Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren!
2024 war ein Jahr globaler Umwälzungen. Wirtschaftliche und politische Volatilität sowie bedeutende Sprünge in Zukunftstechnologien hatten Einfluss auf Märkte weltweit. Inmitten dieser Veränderungen hat eine Tatsache Bestand: die essenzielle Bedeutung des Gesundheitswesens. Die Nachfrage nach medizinischen Produkten und Dienstleistungen steigt weiter. Gleichzeitig befindet sich die Gesundheitswirtschaft auch aufgrund von Kostendruck im Umbruch. Moderne Technologien wie künstliche Intelligenz und Digitalisierung sorgen für höhere Effizienz und für eine neue Qualität im Gesundheitswesen. Wir erleben den Übergang hin zu personalisierter Medizin und der digitalen Patientenreise.
In diesem dynamischen Umfeld hat sich Fresenius als anpassungsfähig und erfolgreich erwiesen. Das 2022 gestartete Programm #FutureFresenius zahlt sich aus. Die Fokussierung auf Fresenius Kabi und Fresenius Helios war richtig. Fresenius hat im Geschäftsjahr 2024 sowohl bei Umsatz als auch Ergebnis starkes Wachstum erzielt. Fresenius hat durch einen hohen Cashflow große Fortschritte bei der Entschuldung erzielt und seine finanzielle Basis deutlich gestärkt. Das Unternehmen ist zugleich innovativer geworden. Ein Beispiel für Innovationen ist die erfolgreiche Markteinführung neuer Biosimilars für Autoimmun- und Krebserkrankungen, die immer mehr Patienten weltweit Zugang zu erschwinglichen und hochwirksamen Therapien ermöglichen.
2025 hat Fresenius die nächste Phase von #FutureFresenius eingeleitet. Fresenius hat sich höhere Ziele gesetzt und möchte zugleich die Finanzkraft stärken. In diesem und den folgenden Jahren geht es darum, entlang der drei Wachstumsplattformen (Bio)Pharma, MedTech und Care Provision das Unternehmen im Kerngeschäft weiterzuentwickeln. Dazu gehört, Innovationen voranzutreiben und die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Auf diese Weise schafft das Unternehmen Wert für alle Stakeholder. Der Aufsichtsrat unterstützt die Strategie des Vorstands unter der Führung von Michael Sen. Fresenius als modernes und global tätiges Gesundheitsunternehmen gestaltet so die Zukunft der Gesundheitswirtschaft.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE, bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie die Geschäftsführung im Rahmen seiner Verantwortung als Aufsichtsrat überwacht.
Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Im Rahmen seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließ sich der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich berichten. Unterrichtet wurde er u. a. über:
- alle maßgeblichen Fragen der Geschäftspolitik
- den Gang der Geschäfte
- die Rentabilität
- die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
- die Strategie und Planung
- die Risikosituation das Risikomanagement und die Compliance
- die Arbeit der Internen Revision
- wichtige Geschäftsvorgänge
Alle bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, je nach Zuständigkeit, im Prüfungsausschuss und im Plenum ausführlich besprochen. Auch die strategische Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin mit dem Aufsichtsrat eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit Beschlüsse gefasst.
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA trat im Geschäftsjahr 2024 zu vier ordentlichen Sitzungen am 7. März, 17. Mai, 17. Oktober und 5. Dezember sowie zu einer außerordentlichen Sitzung am 3. September zusammen. Die Sitzungen wurden allesamt als Präsenzsitzungen durchgeführt. Vor den Sitzungen hatte der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin den Mitgliedern des Aufsichtsrats regelmäßig ausführliche Berichte und umfassende Beschlussvorlagen zur Verfügung gestellt. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattungen des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen bedeutsame Angelegenheiten eingehend mit diesem erörtert. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch ohne den Vorstand.
Alle Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden ihm rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Er hat in allen Fällen seine Zustimmung erteilt. Dies geschah nach Prüfung der jeweiligen Beschlussvorlagen und nach ausführlicher Beratung mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Über wichtige Geschäftsvorgänge und aus wichtigem Anlass wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen unterrichtet. Ferner haben Vorstandsmitglieder, insbesondere der Vorstandsvorsitzende der persönlich haftenden Gesellschafterin, den Aufsichtsratsvorsitzenden in Einzelgesprächen regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die anstehenden Entscheidungen informiert und diese mit ihm beraten.
Sitzungsteilnahme
Frau Grit Genster und Herr Michael Diekmann nahmen jeweils an einer Aufsichtsratssitzung nicht teil. Im Übrigen haben an sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024 alle jeweils amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA bzw. des jeweiligen Ausschusses teilgenommen.
Die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist auch auf der Website der Gesellschaft für alle Mitglieder individuell ausgewiesen. Die Angaben finden sich unter der Rubrik „Aufsichtsrat“.
Schwerpunkte der Aufsichtsratsarbeit
Im Jahr 2024 lagen Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats in der Begleitung der Transformation und des operativen Geschäfts des Fresenius-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge ausführlich besprochen.
Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit den folgenden Punkten:
- strategische Ausrichtung der Fresenius-Gruppe und ihrer Unternehmensbereiche im Rahmen des Transformationsprozesses #FutureFresenius
- Transformation der Fresenius-Gruppe einschließlich der Restrukturierungen und Desinvestitionen bei Fresenius Vamed
- Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen
- Cyber-Sicherheit
- Budget
- mittelfristige Planung des Fresenius-Konzerns
- Weiterentwicklung der Corporate Governance Management Systeme (Compliance Management System, Risikomanagementsystem, Internes Revisionssystem und Internes Kontrollsystem)
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin informierte den Aufsichtsrat außerdem regelmäßig über Risikolage, Risikomanagement und Compliance im Konzern.
In seiner Sitzung am 7. März 2024 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Prüfung und Billigung von Jahresabschluss, Konzernabschluss (IFRS) sowie Lagebericht und Konzern-Lagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023. Auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts der Prüfungsausschussvorsitzenden und der Darlegungen des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurden die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2023 erörtert. In derselben Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023, den Bericht des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023, die Erklärung zur Unternehmensführung der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023 sowie über den gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2023. Außerdem berichteten die jeweiligen Unternehmensbereiche im Detail über den Geschäftsverlauf der ersten beiden Monate des Geschäftsjahres. Weiterer Gegenstand der Beratungen war die bevorstehende Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA am 17. Mai 2024.
In seiner Sitzung am 17. Mai 2024 berichtete der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Geschäftsverlauf der Monate Januar bis April 2024.
Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. September 2024 war die Strategie innerhalb der einzelnen Geschäftsfelder mit einem besonderen Fokus auf das Krankenhausgeschäft. Zudem erhielt der Aufsichtsrat Informationen zu dem Fortschritt und den Entwicklungspfaden des Transformationsprozesses #FutureFresenius, zu dem damit verbundenen kulturellen Wandel sowie zu der ESG-Strategie.
In der Sitzung am 17. Oktober 2024 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Geschäftsverlauf von Januar bis September 2024 im Detail erläutert. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Thema Cyber-Sicherheit bei Fresenius.
In der Sitzung am 5. Dezember 2024 wurde über das Budget 2025 sowie die Mittelfristplanung für die Jahre 2026 bis 2027, das Finanzierungsbudget 2025 sowie die Fälligkeiten 2025 bis 2027 informiert. Darüber hinaus berichtete der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Geschäftsverlauf von Januar bis Oktober 2024. Zudem erhielt der Aufsichtsrat Informationen zu Projekten zur Erweiterung von Produktionskapazitäten und des Produktportfolios. Der vom Prüfungsausschuss benannte ESG-Experte informierte über die Arbeit des externen Nachhaltigkeitsbeirats. Ferner fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA und der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin haben im Dezember 2024 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA führte im Geschäftsjahr 2024 im gesetzlich zulässigen Umfang und in enger Abstimmung mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Gespräche mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen. In diesem Rahmen nahm der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA im Oktober 2024 wieder an der jährlichen Corporate Governance Roadshow teil.
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie verfolgen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen, noch gewähren sie anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile. Nebentätigkeiten oder Geschäfte der Organmitglieder mit dem Unternehmen sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen. Sie bedürfen dessen Genehmigung. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern hat es im zurückliegenden Geschäftsjahr nicht gegeben.
Es finden regelmäßig getrennte Vorbesprechungen der Arbeitnehmervertreter und Beratungen im Kreis der Anteilseignervertreter statt.
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und werden dabei angemessen von Fresenius unterstützt. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über den aktuellen Stand der Anforderungen an ihre Überwachungstätigkeit und tauschen sich über relevante externe Fortbildungsmöglichkeiten aus. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass seine Mitglieder fortlaufend qualifiziert, ihre Fachkenntnisse aktualisiert sowie ihre Urteilsfähigkeit und Erfahrung weiterentwickelt werden. So informieren die Fresenius-Fachbereiche und unternehmensexterne Sachkundige über maßgebliche Entwicklungen, z. B. über relevante Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung. Im Geschäftsjahr 2024 fand unter anderem eine umfangreiche interne Schulung zum Thema ESG mit Fokus auf CSRD und Nachhaltigkeitsstrategie unter Beteiligung von Referenten aus dem Fresenius Sustainability Advisory Board statt, einem unabhängigen Beirat für Nachhaltigkeitsthemen. Neuen Aufsichtsratsmitgliedern wird eine Einführung angeboten („Onboarding“), beispielsweise zu internen Strukturen und der Strategie des Unternehmens. Begleitet wird das Onboarding durch Standortbesuche.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, zuletzt im Geschäftsjahr 2024, wie wirksam er und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen.
Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance bei Fresenius sind der Erklärung zur Unternehmensführung des Geschäftsberichts zu entnehmen. Die Angaben zu den nahestehenden Personen hat Fresenius auf Seite 393 im Geschäftsbericht veröffentlicht.
ARBEIT DER AUSSCHÜSSE
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene ständige Ausschüsse gebildet, welche die Beratung und Beschlussfassung im Plenum vorbereiten oder selbst Beschlüsse fassen können. Als Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen ein Prüfungsausschuss, ein Nominierungsausschuss und ein Gemeinsamer Ausschuss.
Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2024 acht Sitzungen ab. Davon wurden fünf Sitzungen in Präsenz und drei Sitzungen virtuell durchgeführt. An allen Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil. Der Ausschuss tauschte sich regelmäßig auch ohne den Vorstand aus.
Der Prüfungsausschuss behandelte die Themen, die nach deutschem und europäischem Recht, dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in seine Zuständigkeit fallen. Zu diesen Themen gehören insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des Compliance Management Systems und des Internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung.
Im Zusammenhang mit der Überwachung der Abschlussprüfung befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit der Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er beurteilte anhand einer Scorecard die Qualität der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 und überwachte quartalsweise die vom Abschlussprüfer erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft (PwC) zur Wahl zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Unterrichtungs-, Informations- und Berichtspflichten wurden mit dem Abschlussprüfer vertraglich vereinbart. Der Prüfungsausschuss erörterte mit dem Abschlussprüfer dessen Prüfungsstrategie, die Wesentlichkeitsgrenzen, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte („Key Audit Matters“), die Risikoeinschätzung und die Prüfungsschwerpunkte, das Prüfungshonorar sowie den Umfang der Berichterstattung über die Abschlussprüfung. Für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erörterte der Prüfungsausschuss insbesondere die vorgesehenen zusätzlichen Prüfungshandlungen zur Erlangung der hinreichenden Prüfungssicherheit für einzelne Berichtsbestandteile mit dem Prüfer. Der Prüfungsausschuss erörterte den Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsfinanzberichte jeweils vor deren Veröffentlichung mit dem Vorstand und dem Prüfer und besprach dessen Bescheinigung über die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und -lageberichts zum 30. Juni 2024. Die Prüfungsausschussvorsitzende tauschte sich regelmäßig auch außerhalb der Sitzungen mit dem (Abschluss-)Prüfer über die Vorbereitung und den Fortgang der verschiedenen Prüfungen aus und berichtete darüber an den Ausschuss. Der Prüfungsausschuss befasste sich 2024 auch mit der seitens PwC vorgeschlagenen internen Rotationsplanung, die 2025 umgesetzt werden soll, und erörterte potenzielle Risiken aus dem Evergrande-Fall auf die Abschlussprüfung 2024.
Schwerpunkt der Ausschussarbeit im Bereich Rechnungslegung bildeten im Jahr 2024 die Restrukturierungen und Desinvestitionen bei Fresenius Vamed und deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Erstmals in der Sitzung am 4. November 2024 ließ sich der Prüfungsausschuss über die Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren. Der Prüfungsausschuss erörterte ausgiebig die regelmäßigen Berichte der Verantwortlichen für Compliance, Risikomanagement und Interne Kontrollen sowie Interne Revision. Im Bereich Compliance befasste er sich insbesondere mit dem Aufbau des neuen Risikofelds Umwelt-Compliance, mit der Etablierung der neuen Konzernfunktion Datenschutz und mit der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei Fresenius Vamed. Im Bereich Risikomanagement und Internes Kontrollsystem lag neben der turnusmäßigen Berichterstattung der Fokus auf der Berücksichtigung geopolitischer und elementarer Risiken, dem weiteren Ausrollen und der geplanten Weiterentwicklung der Systeme im Konzern. Im Bereich Interne Revision befasste er sich vor allem mit den Ergebnissen durchgeführter Revisionsprüfungen und Nachschauprüfungen sowie mit der risikoorientierten Prüfungsplanung für die Jahre 2025 und 2026. Daneben erörterte der Prüfungsausschuss ausgiebig die Erkenntnisse aus einer externen Beurteilung des Governance Status des Compliance Management-, Risikomanagement- und Internen Revisionssystems. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung standen – auch wegen der im zurückliegenden Geschäftsjahr ausgebliebenen Umsetzung der EU-CSRD-Richtlinie in nationales Recht – die aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen sowie deren Umsetzung mithilfe von verprobten Prozessen zur Datenerhebung im Fokus.
Der Prüfungsausschuss ließ sich auch im Geschäftsjahr 2024 vom Abschlussprüfer über aktuelle regulatorische Entwicklungen informieren. Für die Ausschussarbeit relevante externe Fortbildungsmöglichkeiten nehmen die Ausschussmitglieder eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt.
Die Prüfungsausschussvorsitzende berichtet ausführlich in der jeweils nachfolgenden Plenarsitzung über die behandelten Themen und gefassten Beschlüsse und erläutert unterbreitete Beschlussvorschläge.
Der Nominierungsausschuss der Gesellschaft tagte im Geschäftsjahr 2024 einmal. Die Sitzung wurde als Präsenzsitzung durchgeführt. Er befasste sich insbesondere mit der Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat mit Blick auf die anstehenden Aufsichtsratswahlen in der Hauptversammlung 2025.
Der Gemeinsame Ausschuss ist zuständig für die Zustimmung zu bestimmten wesentlichen Transaktionen der Fresenius SE & Co. KGaA sowie bestimmten Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der Else Kröner-Fresenius-Stiftung. Im Jahr 2024 wurden keine Geschäfte getätigt, die seiner Zustimmung bedurften. Entsprechend hat der Gemeinsame Ausschuss im Jahr 2024 nicht getagt.
Einen Vermittlungsausschuss gibt es nicht, da der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE nicht bestellt.
Weitere Informationen zu den Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung und Arbeitsweise finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung des Geschäftsberichts.
PERSONALIEN
Der Arbeitnehmervertreter Herr Konrad Kölbl schied zum 31. Juli 2024 aus dem Aufsichtsrat aus. Mit Wirkung zum 1. August 2024 wurde das für ihn durch den Europäischen Betriebsrat gewählte Ersatzmitglied, Herr Harald Steer, Mitglied des Aufsichtsrats. Im Übrigen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Besetzung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE, sowie des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA und seiner Ausschüsse keine Änderungen ergeben.
JAHRES- und KONZERNABSCHLUSS 2024
Der Abschlussprüfer PwC hat den Jahresabschluss und Lagebericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. PwC ist seit dem Geschäftsjahr 2020 Abschlussprüfer für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Fresenius-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen seitdem und letztmals für das Geschäftsjahr 2024 Dr. Ulrich Störk und Dr. Bernd Roese, letzterer zugleich als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer.
Jahresabschluss, Lagebericht und Konzern-Lagebericht der Gesellschaft wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und der Konzernabschluss der Gesellschaft nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e HGB ergänzend anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat sämtliche Prüfungen in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt.
Bereits in den Sitzungen am 16. Oktober 2024 und am 4. Dezember 2024 ließ sich der Prüfungsausschuss über die vorbereitenden Arbeiten zum Jahres- und Konzernabschluss 2024 umfassend berichten.
In der Prüfungsausschusssitzung am 24. Februar 2025 erörterte der Prüfungsausschuss die Entwürfe von Jahresabschluss und Konzernabschluss nebst Lagebericht und Konzern-Lagebericht mit dem Vorstand. Ausführlich befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Stellungnahme des Vorstands im Lagebericht und Konzern-Lagebericht zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems. Der Abschlussprüfer informierte, dass die Abschlussprüfungen materiell abgeschlossen sind, und – soweit sich keine neuen Erkenntnisse ergeben – am Folgetag mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken abgeschlossen werden können. Dem Aufsichtsrat wurden der Jahres- und Konzernabschluss nebst Lagebericht und Konzern-Lagebericht, der Entwurf des Geschäftsberichts sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
In der Prüfungsausschusssitzung am 19. März 2025 erläuterte der Vorstand ausführlich den Jahres- und Konzernabschluss. Der Abschlussprüfer berichtete ausführlich über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte einschließlich der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems sowie des vom Vorstand eingerichteten Risikofrüherkennungssystems wurden nicht berichtet. Als Ergebnis seiner Prüfung empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat, in der Plenarsitzung am 20. März 2025 dem Ergebnis der Abschlussprüfung zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahres- und Konzernabschluss zu billigen sowie der Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
Der Aufsichtsrat nahm am 20. März 2025 die abschließende Prüfung der Abschlussunterlagen unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers vor. Er erörterte weitere Fragen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers stimmte der Aufsichtsrat zu. Da auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie gegen den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht zu erheben waren, billigte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschlussvorschlag des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 schloss sich der Aufsichtsrat an.
NACHHALTIGKEITSBERICHT 2024
Ungeachtet einer Umsetzung der EU-CSRD-Richtlinie in nationales Recht wurde für das Geschäftsjahr 2024 ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk anwendet und zugleich die gesetzlichen Anforderungen an einen gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht erfüllt. PwC hat den erstmals in den Konzern-Lagebericht als eigenen Abschnitt aufgenommenen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 einer formellen sowie inhaltlichen Prüfung unterzogen und die Prüfung ohne Beanstandungen abgeschlossen. Die vergütungsrelevanten Kennziffern dieses Berichts wurden mit hinreichender Prüfungssicherheit, die übrigen Berichtsbestandteile mit begrenzter Sicherheit geprüft. PwC hat seine Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised), herausgegeben vom International Accounting and Assurance Standards Board (IAASB), durchgeführt.
Bereits in den Sitzungen am 16. Oktober 2024 und am 4. Dezember 2024 ließ sich der Prüfungsausschuss über die vorbereitenden Arbeiten zur erstmaligen Berichterstattung nach den Vorgaben der EU-CSRD-Richtlinie berichten. Dabei ging es insbesondere um den Rechtsrahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Erfassung von KPIs und qualitativer Datenpunkte auf Basis der anzuwendenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).
Der Nachhaltigkeitsbericht und der Prüfbericht von PwC lagen jedem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft rechtzeitig vor. In ihren Sitzungen am 19. und 20. März 2025 erörterten zunächst der Prüfungsausschuss und sodann das Plenum des Aufsichtsrats alle Unterlagen eingehend. In beiden Sitzungen berichtete der beauftragte Prüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und beantwortete Fragen. Den Prüfungsergebnissen des beauftragten Prüfers haben der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat zugestimmt. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hatten der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Nachhaltigkeitsbericht. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung am 20. März 2025 entsprechend dem Beschlussvorschlag des Prüfungsausschusses den Nachhaltigkeitsbericht.
VERGÜTUNGSBERICHT
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 formell und materiell geprüft und nicht beanstandet.
Der Vergütungsbericht wurde zusammen mit der persönlich haftenden Gesellschafterin erstellt und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2025 final erörtert und beschlossen.
Der Vergütungsbericht ist ab Seite 43 und das Prüfungsergebnis des beauftragten Prüfers auf Seite 399 des Geschäftsberichts veröffentlicht.
DANK DES AUFSICHTSRATS
Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Michael Sen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit Stolz auf ein Jahr wichtiger Erfolge zurückblicken. Für 2025 hat sich das Management vorgenommen, Fresenius weiter voranzubringen und die Leistungsfähigkeit in allen Bereichen zu steigern. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.
Bad Homburg v. d. H., 20. März 2025
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA
Wolfgang Kirsch
Vorsitzender