Geschäftsbericht 2024

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ESRS G1 Unternehmensführung[G1] Unternehmensführung

Unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen [G1 SBM-3] Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Gesundheitswesen spielen Transparenz und ethisches Geschäftsverhalten eine wichtige Rolle. Mit geeigneten Governance-Strukturen, Prozessen, Kontrollen und Verantwortlichkeiten streben wir an, unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung angemessen zu steuern.

Durch unsere konzernweite Compliance-Organisation und umfassende Geschäftspartner-Screening-Prozesse wollen wir faires und ethisches Geschäftsgebaren in der gesamten Wertschöpfungskette fördern. Diesem Zweck dient auch unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der sich auf entsprechende Gesetze, Normen und ethische Standards bezieht und uns erlaubt, selbst als integrer Geschäftspartner aufzutreten. Mit Compliance-bezogenen Schulungen, Richtlinien und Audits schärfen wir zudem das Bewusstsein unserer Beschäftigten für Korruptionsrisiken. Auf diese Weise schaffen wir bei Fresenius ein gemeinsames Werteverständnis, das zur Verhinderung oder frühzeitigen Aufdeckung von Korruptions- und Bestechungsfällen beitragen und damit zu positiven Auswirkungen in unserem eigenen Unternehmen sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette führen kann. Das Management von Lieferantenbeziehungen wird innerhalb der Unternehmensbereiche auf Basis der gültigen Konzern- oder Segmentrichtlinien ausgestaltet. Auch unsere lieferantenspezifischen Zahlungsbedingungen sind entsprechend den individuellen Richtlinien geregelt. Im Bereich des politischen Engagements und der Lobbyarbeit versuchen wir stets, verantwortungsvoll und transparent Einfluss zu nehmen, um den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu erhalten und zu verbessern.

Trotz unserer strengen Compliance-Vorgaben traten bei uns bereits vereinzelt Fälle von Korruption und Bestechung auf, auf die wir reagiert haben. Auch bei einem geringen Ausmaß auf den Gesamtkonzern haben diese und mögliche zukünftige Vorkommnisse immer das Potenzial, wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette zu verursachen – etwa dann, wenn das Fehlverhalten das Vertrauen der Beschäftigten in uns schwächt und zu Misstrauen von Öffentlichkeit sowie Politik führt.

Auch durch wettbewerbswidrige Praktiken wie Preisabsprachen können wir der Wirtschaft sowie Patientinnen und Patienten schaden und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erschweren. Ein eingeschränkter Wettbewerb kann außerdem höhere Preise im Gesundheitssektor zur Folge haben und die Qualität von Produkten und Gesundheitsversorgung verringern. Ein Missbrauch politischer Macht im Rahmen von Lobbying und politischer Einflussnahme kann durch unfairen Vorteil ebenfalls zu negativen Auswirkungen führen.

Aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz der Gesundheitsbranche bergen Lobbying und wettbewerbswidriges Verhalten, Korruptions- und Bestechungsfälle sowie ein Compliance-Verstoß kurz- und langfristige finanzielle Risiken für den gesamten Konzern. Kurzfristig bestehen diese in rechtlichen Sanktionen. Mittelfristig kann es zu geringeren Kapitalzuflüssen kommen, wenn Investoren Unternehmen mit fragwürdigen Praktiken meiden. Reputationsschäden aufgrund von unethischem Verhalten stellen durch den damit verbundenen Verlust von Kunden und Einnahmen ein kurz- bis langfristiges Risiko dar. Je nach Schweregrad des Verstoßes variieren diese Risiken in ihrem Effekt auf das Unternehmen und die Wertschöpfungskette.

Es ist daher unerlässlich, dass Fresenius weiterhin in die Förderung einer Kultur der Integrität und des ethischen Geschäftsverhaltens investiert, um diese Risiken zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu maximieren.

Unser Ansatz

Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur [G1-1] Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Integrität, Verantwortung und Zuverlässigkeit bilden den Kern unseres Compliance-Verständnisses. Dieses Verständnis haben wir als grundlegendes Element unserer Unternehmenskultur im Fresenius-Verhaltenskodex verankert. Darin bekennen wir uns genauso uneingeschränkt zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, interner Richtlinien und freiwilliger Selbstverpflichtungen wie zum Handeln im Einklang mit ethischen Grundsätzen. Der Fresenius-Verhaltenskodex wurde vom Vorstand verabschiedet und legt die Verhaltensgrundsätze für alle Beschäftigten einschließlich der Führungskräfte aller Ebenen und Vorstandsmitglieder fest.

Dabei gehen unsere ethischen Grundsätze über regulatorische Anforderungen hinaus. Das heißt für uns, nicht nur im Einklang mit dem Gesetz, sondern auch nach anwendbaren Branchenkodizes und unseren Werten zu handeln.

Im Jahr 2024 präsentierte der Vorstand die neuen Fresenius Prinzipien, die unsere starke Unternehmenskultur widerspiegeln. Die neuen Fresenius Prinzipien spielen für unseren Unternehmenserfolg eine entscheidende Rolle: Sie fassen in Worte, wofür Fresenius steht und was es bedeutet, für Fresenius zu arbeiten. Als gemeinsame Maximen leiten sie unser Handeln und bieten uns Orientierung auf unserem Weg zu einem der führenden Gesundheitsunternehmen, dem die Menschen vertrauen – weil es Spitzentechnologie mit Patientennähe verbindet und so Therapien der Zukunft auf den Weg bringt.

Bei der Erarbeitung der Fresenius Prinzipien haben wir zahlreiche interne und externe Überlegungen miteinbezogen. Das Feedback unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistete dabei einen wichtigen Beitrag: Sie nannten in der Intranet-Befragung Ende 2023 u. a. die Begriffe Engagement, Mut, Verantwortung und Innovationskultur besonders häufig. Bei der Formulierung der Fresenius-Prinzipien berücksichtigten wir diese Kernwerte besonders.

Wir haben bei der Ausarbeitung der Fresenius-Prinzipien zudem Inhalte bereits bestehender Initiativen einbezogen. Der Vorstand hat entschieden, diese Prinzipien unternehmensweit einzuführen und ähnliche vorhandene Elemente und Initiativen zu ersetzen oder anzupassen. Die Funktion Corporate Transformation arbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Zentraleinheiten und Operating Companies an der Umsetzung, die von Kommunikationskampagnen und Trainings begleitet wird.

Die Fresenius Prinzipien

Die Fresenius Prinzipien (Grafik)

Nach diesen Prinzipien zu handeln, soll dazu beitragen, dass sich Stakeholder auf uns als vertrauensvollen und integren Partner verlassen können. Als Mitgliedsunternehmen im UN Global Compact (seit Oktober 2024) orientieren wir uns gleichzeitig an international anerkannten Grundsätzen wie:

  • der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen,
  • den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
  • den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, International Labour Organization),
  • den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und
  • dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Darüber hinaus hat sich die Fresenius SE & Co. KGaA als eingetragenes Unternehmen im EU-Transparenzregister zur Anwendung des EU Transparency Register Code of Conduct verpflichtet und wendet den Industriestandard Code of Conduct MedTech Europe Code of Ethical Business Practice verbindlich an.

Ergänzend zum konzernweiten Verhaltenskodex haben die Unternehmensbereiche eigene Verhaltenskodizes implementiert, die an die Besonderheiten der jeweiligen Geschäftstätigkeit angepasst sind. Richtlinien, Dienstanweisungen und Prozessbeschreibungen ergänzen und konkretisieren die Regeln der Verhaltenskodizes. Verstöße werden nicht geduldet. Der für den jeweiligen Unternehmensbereich geltende Verhaltenskodex ist Grundlage der Beschäftigungsverhältnisse und allen Arbeitskräften zugänglich. Der Fresenius-Verhaltenskodex wurde auf der Website www.fresenius.com/de veröffentlicht. Wird ein Verstoß festgestellt, untersuchen wir diesen und treffen die erforderlichen Gegenmaßnahmen, um das Fehlverhalten zu unterbinden und gegebenenfalls zu sanktionieren. Außerdem nehmen wir Vorfälle zum Anlass, unsere Compliance-Programme und Präventionsmechanismen weiter zu schärfen.

Abhängig von der Ausgestaltung unserer operativen Geschäftstätigkeit, müssen wir auch das Tierwohl berücksichtigen, z. B. in klinischen Studien. Ausführungen zu unseren Konzepten und Managementansätzen finden Sie im unternehmensspezifischem Standard Innovation, Abschnitt Unser Ansatz in diesem Bericht.

Compliance-Management-System

Die im Fresenius-Verhaltenskodex definierten grundlegenden Prinzipien und Werte unserer Unternehmenskultur werden in unserem konzernweiten risikoorientierten Compliance-Management-System umgesetzt. Dieses beruht auf drei Säulen: Vorbeugen, Erkennen und Reagieren. Es zielt darauf ab, eine lebendige Compliance-Kultur auf allen Ebenen zu verankern. Eines unserer zentralen Anliegen ist es, Korruption und Bestechung in unserem Unternehmensumfeld zu verhindern. Weitere wesentliche Themen, die wir mit entsprechenden Compliance-Maßnahmen adressieren, sind Kartellrecht, Datenschutz, Zollrecht und internationaler Handel, die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Achtung der Menschenrechte.

In der Ausgestaltung und Umsetzung unseres Compliance-Management-Systems orientieren wir uns an internationalen Regelwerken und Richtlinien, wie z. B. den ISO-Normen zum Aufbau von Compliance-Management-Systemen und den anwendbaren Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 980). Bei der Umsetzung von Maßnahmen berücksichtigen wir die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen Rahmenwerke. Darüber hinaus wurde das Design des Compliance-Management-Systems beim Segment Corporate / Sonstige durch eine Rechtsanwaltskanzlei 2023 bewertet. Das Ergebnis bescheinigt, dass das System als organisatorisch wirksam verankert und programmatisch angemessen ausgestaltet gilt. Im Berichtsjahr hat der Vorstand eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, das Compliance Management System bei Corporate / Sonstige, Kabi und Helios nach IDW PS 980 zu evaluieren. Die erste Phase – eine Gap Analyse – wurde abgeschlossen, sowie Empfehlungen zur weiteren Verbesserung unseres Compliance Management Systems definiert.

Risikomanagement

Das Compliance-Management-System ist in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem eingebettet. Mithilfe standardisierter Methoden erfassen, analysieren und bewerten wir regelmäßig Compliance-Risiken in den Unternehmensbereichen und bei der Fresenius SE & Co. KGaA. Im Rahmen einer integrierten Risikoberichterstattung über das Risikomanagementtool werden festgelegte zentrale Compliance-Risikountergruppen regelmäßig gemeldet und bewertet, darunter etwa Bestechung und Korruption sowie Kartellrecht. Über die wichtigsten Erkenntnisse aus den jeweiligen Risikobewertungen tauschen sich die Compliance-Verantwortlichen aus. Der Austausch kann dazu führen, dass zusätzliche Compliance-Risikountergruppen geschaffen werden, um neue Risikobereiche oder -cluster zu berücksichtigen. Bedenken hinsichtlich möglicher rechtswidriger Verhaltensweisen werden üblicherweise von internen oder externen Stakeholdern über die bestehenden Meldesysteme geäußert und entsprechend im Compliance-Case-Management dokumentiert und untersucht. Sofern erforderlich, werden Ermittlungen eingeleitet, wie in diesem Themenstandard im Abschnitt Meldesyteme beschrieben.

Gleichzeitig ist das interne Kontrollsystem ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements von Fresenius. Es umfasst neben den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung auch Kontrollziele für wichtige nicht-finanzielle Prozesse, z. B. zu Qualitätsmanagement und Patientensicherheit, Cybersecurity, Vorratsvermögen, Lieferkettenmanagement und Datenschutz sowie Nachhaltigkeit. Fresenius hat die relevanten Kontrollziele in einem konzernweiten Rahmenwerk dokumentiert, das die verschiedenen Managementsysteme ganzheitlich in das interne Kontrollsystem integriert.

Wir haben unser konzernweites integriertes Risikomanagementtool sowie unsere Risikomethodik angepasst, um die geltenden regulatorischen Anforderungen umzusetzen und die Qualität der Berichterstattung in Bezug auf Risiken weiter zu verbessern. Expertinnen und Experten der Compliance-Funktion oder / und anderer relevanter Funktionen validieren die Risikoeinträge, um deren Einheitlichkeit und Qualität zu gewährleisten. Die Pläne zur Risikominderung werden nachverfolgt und überwacht, um eine kontinuierliche Wirkung zu gewährleisten.

Aufgrund sich stetig ändernder externer und interner Anforderungen und Rahmenbedingungen wird unser Risikomanagementsystem inklusive des internen Kontrollsystems kontinuierlich weiterentwickelt. Derzeit beziehen sich 27 von 153 Kontrollzielen auf Compliance-Prozesse, insbesondere in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Compliance im Handel, Geldwäschebekämpfung und Kartell-/ Wettbewerbsrecht. Im Jahr 2024 wurde das interne Kontrollsystem durch die Unternehmensbereiche weiter ausgebaut.

Übergreifende Verantwortlichkeiten und Kontrollen

Die Verantwortung für die Ansätze zu Unternehmensführung, Compliance und Compliance-Risikomanagement liegt im Vorstand bei Dr. Michael Moser (Vorstand Sustainability). Innerhalb der Geschäftsführungen der Unternehmensbereiche ist die Zuständigkeit für die Umsetzung der Ansätze sowie Compliance über Geschäftsverteilungspläne geregelt. Die Unternehmensbereiche haben zudem eigene Compliance-Organisationen geschaffen, die die Anforderungen der Geschäftsorganisation, regulatorische Vorgaben sowie die damit einhergehenden internen Kontrollen widerspiegeln. Die Konzernfunktion Risk & Integrity berät die übrigen Konzernfunktionen, definiert Mindeststandards für das konzernweite Compliance-Management-System und steuert das konzernweite Compliance-Reporting.

Das Risk Steering Committee (RSC) unter dem Vorsitz des Vorstands Sustainability diskutiert als beratendes Gremium interne und externe Entwicklungen in Bezug auf das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem. Dies umfasst z. B. relevante Weiterentwicklungen für das Compliance-Management-System. Darüber hinaus berät das RSC u. a. über wesentliche Risiken und bereitet Beschlussvorlagen für den Vorstand vor. Die Sitzungen des RSC finden regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal, statt. Teilnehmende sind funktional verantwortliche Führungskräfte wesentlicher Konzernfunktionen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmensbereiche.

Zusätzlich zu den Aktualisierungen im RSC informiert der Group Chief Compliance Officer der Fresenius SE & Co. KGaA den Vorstand regelmäßig umfassend über alle konzernweiten Compliance-Initiativen und -Richtlinien. Über den Vorstand werden die Aufsichtsräte der Fresenius SE & Co. KGaA und der Fresenius Management SE mindestens einmal im Jahr über den Fortschritt der Compliance-Maßnahmen informiert, zuletzt im Oktober 2024.

Die Interessen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen wir über die im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit, S4-2 Einbeziehung von Patientinnen und Patienten, beschriebenen Verfahren.

Meldesysteme

Neben den internen Strukturen sind unsere Meldesysteme und Verfahren zur Untersuchung von Meldungen zentrale Bestandteile unseres Ansatzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Compliance- und Menschenrechtsverstößen. Unsere Hinweisgeber- und Meldesysteme bieten die Möglichkeit, Hinweise ohne örtliche oder zeitliche Einschränkung barrierefrei abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob das Arbeitskräfte – auch von Dienstleistern – oder Lieferanten, Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Anwohnerinnen und Anwohner eines unserer Standorte oder sonstige potenziell Betroffene sind. Vermuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fehlverhalten, z. B. Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, interne Richtlinien oder Standards, können sie den potenziellen Compliance-Vorfall bei ihren Vorgesetzten oder den zuständigen Compliance-Verantwortlichen melden. Außerdem können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte – z. B. Arbeitskräfte aus der Wertschöpfungskette – potenzielle Compliance- oder Menschenrechtsvorfälle – dort, wo gesetzlich zulässig oder erforderlich – auch anonym melden. Dies ist z. B. telefonisch in über 30 Sprachen oder online in bis zu 27 Sprachen über Hinweisgebersysteme sowie eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adressen oder auch über eine Ombudsperson möglich. Unsere Beschäftigten finden die jeweils zuständigen Ansprechpersonen und eingerichteten Melde-, bzw. Hinweisgebersysteme, ergänzende Informationen und die Verfahrensbeschreibung auch in dem jeweils für die Unternehmensbereiche geltenden Intranet. Dritte, darunter Geschäftspartner, informieren wir wiederum über unsere Menschenrechtserklärung oder auch die Verhaltenskodizes für Geschäftspartner über die Verfügbarkeit unserer Hinweisgebersysteme und die verschiedenen Meldewege. Zudem können Schulungen von Teams durch geschulte Case Management & Investigation Officers stattfinden.

Wie in den jeweiligen Richtlinien beschrieben, werden eingehende Meldungen zum Schutz der meldenden Personen vertraulich behandelt. Wir nehmen alle potenziellen Compliance-Verstöße ernst. Eine erste Einschätzung bewertet zunächst die Plausibilität und die mögliche Schwere des gemeldeten Vorfalls. Zu diesem Zweck sind dezidierte, qualifizierte und geschulte Case Management & Investigation Officers, die zusammen das konzernweite Case Management & Investigation Office bilden, in allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Compliance-Abteilungen oder, abhängig vom Unternehmensbereich und von der Schwere des Falles, die Ombudsstellen, prüfen die eingegangenen Meldungen zuerst und leiten im Einzelfall risikoadäquate Untersuchungen ein. Die Schwere des Compliance-Verstoßes bestimmt, wer ihn weiterbearbeitet. Sofern erforderlich, übernimmt ein Team die Untersuchung, das interne Expertinnen und Experten, aber auch externe Unterstützung umfassen kann. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das verantwortliche Management zeitnah in enger Zusammenarbeit mit den Compliance-Verantwortlichen. Je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens können disziplinarische Sanktionen sowie zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte folgen. Nach Abschluss der Untersuchung nutzen wir die Ergebnisse interner Kontrollen und Berichte, um unsere Geschäftsprozesse zu überprüfen. Wo nötig, führen wir Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen ein, die ein ähnliches Fehlverhalten in Zukunft verhindern sollen.

Fresenius unterliegt der EU-Richtlinie 2019 / 1937 zum Schutz von Hinweisgebenden und setzt diese entsprechend um. Wir gewährleisten den Schutz der Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen der eingerichteten Meldekanäle und Verfahren verarbeitet werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher und unternehmensinterner Vorgaben sind insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Für unsere Hinweisgebersysteme gilt: Weder der Betreiber noch Dritte können auf die Hinweise zugreifen. Dies können nur die Verantwortlichen der Compliance-Funktion von Fresenius und die der Segmente, die die Hinweise vertraulich behandeln und gewissenhaft bearbeiten. Wir tolerieren keine Benachteiligungen, z. B. Vergeltungsmaßnahmen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in gutem Glauben mögliche oder tatsächliche Verstöße melden oder bei der Ermittlung und Aufklärung der Sachverhalte in diesem Zusammenhang unterstützen. Dies haben wir in unserem Fresenius-Verhaltenskodex sowie in unserer konzernweit gültigen Verfahrensanweisung fest verankert. Dem Hinweisgeberschutz dienen auch unsere Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit (z. B. das Bedarfs- bzw. Need-to-know-Prinzip) und strenge Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten. Bei externen Hinweisgebenden bemühen wir uns darum, einen vergleichbaren Schutz zu erwirken. Fresenius hat z. B. im Verhaltenskodex für Geschäftspartner entsprechende Erwartungen formuliert.

Compliance-Fälle – einschließlich Vorfälle in Zusammenhang mit der Unternehmensführung sowie Fälle von Korruption und Bestechung – werden nach Eingang der Meldung auf Grundlage der konzernweiten Richtlinien und anhand der entsprechenden Richtlinien der Unternehmensbereiche bewertet, die mit den konzernweiten Richtlinien im Einklang stehen. Der Group Chief Compliance Officer informiert den Vorstand Sustainability unverzüglich über Compliance-Fälle, die nach interner Beurteilung schwerwiegende Auswirkungen haben könnten. Der Vorstand erhält zudem vom Group Chief Compliance Officer eine jährliche Übersicht der gemeldeten Fälle nach Kategorien und Unternehmensbereichen und wird zu den konzernrelevanten Untersuchungen im Einzelnen informiert.

Die Ergebnisse aus unseren Risikoanalysen und die Erkenntnisse zu den potenziellen Zielgruppen fließen in die Weiterentwicklung unseres Hinweisverfahrens (Compliance-Case-Management) sowie bei der Bearbeitung von Hinweisen ein. Auf Basis dieser Erkenntnisse überprüfen wir die Wirksamkeit des in Richtlinien festgehaltenen Verfahrens regelmäßig und anlassbezogen. Falls nötig, nehmen wir entsprechende Anpassungen und Änderungen bezüglich der Zugänglichkeit und des Ablaufs des Verfahrens vor. Wir möchten uns kontinuierlich verbessern. Deshalb sind auch Anregungen und Feedback von Hinweisgebenden wichtig.

Da wir stets um größtmögliche Transparenz bemüht sind, berichten wir regelmäßig Informationen zur Anzahl der eingegangenen Hinweise, zu den Themen sowie zu den aus den Hinweisen gezogenen Schlussfolgerungen und den ergriffenen Maßnahmen. Die Veröffentlichung erfolgt dabei stets anonymisiert. Weitere Informationen zu Compliance-Meldungen finden Sie in diesem Themenstandard im Abschnitt Kennzahlen.

Richtlinie zum Umgang mit Compliance-Vorfällen

Seit dem Jahr 2023 gilt im Konzern eine neue Richtlinie zum Umgang mit Compliance-Vorfällen. Standardverfahrensanweisungen (Standard Operating Procedures – SOPs) legen für das Case-Management die zugehörige Dokumentation, z. B. Vorlagen für Untersuchungspläne und Untersuchungsberichte, fest. Im Jahr 2024 erfolgte eine Aktualisierung der Richtlinie u. a. dahingehend, dass z. B. Vorfällen ein jeweils möglicher Bezug zu Menschenrechten zugewiesen werden kann. Dadurch ist eine detailliertere Erfassung von möglichen Verstößen gegen Menschenrechte als Teil eines übergeordneten Compliance-Vorfalls möglich. Die SOPs werden anlassbezogen aktualisiert, um den Anforderungen von Gesetzesänderungen gerecht zu werden sowie die Qualität und Einheitlichkeit der Case-Management-Arbeit weltweit weiter zu verbessern. Die Richtlinie zum Umgang mit Compliance-Vorfällen gilt für den gesamten Konzern – und damit alle Aktivitäten sowie geografischen Gebiete sowie gegebenenfalls Stakeholder-Gruppen – und berücksichtigt auch Fälle, die uns aus der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet werden.

Compliance-Schulungen

Für die effektive Umsetzung der oben beschriebenen Compliance-Konzepte ist die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabdingbar. Daher werden sie über verschiedene Formate geschult – wie Präsenzschulungen, Live- oder dauerhaft abrufbare Webinare – zu grundlegenden Compliance-Themen wie unseren Verhaltenskodizes und Unternehmensrichtlinien. Je nach Beschäftigtengruppe gehören auch spezifischere Themen wie Antikorruption, Kartellrecht, Geldwäschebekämpfung sowie Datenschutz und Informationssicherheit dazu – insbesondere für Bereiche mit hohen Risiken. Weiter gilt es, Beschäftigte und Führungskräfte für den Schutz von Hinweisgebenden zu sensibilisieren. Dies ist in den jeweiligen Richtlinien dokumentiert.

Die Teilnahme an grundlegenden Schulungen, etwa zu den Verhaltenskodizes, ist verpflichtend. Die obligatorischen Online-Schulungen werden an Beschäftigte, z. B. einer definierten Zielgruppe, übermittelt. Ziel ist es, dass sie nicht regelkonformes Verhalten frühzeitig erkennen und verhindern können. Beschäftigte werden gezielt zur Teilnahme an verpflichtenden Schulungen aufgefordert. Um eine risikobewusste und werteorientierte Unternehmenskultur zu fördern, schulen wir im Rahmen eines Compliance-Dialogs auch Führungskräfte. Unsere Schulungen sind maßgeblicher Bestandteil der Compliance-Kultur und werden kontinuierlich bedarfsorientiert weiterentwickelt sowie praxisnah gestaltet und eingesetzt.

Um die Entwicklung des Fresenius-Compliance-Programms zu unterstützen, haben wir im Jahr 2024 Schwerpunktthemen für Schulungen festgelegt: Die Compliance-Abteilungen aller Unternehmensbereiche haben die besonders risikobehafteten Mitarbeitergruppen im Thema Antikorruption geschult. Darüber hinaus hat die Konzernfunktion Risk & Integrity ein Onboarding-Programm für alle neu eingestellten Compliance Officers des Konzerns erfolgreich ausgerollt. Dieses beinhaltet auch eine Schulung zum Thema Kartellrecht.

Im Berichtsjahr 2023 hat der Konzernbereich Risk & Integrity zudem erstmals konzernweit drei Schulungsmodule zu den Themen Business Integrity, Financial Compliance und Finance Integrity ausgerollt.

Auch in 2024 haben wir alle neuen Beschäftigten der Fresenius SE & Co. KGaA verpflichtend zu einer Verhaltenskodex-Schulung eingeschrieben.

Für Funktionen, die in Bezug auf die spezifischen Risiken Korruption und Bestechung stärker gefährdet sind als andere, werden spezielle Compliance-Trainingsinhalte erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Im Krankenhausbereich kann dies z. B. den Einkauf betreffen oder im Vertrieb die Personen, die mit medizinischen Fachkräften interagieren. Die Bewertung, welchen Risiken eine Funktion ausgesetzt ist, erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Bereichsleitung.

Die Compliance-Trainings beruhen dabei auch auf den vorhandenen Richtlinien, die für die jeweiligen Funktionen erlassen worden sind. Die Konzernregelung Transparenz im Einkauf bei Fresenius Helios in Deutschland legt z. B. klar fest, dass ausschließlich die Beschäftigten des zentralen Dienstes Einkauf mit Geschäftspartnern verhandeln. Ein direkter Vertrieb von Produkten in den Kliniken durch Außendienstmitarbeitende, z. B. Medizintechnikunternehmen, ist nicht gestattet.

Lieferantenbeziehungen [G1-2] Management der Beziehungen zu Lieferanten

Verhaltenskodizes

Das Einhalten geltender Gesetze und Standards sowie ethischer Verhaltensweisen ist Fresenius auch in der Beziehung zu Geschäftspartnern und Lieferanten ein Anliegen. Diese werden entsprechend durch den Fresenius-Verhaltenskodex und die damit verbundenen Richtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geregelt. Im Umgang mit medizinischen Fachkräften ist es z. B. unerlässlich, dass jegliche Preisverhandlungen, Marketingmaterialien, die Teilnahme an Veranstaltungen oder das Sponsoring von Aktivitäten klar geregelt sind. Wir erwarten, dass sie die geltenden Anforderungen in unserem Fresenius-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten. Es gilt, mögliche Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit der Lieferkette und Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte durch entsprechende Vorgaben einzugrenzen. Beide Kodizes verbieten u. a. explizit Korruption und Bestechung und verpflichten unsere Partner zur Einhaltung der einschlägigen und anzuwendenden Antikorruptionsgesetze auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus enthält der Verhaltenskodex für Geschäftspartner Menschenrechtsaspekte sowie Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Wir informieren Geschäftspartner vor Beginn der Geschäftsbeziehung über diese Anforderungen. Die Kodizes des Konzerns sind öffentlich auf der Website von Fresenius www.fresenius.com/de zugänglich. Eine Übersicht der relevantesten Stakeholder-Gruppen ist im Standard ESRS 2 Allgemeine Angaben, Abschnitt SBM-2 Stakeholder und Partnerschaften, enthalten.

Prüfung von Geschäftspartnern und Investitionen

Vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen werden auch Geschäftspartnerprüfungen (risikobasierte Due-Diligence-Prüfungen) durchgeführt. Die Auswahl der zu prüfenden Geschäftspartner erfolgt risikobasiert nach festgelegten Kriterien. Dabei können auch ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigt werden. Das obliegt der Verantwortung der jeweiligen Unternehmensbereiche. Zudem vereinbaren wir mit der risikobasierten Implementierung von Menschenrechts- und Umweltklauseln in Verträgen mit Lieferanten konkrete Anforderungen für die Zusammenarbeit und Informationspflichten im Fall von tatsächlichen oder potenziellen Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus werden z. B. mindestens jährlich in allen Unternehmensbereichen Risikoanalysen durchgeführt, bei denen unseren Lieferanten ein menschenrechtlicher Risikowert zugewiesen wird. Dieser bildet die Basis für spezifische Maßnahmen.

Die Compliance-Vertragsklauseln basieren entsprechend auf dem Risikoprofil des Partners, um korruptes Handeln zu verhindern. Außerdem behalten wir uns in Verträgen mit den Geschäftspartnern grundsätzlich das Recht vor, den Vertrag bei Fehlverhalten zu beenden.

Wir führen regelmäßige Prüfungen aller Geschäftspartner gegen die geltenden wesentlichen Sanktionslisten durch. Auch wenn wir über mögliche Akquisitionen und Investitionen entscheiden, berücksichtigen wir Compliance-Risiken in den Due-Diligence-Maßnahmen u. a. über das Acquisition & Investment Council (AIC), das geplante Akquisitionen und Investitionen in einem definierten Prozess für die Unternehmensbereiche und die Fresenius SE & Co. KGaA prüfte. Jeder Akquisitions- und Investitionsantrag an den Vorstand musste zunächst im AIC diskutiert, geprüft und bewertet werden. Falls erforderlich, leiteten wir Absicherungsmaßnahmen ein und nahmen z. B. Compliance-Erklärungen und -Garantien in die Verträge auf. Nach einer Akquisition integrieren wir die neue Gesellschaft schnellstmöglich in unser Compliance-Management-System. Im Jahr 2024 wurde dieser Prozess insofern angepasst, dass er nun getrennt für Akquisitionen sowie für Investitionen dokumentiert und durch entsprechende Richtlinien definiert wird.

Handelsbeschränkungen

Um Menschen weltweit den Zugang zu lebenswichtiger Medizin und medizinischen Geräten zu ermöglichen, liefert Fresenius Produkte auch in Länder, die Handelsbeschränkungen unterliegen. Das ist auch mit Risiken durch zusätzliche erforderliche Prüfungen und eventuelle Genehmigungserfordernisse für uns verbunden. Allerdings gewähren entsprechende Sanktionsmechanismen üblicherweise Ausnahmen für die Lieferungen medizinischer Produkte, und Fresenius erwartet, dass der Umfang solcher Ausnahmen unverändert bleibt. Dabei ist es uns besonders wichtig, alle aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, etwa in Hinblick auf Sanktionen oder Exportkontrollen. Wir haben hierfür verschiedene Maßnahmen eingeführt. Dazu zählen z. B. spezielle IT-Systemprüfungen für Lieferungen, die Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Wir verfügen in der zuständigen zentralen Konzernfunktion sowie in Unternehmensbereichen über ausgewiesene Expertinnen und Experten für Trade Compliance sowie über ein Trade-Compliance-Programm bei Fresenius Kabi. Ein gruppenweites Trade Compliance Programm befindet sich zudem im Aufbau.

Um angemessen auf die sich schnell verändernde Sanktionslage reagieren zu können, hat der Vorstand zusätzliche Überwachungs- und Genehmigungsprozesse implementiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für jede Lieferung in spezifische, von Sanktionen betroffene Länder eine verpflichtende Trade-Compliance-Freigabe vorliegt und alle eingebundenen Geschäftspartner verbindlich überprüft werden. Darüber hinaus sind automatisierte IT-gestützte Prüfungen für jede Transaktion bei Fresenius Kabi ein integraler Bestandteil des Trade-Compliance-Programms. In 2024 wurde die Funktion des Chief Customs and Trade Compliance Officers geschaffen, der die vorgestellten Ansätze im Konzern stärkt und steuert.

Konzept zur Verhinderung von Zahlungsverzug

Fresenius hat den Anspruch, alle Geschäftsbeziehungen unter Verwendung der internen und externen Richtlinien integer, gleichberechtigt und wertschätzend zu gestalten. Wir differenzieren hinsichtlich Zahlungspraktiken nicht, auch nicht nach Unternehmensgröße, und wenden Vorgaben einheitlich bei unseren Geschäftspartnern an. Dies gibt auch unser Fresenius-Verhaltenskodex vor. Weiterführende Inhalte ergeben sich zudem aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmensbereiche, ausgehandelten Verträgen sowie schriftlich festgehaltenen Kooperationen.

Prozesse zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung [G1-3] Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Korruption und Bestechung aufzudecken und zu verhindern, ist Teil des Compliance-Management-Systems sowie des Risikomanagements. Aufgrund des teilweise bereits erfolgten bzw. bevorstehenden Ausstiegs aus der Beteiligungsgesellschaft Fresenius Vamed und den damit einhergehenden strukturellen Veränderungen sind in diesem Geschäftsbereich noch keine auf die zukünftige Struktur angepassten Prozesse zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung etabliert. Für den weiterhin im Konzern verbleibenden ehemaligen Vamed Geschäftsbereich HES, der auf Fresenius übertragen wurde, wird im Jahr 2025 ein System zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung aufgesetzt. Dieses soll Korruptions- und Bestechungsvorwürfe oder Korruptions- und Bestechungsfälle verhindern, aufdecken, untersuchen und verfolgen. Zudem sieht das System die gezielte Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Compliance-Vertragsklauseln verpflichten auch unsere Geschäftspartner zu ethischen Geschäftspraktiken. Weitere Konzepte in Hinblick auf Korruption und Bestechung bei unseren Geschäftspartnern sind in diesem Themenstandard im Abschnitt G1-2 Lieferantenbeziehungen erläutert. Darüber hinaus führte die Konzernfunktion Corporate Audit unabhängige und risikoorientierte Revisionsaufträge durch, um die Effektivität von Compliance und Korruptionsbekämpfung stetig zu verbessern. Werden Schwachstellen identifiziert, überwacht die Konzernfunktion Corporate Audit die Umsetzung der vom Management festgelegten Abhilfemaßnahmen im Rahmen systematischer Nachschaubetrachtungen. Im Jahr 2024 wurden zwölf Revisionsaufträge mit dem Prüfungsbezug Korruption in Betriebsstätten der Unternehmensbereiche durchgeführt.

Die Prüfungsergebnisse wurden von den Compliance-Organisationen analysiert und in die kontinuierliche Verbesserung der bestehenden Maßnahmen einbezogen. Strukturelle Änderungen der Prozesse bei den Compliance-Organisationen waren nicht erforderlich.

Finanztransaktionen

Eng verbunden mit den Konzepten in Hinblick auf Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung sind die Kontrollen für Bargeldtransaktionen und Bankgeschäfte. Diese sollen den aktuellen Anforderungen und Risiken gerecht werden, weswegen wir sie als Teil unseres internen Kontrollsystems regelmäßig prüfen und sie bei Bedarf anpassen.

Geldwäsche

Fresenius hat geeignete Maßnahmen eingeführt, um Geldwäscherisiken zu bekämpfen. Diese Maßnahmen umfassen interne Kontrollen, wie das Verbot bestimmter Barzahlungen, sowie Risikoanalysen und Prüfprozesse für relevante Transaktionen. Verdächtige Transaktionen melden wir an die Behörden. Die implementierten Kontrollen sind in Richtlinien verankert und es werden entsprechende Schulungen angeboten.

Umgang mit Interessenkonflikten

Interessenkonflikte möchten wir vermeiden und unseren Patientinnen und Patienten angemessene Behandlungsmöglichkeiten zusichern. Integrität bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Interessen klar von denen des Unternehmens trennen. Sie treffen Entscheidungen für Fresenius anhand objektiver Kriterien. Unsere Beschäftigten sind verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber ihren Führungskräften offenzulegen, sobald sie den Konflikt erkannt haben und bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Betroffene Beschäftigte und ihre Führungskräfte müssen die konkreten Umstände erörtern. Abhängig davon leitet die jeweilige Führungskraft entsprechende Maßnahmen ein.

Fresenius unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, verantwortungsvoll mit Interessenkonflikten umzugehen, indem klare Anforderungen definiert werden und im Intranet Leitlinien sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung stehen. Schulungen und regelmäßige Aktualisierungen von Informationen ergänzen die Aktivitäten auf Konzernebene und in den Unternehmensbereichen. Darüber hinaus stehen die Compliance-Abteilungen des Konzerns als Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen bereit.

So regeln unsere Richtlinien für den Umgang mit Geschäftspartnern sowie Kunden, wie wir mit Spenden umgehen. Sie legen fest, dass Fresenius Spenden für wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke ohne Erwartung einer Gegenleistung und ausschließlich auf freiwilliger Basis leistet. Der Konzern untersagt in seinem Verhaltenskodex politische Zuwendungen. Sollten finanzielle oder in Form von Sachleistungen getätigte Zuwendungen erfolgen, wird untersucht, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex handelt. Sollte es sich um einen Verstoß handeln, wird dieser als Compliance-Fall über die entsprechenden Systeme und Prozesse kommuniziert, dokumentiert sowie bewertet. Weitere Ausführungen zum Compliance-Case-Management finden Sie im Abschnitt Unser Ansatz in diesem Themenstandard.

Fresenius Helios untersagt z. B. in Deutschland einseitige Zuwendungen durch die Industrie zur Finanzierung von medizinischen Fortbildungen und beschränkt Sponsoringmöglichkeiten u. a. nur auf die Vermittlung unabhängiger wissenschaftlicher Inhalte.

Funktionale Berichtslinien in der Compliance-Organisation

Neben den genannten Richtlinien, Kontrollen und Prozessen sollen die funktionalen Berichtslinien unseres Compliance-Management-Systems dazu beitragen, Korruption und Bestechung effektiv zu verhindern und aufzudecken. Compliance-Verantwortliche der Unternehmensbereiche berichten seit 2023 gemäß diesen Berichtslinien an die jeweiligen Heads of Compliance ihres Unternehmensbereichs; diese berichten funktional an den Group Chief Compliance Officer. Der Group Chief Compliance Officer, die Chief Compliance Officers bzw. Heads of Compliance der Unternehmensbereiche, der Head of Group Reporting and Monitoring sowie die im Jahr 2024 neu geschaffene Funktion des Chief Customs and Trade Compliance Officers bilden das Group Compliance Management Team (GCMT). Dieses Managementteam tagt monatlich und legt die Governance-Standards für Compliance bei Fresenius fest und unterstützt die effektive Umsetzung des Compliance-Management-Systems. Dabei befasst sich das GCMT regelmäßig mit den Ergebnissen der Compliance-Risikoanalyse, den Compliance-Fallzahlen, der Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems und den Ergebnissen von Überwachungsmaßnahmen.

Die Geschäftsführungen der Unternehmensbereiche erhalten regelmäßige Berichte von ihren Chief Compliance Officers bzw. Heads of Compliance.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten regelmäßig – z. B. auf unserer Website, im Intranet oder über Newsletter – Informationen über unsere Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder Bestechung.

Alle Unternehmensbereiche haben auf ihr jeweiliges Risikoprofil abgestimmte Schulungsprogramme, die sich konkret mit der Bekämpfung von Korruption und Bestechung beschäftigen. Das Risikoprofil bestimmt hierbei die Verpflichtung zur Teilnahme an der Schulung. Dies betrifft insbesondere Mitarbeitende, die Kontakt zu Amtsträgern oder Budgetverantwortung haben sowie Vergabeentscheidungen beeinflussen können. Die Unternehmensbereiche legen selbst fest, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen zu den risikobehafteten Funktionen gehören und geschult werden müssen. Die Teilnahme und die Abschlussquoten werden von der jeweils beauftragten Funktion – oft die Personalabteilung oder Compliance – überwacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden im Rahmen der regelmäßigen Meetings zum Thema Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung beraten.

Unsere Ziele und Ambitionen

Die im Berichtsjahr 2023 gesetzten Ziele zur Neuorganisation und Implementierung einer funktionalen Compliance und Human Rights Organisation wurden umgesetzt. Künftige Ziele der Compliance und Human Rights Organisation orientieren sich an einer kontinuierlichen Fortentwicklung des Management Systems.

Unser Anspruch ist, dass sich unser umfassendes Compliance-Verständnis deutlich im Tagesgeschäft widerspiegelt. Wir wollen Verstöße verhindern, unser Compliance-Management-System kontinuierlich verbessern und eine gelebte Compliance-Kultur weiterentwickeln – insbesondere unter unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Stakeholdern, mit denen wir in Kontakt stehen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Austausch über Best Practices zwischen den Unternehmensbereichen. Sie entwickeln jährlich operative Ziele und Maßnahmen, um das Compliance-Management-System fortlaufend zu stärken.

Anreize, z. B. vergütungsrelevante Ziele, können in den Compliance-Funktionen die Implementierung ergänzender Maßnahmen fördern und werden bei Bedarf individuell definiert. Darüber hinaus werden Trainingsmaßnahmen durchgeführt. Verstöße gegen Richtlinien führen zu Sanktionierungen bis hin zur Kündigung bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Zudem streben wir an, alle geltenden Sanktionen und Anforderungen an Exportkontrollen auch bei kurzfristigen Änderungen von Rechtsvorschriften einhalten zu können. Uns liegen keine Hinweise vor, dass Fresenius die geltenden Sanktionen und Anforderungen an Exportkontrollen nicht eingehalten hat.

Zur Messung der Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen identifizieren und visualisieren wir im Rahmen des derzeitigen Aufbaus unseres digitalen Compliance-Monitorings relevante Kennzahlen. In Zusammenhang mit den wesentlichen Auswirkungen und Risiken ist z. B. die Anzahl der eingegangenen Compliance-Meldungen eine relevante Messgröße, die regelmäßig ausgewertet wird. Alle Chief Compliance Officers und die Heads of Compliance haben Zugriff auf diese Auswertungen. Mit einem ständigen Ausbau dieses Compliance-Monitorings arbeiten wir daran, unseren aktuellen Überblick über die für uns relevanten Compliance-Vorgänge stetig zu verbessern.

Darüber hinaus führt die Compliance-Funktion erstmals seit 2024 Compliance-Reviews durch, um die Wirksamkeit unserer Konzepte im Konzern zu überprüfen, und wird diese Aktivitäten weiter ausbauen.

Unsere Maßnahmen [MDR-A] Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Im Berichtsjahr wurden auf Konzernebene Aktivitäten definiert, um die ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit guter Unternehmensführung zu adressieren. Wir haben eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, das Compliance Management System in Bezug auf Angemessenheit und Wirksamkeit gemäß IDW PS 980 zu bewerten. Im Berichtsjahr wurde in einer ersten Phase eine detaillierte Bestandsaufnahme durchgeführt. Darüber hinaus haben wir die organisatorischen Voraussetzungen für eine gruppenweite Trade Compliance Organisation geschaffen. Diese befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere wesentliche Aktivitäten konzentrieren sich auf die fortlaufende Anwendung und Umsetzung des neuen zentralen Governance-Ansatzes in den Operating Companies, so dass wir kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen effektiv steuern, Chancen nutzen und Risiken adressieren können.

Kennzahlen [G1-3] Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Training

Wie im Abschnitt G1-1 Unser Ansatz, Compliance-Schulungen erläutert, sehen wir Training von Beschäftigten als essentiell an, um faires und ethisches Geschäftsgebaren zu fördern und Auswirkungen, Risiken sowie Chancen durch gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern adäquat zu begegnen. Im Berichtsjahr 2024 wurden 81 % unserer Beschäftigten geschult, die durch ihre Tätigkeit oder Funktion einem besonderen Risikopotenzial unterliegen.

Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung [G1-4] Vorfälle von Korruption oder Bestechung

Im Berichtsjahr 2024 gab es keine Verurteilung von und keine Strafzahlungen für Fresenius aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften.

Dennoch arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Governance-Strukturen weiter zu stärken, um Vorfälle effektiv zu verhindern, aufzudecken und anzugehen. Die Unterstützung unserer Beschäftigten und Stakeholder, angemessen auf vermutete Vorfälle von Korruption und Bestechung zu reagieren, spielt dabei eine zentrale Rolle. Die im Jahr 2024 erstmals durchgeführten Compliance-Reviews sind ein weiterer Baustein, um Abweichungen oder Verstöße effektiv zu verhindern, aufzudecken und anzugehen.

Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten [G1-5] Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Die Regierungsbeziehungen von Fresenius werden von einer eigenen Abteilung für politische Angelegenheiten gesteuert. Diese berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Politikerinnen und Politiker sowie Abgeordnete können sich an unsere Niederlassung in Berlin und an ein EU-Relations-Büro in Brüssel wenden. Hauptsächlich berät die Abteilung politische Entscheidungsträgerinnen und -träger zu politischen Initiativen, die Expertise in der Medizin- und Gesundheitsbranche erfordern. Jede politische Aktivität von Fresenius-Beschäftigten und -Vertretungen unterliegt unserem Verhaltenskodex sowie den geltenden Rechtsnormen für Beziehungen zu externen Partnern und der Öffentlichkeit. Informationen über Lobbying-Ausgaben veröffentlichen wir in den jeweiligen Unternehmensbereichen und Ländern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Berichtsjahr 2024 hat Fresenius keine direkten sowie indirekten politischen Zuwendungen in Form von Geld- und Sachleistungen getätigt, auch nicht über zwischengeschaltete Organisationen. Zudem wurden keine Finanz- und Sachspenden an die Politik geleistet. Die im EU-Transparenzregister hinterlegten Beträge umfassen u. a. Kosten für Personal, das für unsere Kommunikationsaktivitäten benötigt wird.

Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten zielen bei Fresenius darauf ab, den Zugang zu Medizin und Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dafür nehmen wir an direkten Gesprächen und Treffen mit politischen Entscheidungsträgern teil, verfassen schriftliche Stellungnahmen und beteiligen uns an Anhörungen und Konsultationen. Außerdem bauen wir mit anderen relevanten Akteuren Netzwerke und Koalitionen auf, tauschen uns mit Expertinnen und Experten aus und fördern relevante Forschungsprojekte.

Im Rahmen der Interessenvertretung stehen für Fresenius die folgenden branchenspezifischen Themen im Vordergrund: Verbesserung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, Förderung der (industriellen) Gesundheitswirtschaft, Sicherstellung der Finanzierbarkeit von Gesundheitssystemen sowie Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in unseren Gesundheitseinrichtungen. Die Förderung wirtschaftlichen Wachstums und praxisnaher Perspektiven in der politischen Diskussion für die Entwicklung umsetzbarer Lösungen ist ebenfalls Teil unserer Tätigkeiten. Weiterhin betrifft unser Engagement unseren eigenen Geschäftsbereich, da wir uns auch für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einsetzen.

Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Tragweite der behandelten Themen ist es für Fresenius besonders wichtig, politisches Engagement sowie Lobbytätigkeiten verantwortungsvoll und transparent zu gestalten und so Auswirkungen bzw. kurz- und langfristige Risiken bezüglich Reputationsschäden, Rating-Bewertungen und Kreditkonditionen zu mindern.

Fresenius ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen (Registriernummer R001428). Im EU-Transparenzregister wird Fresenius unter Nummer 047428334069 geführt.

Keine Person aus dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat hatte in den beiden Jahren vor ihrer Ernennung im laufenden Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) inne.

Zahlungspraktiken [G1-6] Zahlungspraktiken

Faire Zahlungspraktiken fördern das Vertrauen und stärken die Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Lieferanten. Grundvoraussetzung hierfür sind transparente Vereinbarungen und angemessene Zahlungsfristen.

Unsere Unternehmenssegmente agieren im Einkauf eigenständig und sind für die Umsetzung und Überprüfung ihrer Richtlinien verantwortlich. Die Richtlinien orientieren sich an den branchenüblichen Praktiken und berücksichtigen darüber hinaus die Gegebenheiten der jeweiligen Länder und Märkte, in denen wir agieren.

Unsere lieferantenspezifischen Zahlungsbedingungen sind entsprechend den individuellen Richtlinien geregelt.

Fresenius ist verpflichtet, zu berichten, wenn wesentliche Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug anhängig sind, die einen Einfluss auf die Reputation sowie die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage hätten. Sofern solche Fälle vorliegen, sind diese im Konzern-Anhang im Abschnitt Sonstige Erläuterungen, Ziffer 33 Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2024 war dies nicht der Fall.

Bei der Datenerhebung wurde keine Stichprobe verwendet. Die Lieferanten wurden in große sowie kleine und mittlere Lieferanten kategorisiert. Lieferanten, die insgesamt 80 % des jährlichen Einkaufsvolumens ausmachen, wurden als große Lieferanten eingestuft. Die restlichen Lieferanten, die 20 % des Einkaufsvolumens ausmachen, wurden als kleine und mittlere Lieferanten kategorisiert. Die Berechnung der durchschnittlichen Zeit bis zur Bezahlung der Rechnungen erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Rechnungen. Als Startpunkt wird das Rechnungsdatum herangezogen, den Endpunkt bildet der Zahlungszeitpunkt. Berücksichtigt werden die in der Berichtsperiode bezahlten Rechnungen. Bei der Ermittlung der Kennzahlen lag der Fokus im ersten Berichtsjahr der ESRS auf solchen Einheiten, die den allergrößten Anteil ausmachen und z. B. an zentrale IT-Systeme angeschlossen sind. Nach vorne gerichtet sollen die wenigen noch nicht berücksichtigten Einheiten in die Konsolidierung des G1-6 integriert werden.

Zahlungspraktiken

 

 

Standardzahlungs­bedingungen, in Tagen

 

Anteil der Zahlungen gemäß der Standardzahlungs­bedingungen, in %

Durchschnittliche Zeit bis zur Bezahlung der Rechnungen

 

62,5

 

k.A.

Standardzahlungsfristen: große Lieferanten

 

43,9

 

50,7

Standardzahlungsfristen: kleine und mittlere Lieferanten

 

31,2

 

42,8

Compliance-Meldungen G1-Unternehmensspezifisch

Im Berichtsjahr wurden über die etablierten Meldekanäle keine Vorfälle in Bezug auf Geschäftsverhalten und andere Kategorien gemeldet, die die Reputation oder die finanzielle Position von Fresenius wesentlich hätten beeinträchtigen können.

Insgesamt gingen im Jahr 2024 über die Meldewege 1.250 Meldungen (2023: 806) in den Vorfallsdatenbanken bei der Fresenius SE & Co. KGaA und den Unternehmensbereichen ein. Sie wurden über unterschiedliche Meldewege erfasst.

Die Mehrheit der Meldungen entfiel auf die übergeordneten Kategorien Human Resources (HR) / Arbeitsplatz, Sonstige und Veruntreuung von Unternehmensvermögen. Der Anstieg der Meldungen beruht u. a. auf die gesteigerte Inanspruchnahme unserer automatisierten Hinweisgebersysteme sowie interner Kommunikationsinitiativen, die sich als effizient erwiesen haben. Bei einem Großteil dieses Anstiegs handelt es sich um Patientenbeschwerden innerhalb des Unternehmensbereich Quirónsalud, die nicht die Schwelle eines Compliance-Verstoßes erreicht haben.

Die jährlich im Geschäftsbericht veröffentlichten Compliance-Meldungen werden IT-gestützt erfasst und verwaltet. Die zugrunde liegenden Methoden und Verfahren sind in der konzernweiten SOP Case-Management definiert. Diese Konzernregelung ist bindend für alle operativen Einheiten und wurde global eingeführt. Wie in diesem Themenstandard, Abschnitt Meldesysteme, beschrieben, werden mögliche Compliance-Fälle über verschiedene Meldekanäle erfasst.

Im Berichtsjahr 2024 wurden die eingegangenen Meldungen nach Unterkategorien thematisch zugeordnet, ggf. ein menschenrechtlicher Bezug ergänzend hinterlegt und in der finalen Berichterstattung in sieben Hauptkategorien zusammengeführt.

Compliance-Meldungen

 

 

2024

 

2023

Business Integrity

 

98

 

51

Datenschutz

 

21

 

25

Finanzberichterstattung

 

14

 

3

Unternehmensvermögen

 

220

 

225

Umwelt / Gesundheit / Sicherheit

 

52

 

34

HR / Arbeitsplatz

 

317

 

274

Sonstiges

 

528

 

147

Gesamt

 

1.250

 

806

Menschenrechte

 

281

 

472

1

Von den insgesamt 1.250 erfolgten Meldungen im Berichtsjahr 2024 handelt es sich bei 28 Meldungen um menschenrechtsbezogene Meldungen. Diese werden zusätzlich den weiteren Kategorien zugeordnet.

2

Im Berichtsjahr 2023 waren die Menschenrechtsmeldungen in der Gesamtsumme enthalten und in einer eigenen Kategorie ausgewiesen.

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