ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2] Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Angabepflicht |
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Bezeichnung mit Referenz |
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S2 SBM-2 |
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S2 SBM-3 |
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S2-1 |
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Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
S2-2 |
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Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
S2-3 |
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S2-4 |
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S2-5 |
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Auswirkungen, Risiken und Chancen [S2 SBM-3] Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat Fresenius die folgenden wesentlichen Auswirkungen und ein wesentliches Risiko im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette identifiziert:
Unter-Unterthema |
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Art des IROs |
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Wertschöpfungskette |
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Zeithorizont |
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Beschreibung |
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Arbeitsbedingungen |
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Arbeitszeit; Angemessene Entlohnung; Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten; Tarifverhandlungen; Gesundheitsschutz und Sicherheit |
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Potenzielle negative Auswirkung |
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Vorgelagert |
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Mittelfristig |
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Widrige Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette [#24] |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle |
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Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz |
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Potenzielle negative Auswirkung |
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Vorgelagert |
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Mittelfristig |
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Vorfälle von Diskriminierung in der Wertschöpfungskette [#25] |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte |
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Kinderarbeit; Zwangsarbeit |
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Potenzielle negative Auswirkung |
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Vorgelagert |
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Mittelfristig |
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Unzureichender Schutz sonstiger arbeitsbezogener Rechte in der Wertschöpfungskette [#26] |
Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle; Sonstige arbeitsbezogene Rechte |
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Arbeitszeit; Angemessene Entlohnung; Sozialer Dialog; Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten; Gesundheitsschutz und Sicherheit; Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz; Diskriminierung; Kinderarbeit; Zwangsarbeit |
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Risiko |
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Vorgelagert |
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Mittelfristig |
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Mögliche Kosten im Zusammenhang mit widrigen Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette [#27] |
Ansatz [S2-1] Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Achtung der Menschenrechte
Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Wohl der rund 178.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Fresenius. Das Unternehmen bekennt sich in seiner konzernweiten Menschenrechtserklärung zur Achtung der Menschenrechte. Dieses Bekenntnis geht über den Konzern hinaus und umfasst auch die Wertschöpfungskette.
Denn Fresenius möchte einen Beitrag dazu leisten, Menschen weltweit Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie der dafür notwendigen Medizintechnik und Arzneimittel zu ermöglichen – dazu ist das Unternehmen auf komplexe Wertschöpfungsketten angewiesen. Dadurch kann Fresenius jedoch möglicherweise direkt oder indirekt an widrigen Arbeitsbedingungen beteiligt sein. Geschäftspartner in den vorgelagerten Stufen können Menschenrechtsverletzungen verursachen oder dazu beitragen. Das kann die Bereiche Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit einschließlich der Existenz von Betriebsräten (beinhaltet sozialen Dialog und Tarifverhandlungen), Gesundheitsschutz und Sicherheit, Diskriminierung oder auch Verletzung sonstiger arbeitsbezogener Rechte, wie Kinder- und Zwangsarbeit betreffen.
Die Menschenrechtserklärung von Fresenius adressiert diese potenziellen negativen Auswirkungen und Risiken mit einer Selbstverpflichtung zu fairen und sicheren Arbeitsbedingungen, zur Achtung der Vereinigungsfreiheit, der Förderung von Gleichbehandlung, zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt sowie der Übernahme von Verantwortung in der Wertschöpfungskette.
Die Erklärung spiegelt die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wider. Nicht toleriert werden die Anwendung, Unterstützung oder Billigung von Ausbeutung, einschließlich Kinder- und Zwangsarbeit sowie jeglicher Ausprägung moderner Sklaverei wie Menschenhandel. Die Menschenrechtserklärung ist auf der Website des Unternehmens www.fresenius.com/de einsehbar.
Für die Erarbeitung der Menschenrechtserklärung wurden die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie weitere international anerkannte Menschenrechtsstandards und ‑rahmenwerke herangezogen:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
Fresenius hat den Anspruch, im Einklang mit der Menschenrechtserklärung und den Kodizes des Fresenius Konzerns zu agieren und geltende nationale Gesetze einzuhalten. In Fällen, in denen die internationalen Menschenrechte durch lokale Gesetze eingeschränkt werden, strebt Fresenius danach, die Prinzipien der internationalen Standards zu achten, ohne gegen die lokalen Gesetze zu verstoßen.
Verhaltenskodizes für Geschäftspartner
Fresenius toleriert keinerlei Gewaltanwendung, Gewaltandrohung oder sonstige Formen der Nötigung. Das Unternehmen positioniert sich entschieden gegen Diskriminierung und prekäre Arbeitsbedingungen. Fresenius erwartet auch von Geschäftspartnern, solche Praktiken in ihren Unternehmen zu untersagen. Dazu haben die Operating Companies klare Vorgaben in den auf ihr Geschäftsmodell und ihre Lieferanten abgestimmten Verhaltenskodizes für Geschäftspartner definiert.
Diese umfassen die Einhaltung geltender Gesetze sowie die darüberhinausgehenden, in den Verhaltenskodizes und spezifischen Vertragsvereinbarungen dargelegten ethischen Standards. Um menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu adressieren, bedient sich das Unternehmen unterschiedlicher Instrumente, darunter z. B. die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes bei der Auswahl der Geschäftspartner, vertragliche Vereinbarungen zur Achtung von Menschenrechten und Schulungen.
Informationen zu den Verhaltenskodizes für Geschäftspartner der Operating Companies finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung.
Menschenrechtsprogramm
Um seiner Verantwortung nachzukommen und seine Sorgfaltspflichten zu erfüllen, hat Fresenius zur Operationalisierung der Menschenrechtserklärung das konzernweite Fresenius-Menschenrechtsprogramm aufgebaut. Dieses umfasst auch die Wertschöpfungskette und zielt darauf ab, regulatorische Anforderungen wie die des LkSG zu erfüllen. Das Menschenrechtsprogramm basiert auf fünf Säulen, die dazu dienen, Auswirkungen, Chancen und Risiken systematisch zu erkennen und darauf zu reagieren: Konzernweite Governance und Verantwortlichkeiten, Risikobewertung und Wirkungsanalyse, Prävention und Abhilfe, Beschwerdeverfahren und ‑bearbeitung sowie Dokumentation und Berichterstattung. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
Konzernweites Menschenrechtsprogramm
Eine konzernweit gültige Standardverfahrensanweisung (Group Standard Operating Procedure – gSOP) zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten legt die Prozesse fest, die dem Menschenrechtsprogramm zugrunde liegen. Die gSOP beschreibt die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung des Programms und enthält Anweisungen zur Durchführung von Risikoanalysen, zum Umgang mit identifizierten menschenrechtlichen Risiken sowie Anforderungen an die Dokumentation von Aktivitäten und die darauf aufbauende Berichterstattung.
Wo anwendbar, definieren die zuständigen Unternehmens- und Fachbereiche relevante Prozesse, die bei den jeweiligen operativen Tätigkeiten berücksichtigt werden. Diese betreffen etwa ethische Fragestellungen in Forschung, Entwicklung und klinischen Studien oder den Umgang mit Konfliktmineralien.
Fresenius bezieht keine Konfliktmineralien direkt. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass diese in Komponenten, Halberzeugnissen und Fertigprodukten, die das Unternehmen bezieht und weiterverarbeitet oder in seinen Produkten einsetzt, bereits verarbeitet wurden. In diesem Fall greifen die anwendbaren Kodizes des Konzerns sowie der betroffenen Operating Companies für den Umgang mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.
Konzernweite Governance und Verantwortlichkeiten
Die operative Umsetzung der Menschenrechtserklärung und des Menschenrechtsprogramms ist durch eine konzernweite Governance-Struktur und klare Verantwortlichkeiten sowohl in den Operating Companies als auch auf Konzernebene gewährleistet.
Konzernweite Menschenrechtsorganisation
Der Vorstand überwacht das konzernweite Menschenrechtsprogramm. Die Konzernfunktion Risk & Integrity berichtet direkt an den Vorstand Sustainability. Innerhalb dieser Konzernfunktion verantwortet das Group Human Rights Office den konzernweiten Ansatz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, z. B. für die Methodik zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken und unterstützt die Operating Companies bei der Umsetzung von Prozessen. Es überwacht zudem ihre Aktivitäten zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und verfolgt relevante rechtliche und regulatorische Entwicklungen.
Jede Operating Company hat eine Menschenrechtsfunktion benannt, die für die Umsetzung des Menschenrechtsprogramms in der jeweiligen Operating Company verantwortlich ist.
Für die relevanten Fachgebiete hat Fresenius Risikoverantwortliche bestimmt. Diese Risikoverantwortlichen sind als Fachleute für die Durchführung von Risikoanalysen sowie die Umsetzung entsprechender Handlungsschritte zur Prävention für ihren Verantwortungsbereich zuständig, z. B. Personal, Einkauf oder Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Zu den Ergebnissen der Risikobewertung und zum Stand der Umsetzung relevanter Aktivitäten berichten sie regelmäßig an die zuständige Menschenrechtsfunktion ihrer Operating Company.
Um den Austausch über aktuelle menschenrechtsbezogene Initiativen und Themen innerhalb des Konzerns zu fördern, wurde ein Human Rights Council eingerichtet. Dieses tagt vierteljährlich. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Funktionen wie Compliance, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Einkauf sowie den Menschenrechtsfunktionen und dem Group Human Rights Office zusammen.
Assurance-Funktionen auf Ebene der Gruppe und der Operating Companies integrieren relevante Aspekte des Programms in ihre Aktivitäten, z. B. die Durchführung von Audits und das Testen interner Kontrollen. Ausführungen zu Verantwortlichkeiten und Vorgaben im Vorstand sowie im Aufsichtsrat sind jeweils im Standard ESRS 2, Abschnitt GOV-1 Nachhaltigkeitsorganisation erläutert. Weitere Informationen hinsichtlich der Überwachungsprozesse finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung.
Risikobewertung und Wirkungsanalyse
Menschenrechtliche Risiken können sich im Laufe der Zeit ändern. Fresenius führt daher jährlich sowie anlassbezogen Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei Tier-1 Lieferanten durch. Im Rahmen der regelmäßigen Risikoanalyse identifiziert das Unternehmen entsprechend den Anforderungen geltender internationaler Standards und nationaler Gesetze in allen Operating Companies menschenrechtliche Themen und Handlungsfelder. Im Zentrum der Risikoanalyse stehen potenziell negative Auswirkungen auf und Risiken für Beschäftigte von Fresenius sowie für Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Dazu verfolgt der Konzern einen risikobasierten Ansatz, der sich in drei Phasen gliedern lässt:
Risikoidentifizierung: In der ersten Phase führt Fresenius eine abstrakte Risikoanalyse durch. In die Analyse fließen sowohl länderspezifische als auch branchenspezifische Risikofaktoren ein, um potenziell relevante menschenrechtliche Risiken zu identifizieren. Für die Risikoidentifizierung bei Tier-1 Lieferanten werden zusätzlich Einkaufsdaten herangezogen.
Risikoanalyse: Um zu bewerten, welche der identifizierten abstrakten Risiken tatsächlich konkrete menschenrechtliche Risiken darstellen, führt Fresenius in der zweiten Phase eine sogenannte Lückenanalyse durch. Mit standardisierten Fragebögen werden Prozesse, Verantwortlichkeiten und Verfahrensweisen für jeden potenziellen Risikobereich erfasst.
Risikobewertung: Unter Berücksichtigung der dabei identifizierten Lücken werden im letzten Schritt der Risikoanalyse die Auswirkungen auf die Betroffenen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos bewertet, um die relevanten menschenrechtlichen Risikobereiche zu ermitteln.
Im Anschluss an die Analysen und Bewertungen leitet Fresenius für priorisierte Risiken konkrete präventive Handlungsempfehlungen zur Stärkung bestehender Prozesse ab. Informationen zu den Ergebnissen der im Berichtsjahr durchgeführten Risikoanalyse finden Sie in diesem Themenstandard im Abschnitt S2-4 Maßnahmen.
Prävention und Abhilfe
Um Menschenrechtsrisiken vorzubeugen, sie zu beseitigen oder zu minimieren, hat Fresenius standardisierte Präventionsmaßnahmen etabliert, wie die Verabschiedung von Kodizes und Richtlinien sowie Schulungen. Ergänzend dazu entwickelt jede Operating Company geeignete, auf den Einzelfall abgestimmte Prävention im eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Wertschöpfungskette. In Fällen, in denen die eigene Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen verursacht oder dazu beigetragen hat, ergreift Fresenius angemessene und wirksame fallspezifische Abhilfe. Weitere Informationen zum Umgang mit negativen Auswirkungen finden Sie in diesem Themenstandard, Abschnitt S2-3 Verfahren zur Sorgfaltspflicht und Meldewege.
Schulungen zum Thema Menschenrechte
Ein zentrales Element des Fresenius-Menschenrechtsprogramms ist es, die Beschäftigten aufzuklären – nicht nur über ihre persönlichen Menschenrechte, sondern auch über den Beitrag, den alle im Rahmen ihrer täglichen Arbeit leisten können. Daher gibt es innerhalb des Konzerns zielgruppenspezifische Schulungsangebote zu einzelnen Menschenrechtsthemen sowie eine dezidierte Schulung zum Menschenrechtsprogramm.
Diese wird seit 2025 sukzessive ausgerollt. Sie vermittelt Kenntnisse zu individuellen Rechten sowie zum Umgang mit möglichen Menschenrechtsverletzungen.
Die Aufklärung und Sensibilisierung der weltweiten Lieferanten von Fresenius ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette. Daher setzt Fresenius das Menschenrechtstraining seit dem zweiten Halbjahr 2025 als unterstützende Maßnahme in der Zusammenarbeit mit Lieferanten ein. Die Auswahl der Lieferanten erfolgt auf Basis ihres Risikoprofils. Das Training soll das Bewusstsein für Menschenrechte fördern und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit Akteuren in der Wertschöpfungskette stärken, um gemeinsame Standards für ethisches Handeln zu etablieren.
Beschwerdeverfahren und ‑bearbeitung
Fresenius legt Wert auf eine offene Kommunikation und strebt danach, ein Umfeld zu schaffen, in dem Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Angehörige lokaler Gemeinschaften, Geschäftspartner oder andere potenziell betroffene Personen mögliche Menschenrechtsverletzungen melden können. Dazu hat der Konzern Hinweisgebersysteme eingerichtet, über die im Abschnitt S2-3 Verfahren zur Sorgfaltspflicht und Meldewege berichtet wird.
Dokumentation und Berichterstattung
Gemäß der geltenden Gesetze dokumentiert Fresenius die Einhaltung seiner Menschenrechtsverpflichtungen kontinuierlich. Eine Berichterstattung zum Menschenrechtsprogramm sowie über identifizierte Risiken und entsprechende Aktivitäten erfolgt mindestens jährlich sowie anlassbezogen an den Vorstand. Weitere Gremien wie der Prüfungsausschuss (als Teil des Aufsichtsrats), Verantwortliche für das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem sowie der Betriebsrat werden ebenfalls informiert. Analog dazu erfolgt die Berichterstattung an den Vorstand und die Geschäftsführungen der Operating Companies. Im Berichtsjahr betraf dies u. a. die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie die Weiterentwicklung des Menschenrechtsprogramms. Damit verbundene Vorstandsbeschlüsse und Entscheidungen werden in den Protokollen der Sitzungen festgehalten und anschließend über die Menschenrechtsfunktion an relevante Fachbereiche kommuniziert. Weitere Ausführungen zu Gremien, Verantwortlichkeiten und der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses finden sich im Standard ESRS 2 Allgemeine Angaben.
Fresenius informiert seine Beschäftigten regelmäßig über verschiedene Kommunikationsformate, z. B. über das Intranet, zur Umsetzung des Menschenrechtsprogramms sowie zu priorisierten Risiken und durchgeführten Aktivitäten. Öffentlich zugänglich werden Informationen in Publikationen wie dem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht sowie auf der Website www.fresenius.com/de berichtet, die Fresenius im Berichtsjahr umfassend überarbeitet hat.
Der Managementansatz sieht vor, dass Fresenius kontinuierlich daran arbeitet, die Prozesse und Verfahren des Menschenrechtsprogramms weiterzuentwickeln sowie an regulatorische Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus tauscht sich Fresenius mit verschiedenen externen Akteuren zu bestehenden Verfahren sowie neuen Ansätzen und Konzepten aus. Dazu gehören z. B. offizielle Beratungsstellen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sowie spezialisierte Beratungsgesellschaften.
Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-2] Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Die Achtung der Menschenrechte in den eigenen Geschäftsaktivitäten und entlang der Wertschöpfungskette durchzusetzen, ist eine wichtige und gleichzeitig komplexe Aufgabe. Fresenius führt sowohl die Risikoanalysen als auch die Maßnahmenkonzeption stets aus Betroffenenperspektive durch. Der Konzern strebt an, den Dialog mit relevanten internen und externen Stakeholdern, insbesondere jedoch mit vulnerablen Anspruchsgruppen sowie deren anerkannten Interessenvertreterinnen und ‑vertretern, zu initiieren bzw. auszubauen. Damit sollen ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Für Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gilt die gleiche Verantwortungsstruktur wie unter S2-1 erläutert.
Als Teil eines Projekts zur Definition menschenrechtlicher Fokusthemen und zur Stärkung des Stakeholder Engagements hat Fresenius im Berichtsjahr 2025 potenzielle nachteilige Auswirkungen sowie besonders vulnerable Gruppen im Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette analysiert.
Die Ergebnisse sollen unter anderem zur Entwicklung des gruppenweiten Ansatzes für die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verwendet werden. Weitere Informationen zum Fokusthemen- & Stakeholder-Engagement-Projekt finden Sie in diesem Themenstandard im Abschnitt S2-4 Maßnahmen.
Verfahren zur Sorgfaltspflicht und Meldewege [S2-3] Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Umgang mit negativen Auswirkungen
Jede Abhilfehandlung hat zum Ziel, die Menschenrechtsverletzung zu beenden oder zu minimieren und, sofern möglich, umzukehren. Um die Wirksamkeit von Abhilfe zu messen, prüft Fresenius in einem fallbezogen festgelegten Abstand den Stand ihrer Umsetzung. Falls nötig, leitet das Unternehmen weitere Schritte ein. Ein Vorgang gilt nur dann als abgeschlossen, wenn alle Abhilfehandlungen vollständig umgesetzt wurden. Um negativen Auswirkungen auf die eigenen Beschäftigten sowie auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu begegnen, hat Fresenius eine Toolbox zur praktischen Hilfestellung für Abhilfe erarbeitet. Diese richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Aufklärung menschenrechtsbezogener Beschwerden beteiligt sind. Die Toolbox besteht aus unterschiedlichen Bausteinen: Dazu gehören eine Anleitung zum Umgang mit spezifischen Menschenrechtsverletzungen, eine allgemeine Anleitung für Abhilfeschritte gemäß LkSG, eine Handreichung zur Bewertung der Wirksamkeit sowie Informationen zu internationalen menschenrechtsbezogenen Standards und Grundsätzen.
Um das Bewusstsein für die Angemessenheit und Wirksamkeit von Präventions- und Abhilfehandlungen weiter zu stärken, wurde im Rahmen des Human Rights Councils im Berichtsjahr ein Workshop für die Risikoverantwortlichen durchgeführt. Dabei ging es darum, Hilfestellung bei der Entwicklung angemessener und wirksamer Präventions- und Abhilfehandlungen zu geben.
Die Operating Companies von Fresenius arbeiten zudem an spezifischen Ansätzen zum Umgang mit negativen Auswirkungen. So ist Fresenius Kabi im Berichtsjahr der Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI) beigetreten. Die Mitglieder der PSCI verpflichten sich zu gemeinsamen ethischen Prinzipien entlang der Lieferkette. Dies schafft eine konsistente Basis für die Auswahl, Überprüfung und das Management von Lieferanten. Im Berichtsjahr wurden unter anderem Vorbereitungen getroffen, um zum branchenweiten Audit-Pooling beizutragen. Die Audits sollen dazu beitragen, mehr Transparenz zu Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zu schaffen und, wo nötig, Umsetzung entsprechender Korrektur- oder Abhilfeinitiativen in der pharmazeutischen Wertschöpfungskette unterstützen. Durch das Audit-Pooling können Lieferantenrisiken frühzeitig erkannt und behoben werden.
Die Erkenntnisse aus der Durchführung solcher Audits sollen künftig bei der Weiterentwicklung des Menschenrechtsprogramms berücksichtigt werden.
Hinweisgebersysteme
Sofern Personen von einem potenziellen Verstoß betroffen sind oder davon Kenntnis haben, bietet Fresenius interne und externe Meldewege an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns sowie Externe – auch aus der Wertschöpfungskette – können ihre Hinweise über die bestehenden Hinweisgebersysteme an den Konzern oder die Operating Companies richten. Anliegen zum Thema Menschenrechte können zudem auch über eine eigens hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse (humanrights@fresenius.com) oder allgemeinen Hinweisgebersysteme übermittelt werden.
Über den Prozess zur Bearbeitung eingehender Meldungen, die Verfügbarkeit der Hinweisgebersysteme und die verschiedenen Meldewege berichtet der Konzern ausführlich im Themenstandard G1 Unternehmensführung. Zusätzliche Informationen finden sich in weiteren Publikationen, in der Menschenrechtserklärung von Fresenius und dem gruppenweitem Verhaltenskodex, sowie den Verhaltenskodizes für Geschäftspartner, die auf der Website von Fresenius www.fresenius.com/de verfügbar sind.
Um die Bekanntheit der Meldewege weiter zu erhöhen, enthält das Menschenrechtstraining für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner und ihre Beschäftigten entsprechende Informationen.
Maßnahmen [S2-4] Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Risikoanalyse und Fokusthemen- & Stakeholder-Engagement-Projekt
Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen aus den menschenrechtlichen Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und der Tier-1-Lieferkette wurde der bestehende Ansatz der Risikoanalyse im Berichtsjahr durch das Fokusthemen- & Stakeholder-Engagement-Projekt ergänzt. Dieses Projekt erweitert die bestehende Risikoanalyse um die systematische Einbeziehung von Stakeholdern. Ziel des Projekts war es, potenziell nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit den Unternehmensaktivitäten entlang der Wertschöpfungskette zu ermitteln. Als Ergebnis des Projekts hat Fresenius die Fokusthemen Arbeitsbedingungen, Ausbeutung, Diskriminierung, Zugang zu und Qualität von Produkten und Dienstleistungen sowie eine saubere und gesunde Umwelt identifiziert.
Fresenius menschenrechtliche Fokusthemen
Im Rahmen des Projekts wurden auch die von diesen Auswirkungen potenziell betroffenen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber identifiziert. Ein Augenmerk lag dabei auf besonders vulnerablen Gruppen, deren Schutzbedürftigkeit sich aus inhärenten Merkmalen oder besonderen Umständen ergeben kann. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit den Operating Companies, zentralen Konzernfunktionen wie Group Sustainability, Risk & Intergrity und Datenschutz sowie Mitgliedern des externen Nachhaltigkeitsbeirats durchgeführt. Dabei wurden auch externe Perspektiven, etwa von internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, branchenbezogenen Initiativen sowie aus Wissenschaft und Wirtschaft berücksichtigt.
Die Erkenntnisse hat Fresenius abschließend mit relevanten Stakeholdern diskutiert, darunter internationale Gewerkschaften (stellvertretend für Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette) sowie der Europäische Betriebsrat.
Dieses Projekt trug dazu bei, ein besseres Verständnis für tatsächliche und potenzielle menschenrechtliche Auswirkungen auf Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der globalen Wertschöpfungsketten zu entwickeln. Basierend auf diesen Erkenntnissen soll künftig der Dialog mit vulnerablen Gruppen bzw. deren legitimen Vertretungen ausgebaut werden. Konkrete Aktivitäten bzw. Aktionspläne, die qualitative und / oder quantitative Zielsetzungen enthalten, will Fresenius ab dem Jahr 2026 entwickeln.
Das beschriebene Projekt ist Teil eines Aktionsplans, um den identifizierten Auswirkungen und Risiken zu begegnen und die Kenntnisse dazu in der tieferen Lieferkette zu schärfen. Dafür sind keine erheblichen operativen Ausgaben (OpEx) und Investitionsausgaben (CapEx) erforderlich. Die dafür nötigen Mittel werden auf den Einzelfall zugeschnitten definiert. Fresenius plant, die Wirksamkeit der Maßnahmen nach abgeschlossener Implementierung fortlaufend zu kontrollieren.
Ziele und Ambitionen [S2-5] Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Fresenius hat im Berichtsjahr 2025 kein konzernweites Ziel bezogen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette definiert.
Es ist die konzernweite Ambition, menschenrechtliche Auswirkungen regelmäßig zu analysieren, Verstöße zu verhindern, Risiken zu minimieren und erforderliche Abhilfe bei Verstößen einzuleiten. Dies gilt sowohl für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette als auch für das eigene Unternehmen, sowie für menschenrechtliche Auswirkungen im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen von Fresenius. Die Wirksamkeit des Menschenrechtsprogramms wird kontinuierlich überprüft sowohl intern durch relevante Funktionen auf Ebene des Konzerns und der Operating Companies als auch durch externe Prüfer. Im Zuge der Weiterentwicklung des Menschenrechtsprogramms plant Fresenius, darauf aufbauende quantifizierbare Ziele zu formulieren.
Kennzahlen [MDR-M] S2-Unternehmensspezifisch
Eingegangene Meldungen in Bezug auf Menschenrechte
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2025 |
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2024 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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Eigener Geschäftsbetrieb |
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Wertschöpfungskette |
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Eigener Geschäftsbetrieb |
|
Wertschöpfungskette |
Eingegangene Meldungen mit Menschenrechtsbezug |
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23 |
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1 |
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25 |
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3 |
Davon substantiiert |
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1 |
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– |
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4 |
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– |
Schwere Menschenrechtsverletzungen |
|
– |
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– |
|
– |
|
– |
Im Berichtsjahr sind über die Meldesysteme von Fresenius Meldungen eingegangen mit Menschenrechtsbezug – unterschieden nach Betroffenen im eigenen Geschäftsbereich und in der Wertschöpfungskette. Von 24 (2024: 28) eingegangenen Meldungen stellte eine Meldung (2024: 4) eine Verletzung dar, die in den Anwendungsbereich des LkSG fällt. Keine Meldung stand in Verbindung mit einem schwerwiegenden menschenrechtlichen Vorfall innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette oder im eigenen Geschäftsbereich.
Informationen zu Vorfällen mit Menschenrechtsbezug im eigenen Geschäftsbereich sowie entsprechende Abhilfe finden sich im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, Abschnitt S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten.