten Ansätzen finden Sie in den jeweiligen Themenstandards.
Unser Geschäftsmodell und unsere Konzernstrategie sind durch die Notwendigkeit zu nachhaltigem Handeln geprägt. Neben den bereits tatsächlich auftretenden Auswirkungen, wie der Veränderung von Berufsbildern durch zunehmenden Einsatz von digitalen Lösungen oder Anwendungen, sehen wir insbesondere den demographischen Wandel, die damit einhergehende Veränderung von Krankheitsbildern sowie die zukünftigen Anforderungen an Gesundheitsmärkte als wesentliche Auswirkungen, die unsere zukünftige Geschäftstätigkeit und auch unsere Wertschöpfungskette beeinflussen könnten. Ausführungen finden Sie im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens unter S1-1 Unser Ansatz. Weiter erläutern wir unseren Ansatz zu Gesundheit und Sicherheit im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer. So ergeben sich aus steigenden Kosten, zunehmenden regulatorischen Anforderungen und innovativen Behandlungsmöglichkeiten neue Herausforderungen und Chancen, die wir bei unserer strategischen Weiterentwicklung und unserer Entscheidungsfindung z. B. im Bereich Innovationen oder Digitalisierung berücksichtigen.
Weiter gab es im Berichtsjahr keine Ereignisse im Zusammenhang mit den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen, die zu wesentlichen finanziellen Effekten geführt haben. Wesentliche Anpassungen der im zugehörigen Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind auch im nächsten Berichtsjahr nicht zu erwarten. Der Konzern-Lagebericht enthält weiterführende Informationen zu Chancen und Risiken sowie eine detaillierte Darstellung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems.
Nur wenn wir Nachhaltigkeit fest in unsere Geschäftsstrategie integrieren, können wir langfristig wettbewerbsfähig und widerstandsfähig bleiben und gleichzeitig Menschen eine hochwertige gesundheitliche Versorgung bieten. Welche Maßnahmen wir ergreifen, um den identifizierten IROs der jeweiligen Themenstandards bzw. unternehmensspezifischen Standards zu begegnen, und wie wir unsere Konzepte ausgestalten, erläutern wir detailliert in den themenspezifischen Abschnitten in den Standards Umwelt, Soziales und Governance. Weiter finden Sie Ausführungen zu unserer Resilienzanalyse in diesem Standard im Abschnitt Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Zeiträume, die wir dabei heranziehen, sind an denen für die Ausweisung unserer Finanzkennzahlen ausgerichtet.
Die verantwortlichen Einheiten müssen nicht nur mögliche Risiken identifizieren, ihre Aufgabe ist es ebenfalls, die internen Prozesse so zu gestalten, dass der Geschäftsbetrieb nach einem Vorfall zügig wieder aufgenommen werden kann oder im besten Fall gar nicht erst gestört wird.
Auf Konzernebene übernimmt die Funktion Corporate Business Continuity die globale Verantwortung für Security, Crisis Management und Travel Security. Da unser Konzern international tätig ist und sich mit einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Aufgaben konfrontiert sieht, kümmern sich die Verantwortlichen um Fragestellungen zur Aufrechterhaltung oder zum Wiederanlauf des Geschäftsbetriebs in oder nach Krisensituationen. Bei Bedarf unterstützen sie auch operativ. Weitere Informationen zu Business Continuity erläutern wir in den jeweiligen Standards, sofern erforderlich, z. B. im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, S4-1 Unser Ansatz, siehe Gesundheitsversorgung in Krisensituationen.
Die IROs sind den themenspezifischen ESRS sowie den in ESRS 1 gelisteten Unterthemen zugeordnet und werden durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Darüber hinaus haben wir unternehmensspezifische Themen (Cybersecurity, Digitale Transformation, Innovation) identifiziert, über die wir entsprechend den Mindestangabepflichten berichten.
Angaben aufgrund des HGB ESRS 1.114
Der nach den Vorgaben der ESRS erstellte Nachhaltigkeitsbericht erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 315b bis 315c HGB aufzustellende nichtfinanzielle Konzernerklärung. Entsprechend den handelsrechtlichen Berichtspflichten wurden für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als mögliche Rahmenwerke in Betracht gezogen. Aufgrund unserer globalen Geschäftstätigkeit sowie der erwarteten Umsetzung der Europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Gesetz haben wir uns entschieden, die ESRS als Rahmenwerk im Sinne des §315c Abs. 3 HGB i.V.m. § 289d HGB für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig und vollumfänglich zu nutzen. Dies führt zu einer Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um die neu geschaffene Regulatorik vor der Implementierung in nationales Gesetz in die Berichtsprozesse zu überführen und Transparenz sowie Vergleichbarkeit mit anderen berichtspflichtigen Unternehmen zu schaffen. Der Bericht erscheint jährlich. Der letzte gesonderte Nichtfinanzielle Konzernbericht ist im März 2024 erschienen.
Gemäß §315c HGB i.V.m. 289c HGB muss Fresenius als berichtspflichtiger Konzern Stellung beziehen zu gesetzlich definierten Nachhaltigkeitsaspekten Die folgende Darstellung der Anforderungen nach HGB unter paralleler Anwendung der ESRS soll das Verständnis der Überleitung erleichtern.
Besondere Bedeutung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Anwendung der ESRS hat das Kriterium der Wesentlichkeit, denn nicht alle Aspekte der Nachhaltigkeit sind in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen. Hierfür haben Konzerne eine Wesentlichkeitsanalyse vorzunehmen. Zu berichten ist sowohl über die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Wesentlichkeit der Auswirkungen) als auch über die wesentlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit), d. h. wie sich z. B. der Klimawandel auf die Entwicklung, die Leistung und die Lage des Unternehmens auswirkt (bzw. auswirken kann). Dabei handelt es sich um das sogenannte Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Ausführungen zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse finden Sie in diesem Standard im Abschnitt IRO-1 Unsere Wesentlichkeitsanalyse.
Die den ESRS-Vorgaben folgende Wesentlichkeitsanalyse ist geeignet, dass im Nachhaltigkeitsbericht die für eine nichtfinanzielle Konzernerklärung maßgeblichen Angaben enthalten sind, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Fresenius sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit. Demnach ist davon auszugehen, dass ein nach ESRS unwesentliches Thema auch nach § 289c Abs. 3 HGB nicht berichtspflichtig ist.
In dem Nachhaltigkeitsbericht ist eine Beschreibung des Geschäftsmodells in diesem Standard im Abschnitt SBM-1 Das Geschäftsmodell und unsere Wertschöpfungskette zu finden.
Umweltbelange nach §315c HGB i.V.m. 289c Absatz 2, Nr. 1 HGB werden von Fresenius unter Anwendung der ESRS Themenstandards E1, E2, E3 sowie E5 berichtet. Sie beziehen sich u. a. auf Treibhausgasemissionen, die Luftverschmutzung, den Wasserverbrauch sowie den Ressourcenverbrauch.
Arbeitnehmerbelange nach §315c HGB i.V.m. §289c Absatz 2, Nr. 2 HGB werden von Fresenius unter Anwendung der ESRS Themenstandards S1 sowie S2 berichtet. Dabei werden u. a. auch Angaben gemacht zu Management-Konzepten und Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung ergriffen wurden, die Arbeitsbedingungen, die Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, die Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, informiert und konsultiert zu werden, den sozialen Dialog, die Achtung der Rechte der Gewerkschaften, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Themenstandard S2 gehen wir auch auf die Arbeitnehmerbelange in der Wertschöpfungskette ein.
Die Themenstandards S1, S2 sowie S4 decken dabei auch Sozialbelange nach §315c HGB i.V.m. §289c Absatz 2, Nr. 3 HGB ab, z. B. Dialogformate, Hinweisgebersysteme sowie den Schutz von Patientinnen und Patienten.
Die Achtung der Menschenrechte nach §315c HGB i.V.m. §289c Absatz 2, Nr. 4 HGB ist Bestandteil des Themenstandards S2, wobei ergänzende Ausführungen in anderen Themenstandards entsprechend auf diesen Standard verweisen.
Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung nach §315c HGB i.V.m. §289c Absatz 2, Nr. 5 HGB ist Bestandteil der Ausführungen im Themenstandard G1. Hier erläutern wir z. B. die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die nach HGB auszuführenden Aspekte werden somit durch die vollumfängliche Anwendung der einzelnen Themenstandards der ESRS abgedeckt. Auch sind Hinweise auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu, die auf wesentliche Maßnahmen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsthemen abstellen, sofern erforderlich, in den Themenstandards enthalten.
Hinsichtlich nichtfinanziellen Risiken i.S.d. § 315c HGB i.V.b. § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB haben wir im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung von mitigierenden Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken identifiziert, die mit unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, unseren Produkten oder unseren Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die genannten nichtfinanziellen Aspekte oder unsere Geschäftstätigkeit haben oder haben werden. Der Konzern-Lagebericht enthält weiterführende Informationen zu Chancen und Risiken sowie eine detaillierte Darstellung des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems.
Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (vergütungsrelevante Indikatoren), die für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, sind:
- Gesamt Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen (market-based Ansatz) in t CO2-Äquivalenten (Fresenius-Konzern)
- Employee Engagement Index (EEI) (Fresenius-Konzern)
- Medizinische Qualität: Audit & Inspection Score (Fresenius Kabi) Inpatient Quality Indicators (Fresenius Helios)
Die Erläuterungen hierzu finden Sie in den jeweiligen Themenstandards. Weiterführende Informationen sind im Prognosebericht des Konzern-Lageberichts dargestellt.