ESRS E2 Umweltverschmutzung [E2] Umweltverschmutzung
Angabepflicht |
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Bezeichnung mit Referenz |
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E2 IRO-1 |
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E2 SBM-3 |
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E2-1 |
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E2-2 |
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Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
E2-3 |
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E2-4 |
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E2-5 |
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Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe (nicht wesentlich) |
E2-6 |
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Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (Nutzung der Phase-in-Option) |
Unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen [E2 SBM-3] Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Als Gesundheitskonzern sieht sich Fresenius in der Verantwortung, die Natur zu schützen und sorgsam mit ihren Ressourcen umzugehen – denn nur in einer gesunden Umwelt können gesunde Menschen leben. Trotz unserer Bemühungen können wir angesichts unserer Konzerngröße und unseres Geschäftsmodells nicht alle negativen Auswirkungen aus dem Bereich Produktion verhindern. Für unsere Tätigkeiten im Krankenhausbereich ist das Thema Umweltverschmutzung nicht wesentlich.
Bei der Herstellung von Medikamenten in unseren Produktionsstätten können Schadstoffe in Luft und Wasser freigegeben werden. Wenn die Grenzwerte überschritten werden, können die Schadstoffe potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Eine verminderte Luft- oder Wasserqualität kann sich zudem nachteilig auf die menschliche Gesundheit auswirken.
Sowohl die Herstellung als auch die Anwendung von intravenös zu verabreichenden Antibiotika geht mit Rückständen im Abwasser einher. Daher verzeichnen wir in unserem operativen Geschäft durch unsere Produktion wie auch durch die Verabreichung in unseren Gesundheitseinrichtungen Antibiotikarückstände im Abwasser. Auch nachgelagert gelangen Rückstände aus der Medikamentenvergabe in anderen Einrichtungen in die Abwässer und können sich auch negativ auf die lokale Wasserqualität auswirken.
Unser Ansatz [E2-1] Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Richtlinie zum Umweltschutz
Auf Konzernebene verfügen wir über eine zentrale Richtlinie zum Umweltschutz, die auch das Thema Umweltverschmutzung adressiert. Diese konkretisiert unsere Ambition, negative umweltbezogene Auswirkungen wie die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. In der Richtlinie verpflichten wir uns, die jeweils gültigen Richt- und Grenzwerte an unseren Standorten einzuhalten. Außerdem legt sie unsere Vorgehensweise fest, mit der wir Umweltvorfällen durch etablierte, präventiv wirkende Prozesse vorbeugen wollen. Sollten sich dennoch solche Situationen ereignen, ergreifen wir Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu begrenzen.
Weitere Informationen zur Richtlinie zum Umweltschutz finden Sie im Themenstandard E1 Klimawandel, Abschnitt E1-2 Unser Ansatz.
Weitere Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Alle Standorte unterliegen den jeweiligen Vorschriften und Gesetzen vor Ort. Ergänzend sind in den Unternehmensbereichen interne Richtlinien zum Umweltschutz implementiert – z. B. spezifische Regelungen zum Umgang der Beschäftigten mit Gefahrstoffen. Managementhandbücher sowie Standardverfahrensanweisungen geben die Rahmenbedingungen für das lokale Umweltmanagementsystem vor. Diese schließen gegebenenfalls detaillierte Checklisten für die Bewertung von Umweltschutzmaßnahmen und Formulare zur Bewertung von Umweltrisiken ein.
Weitere Ausführungen zu unserem übergreifenden Umweltmanagement sowie unseren Überwachungsprozessen finden Sie ebenfalls im Themenstandard E1 Klimawandel, Abschnitt E1-2 Unser Ansatz.
Antimicrobial Resistance Industry Alliance (AMRIA)
Bei der Produktion von Antibiotika können Rückstände ins Abwasser gelangen. Um die negativen Auswirkungen, die wir diesbezüglich in unserem eigenen Geschäft verursachen, zu reduzieren, setzt sich Fresenius Kabi seit 2020 als Mitglied in der Antimicrobial Resistance (AMR) Industry Alliance für eine verantwortungsvolle Antibiotikaproduktion ein. Seit dem Jahr 2021 ist Fresenius Kabi zudem aktiv in den Leitungsgremien der Vereinigung beteiligt. Der Unternehmensbereich arbeitet an der Einführung des Common Antibiotic Manufacturing Framework (CAMF) der AMRIA.
Bereits im Jahr 2022 veröffentlichten AMRIA, unter Beteiligung von Fresenius Kabi, und BSI Standards Limited den Antibiotic Manufacturing Standard, welcher Herstellern eine Anleitung für eine verantwortungsvolle Antibiotikaproduktion bietet. Ziel ist es, einerseits das Risiko der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu minimieren. Andererseits sollen die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt, die sich aus der Herstellung von Humanantibiotika ergeben, reduziert werden. Der Standard ergänzt das bereits hohe Qualitäts- und Sicherheitsmanagement an unseren Produktionsstandorten. Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Anwendung einer risikobasierten Methodik zur Bewertung und Kontrolle der bei der Antibiotikaherstellung anfallenden Abfallströme.
Die Implementierung, die im Jahr 2022 begann, beinhaltete die Einführung einer Vorlage zur Quantifizierung der Massenbilanz durch Fresenius Kabi. Die Vorlage dient dazu, die Standorte, die Antibiotika produzieren, bei der Bestimmung der Antibiotikakonzentrationen im Abwasser der Produktion und bei der Durchführung von Lückenanalysen zu unterstützen. Das übergeordnete Ziel ist dabei die Angleichung an die von der AMRIA festgelegten prognostizierten Unbedenklichkeitskonzentrationen (Predicted No-Effect Concentrations, PNEC). PNEC steht für die Konzentrationsschwelle einer Substanz in der Umwelt, unterhalb derer keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Derzeit arbeitet der Unternehmensbereich daran, AMR-Zertifikate für einige seiner in Europa hergestellten Antibiotika zu erhalten. Dabei erfolgt eine unabhängige Prüfung, um zu bestätigen, dass Antibiotikarückstände in Abfallströmen während der Herstellung angemessen kontrolliert werden.
Darüber hinaus verbindet ein dezidierter Kommunikationskanal die lokalen Standorte mit dem globalen EHS-Team (Environment, Health and Safety). Mit dieser Initiative wollen wir die kontinuierliche Anpassung an den Standard für die Herstellung von Antibiotika fördern und eine kontinuierliche Einhaltung und Verbesserung in der Zukunft gewährleisten.
Identifizierung von und Umgang mit Umweltrisiken
Um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, die mit unseren Aktivitäten und Dienstleistungen verbunden sind, müssen unsere Produktionsstandorte sowie die Krankenhäuser in Deutschland und Spanien diese identifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ableiten. Diese müssen sie zudem regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen.
Folgende Themen können in diesem Rahmen adressiert werden:
- Abgabe von Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden
- Nutzung von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen
- Abfall und Abwasser, Verpackungen
- Transport sowie weitere lokale Umweltaspekte
Außerdem identifizieren wir durch unsere globalen internen Audits weitere Verbesserungsmöglichkeiten an unseren Standorten und entwickeln gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort geeignete Maßnahmen, um diese Potenziale zu erschließen. Die Häufigkeit der globalen internen Audits hängt von den identifizierten Abweichungen in vorherigen Audits, Umweltvorfällen, dem Zertifizierungsstatus oder der internen Bewertung des Managementsystems ab und kann zwischen einem und vier Jahren variieren.
Meldesysteme
Im Produktionsbereich ist ein Meldeprozess für Umweltvorfälle wie Verstöße gegen Umweltvorgaben, Verschmutzungen durch unkontrolliert ausgetretene Stoffe oder Beschwerden von Dritten implementiert. Die Umweltvorfälle erfassen wir intern und kategorisieren sie – abhängig von der Auswirkung des Umweltvorfalls – in fünf Stufen. Die lokal Verantwortlichen berichten die Vorfälle umgehend nach Kenntnis an die für die Produktion zuständige globale EHS-Funktion. Falls erforderlich, leitet diese sie unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter. Die Umweltvorfälle werden von der EHS-Funktion gemeinsam mit dem betroffenen Standort analysiert, um ihre Ursache zu ermitteln und weitere Vorfälle zu vermeiden. Je nach Gesetzeslage werden bei schwerwiegenden Vorfällen Analysen auch durch die zuständigen Behörden durchgeführt.
Im Krankenhausbereich gibt es einen Meldeprozess für solche Schadensereignisse, die auch eine umgehende Information der umliegenden Bevölkerung verlangen. Dazu gehören z. B. die Freisetzung von Gefahrstoffen oder Havarien in den Bereichen Energie oder Wasser. Neben der Behebung eines Vorfalls erfolgen je nach Sachlage unverzüglich eine interne und externe Kommunikation, gegebenenfalls unter Einbindung zuständiger Behörden, sowie im Anschluss eine Ursachenermittlung.
Im Berichtsjahr wurden über die Hinweisgebersysteme keine Umweltvorfälle berichtet, deren Auswirkungen wesentlich für die finanzielle Position oder Reputation des Unternehmens gewesen wären. Weiterhin wurde kein Vorfall erfasst, bei dem die jeweilige Umgebung oder die Bevölkerung durch Unterlassung unmittelbar zu Schaden kam. Weitere Ausführungen zu Chancen und Risiken finden Sie im Chancen- und Risikobericht.
Im Berichtsjahr 2024 haben wir lokale Umweltvorfälle im internen Berichtssystem dokumentiert. Falls erforderlich, informierten wir die zuständigen Behörden unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls. Zudem wurden notwendige Maßnahmen ergriffen, um die Umweltauswirkungen des jeweiligen Vorfalls zu reduzieren. Wir haben die Umweltvorfälle darüber hinaus an den betroffenen Standorten zum Anlass für Präventivmaßnahmen wie Schulungen genommen, um zukünftige Ereignisse zu vermeiden. Kein Vorfall führte nach unserem Kenntnisstand zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Umwelt, der Biodiversität oder der umliegenden Bevölkerung.
Sofern vertraglich vereinbart, müssen uns auch Umweltvorfälle aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet werden. Dies kann relevant sein, wenn dadurch z. B. die Qualität eines Vorprodukts beeinträchtigt sein könnte.
Unsere Maßnahmen [E2-2] Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Berichtsjahr 2024 hat Fresenius keine zentralen Vorgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit Mitteln für die Vermeidung von potenziellen Umweltverschmutzungen verabschiedet. Derzeit sind Ansätze dafür überwiegend lokal organisiert, den Rahmen geben jedoch die Umweltmanagementsysteme der Unternehmensbereiche vor.
Im Rahmen unseres operativen Geschäfts führten wir im Jahr 2024 lokal Maßnahmen durch, die darauf abzielten, potenzielle Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu adressieren. An unserem Produktionsstandort Vicchio in Italien wurde z. B. ein Projekt initiiert, um die Sulfatkonzentration im Abwasser zu reduzieren. Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 geplant.
Unsere Ziele und Ambitionen [E2-3] Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Unser Anspruch ist es, negative Auswirkungen auf die Umwelt, die durch unseren direkten Geschäftsbetrieb oder auch durch nachgelagerte Aktivitäten entstehen, zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch, die Quellen, aus denen wir Wasser beziehen, oder die Systeme, in die wir unsere Abwässer einleiten, nicht unnötig zu belasten. Schadstoffe, die in die Luft, den Boden und das Wasser abgegeben werden, gilt es zu begrenzen und unnötige Abgaben ganz zu vermeiden.
Unser Ziel ist es daher, die jeweils gültigen Richt- und Grenzwerte an unseren Standorten einzuhalten. Hierfür haben wir geeignete Kontrollen, z. B. über ein Umweltmanagementsystem (siehe Themenstandard E1 Klimawandel, Abschnitt E1-2 Unser Ansatz), implementiert.
Wir verfolgen die Wirksamkeit unserer Konzepte, indem wir festgelegte Kennzahlen erfassen und auswerten. Sobald die Schadstoffkonzentrationen die definierten Grenzwerte überschreiten, leiten wir Maßnahmen ein. Informationen zu unseren Meldesystemen zur Erfassung von Umweltvorfällen finden Sie in diesem Themenstandard, Abschnitt E2-1 Unser Ansatz, Meldesysteme.
Darüber hinaus gibt es kein übergeordnetes Konzernziel im Zusammenhang mit potenziellen Umweltverschmutzungen.
Kennzahlen
Verschmutzung von Luft und Wasser – Schadstoffe [E2-4] Luft- und Wasserverschmutzung
An unseren Produktionsstandorten erheben wir die Emissionen von Schadstoffen in die Luft und ins Wasser gemäß den regulatorischen Anforderungen. Je nach Art des jeweiligen Schadstoffs werden Messungen an Abgas- oder Abwasserpunkten gemäß international anerkannten Standards wie ISO-Standards oder national festgelegten Verfahren vorgenommen. Wenn eine direkte Messung aufgrund von abweichenden jährlichen Messzyklen nicht verfügbar ist, werden die Emissionen geschätzt. Die Schätzungen basieren auf den Vorjahreszahlen und beziehen Änderungen im Produktionsvolumen des Standorts ein. Unsicherheiten verbleiben aufgrund von Umweltfaktoren oder unvorhergesehenen Ereignissen. Da Schätzungen auf den Vorjahreszahlen beruhen, wird der Grad der Unsicherheit als gering eingeschätzt. Nach Eingang der Daten werden die bereitgestellten Eingabedaten, zunächst auf Unternehmensbereichsebene, dann auf Konzernebene, auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Unstimmigkeiten werden mit den Standorten besprochen und korrigiert oder begründet. Schadstoffmessungen werden von den Standorten selbst oder von externen zertifizierten Prüfstellen durchgeführt und validiert.
Im Berichtsjahr haben unsere Schadstoffemissionen die in der E-PRTR-Verordnung (European Pollutant and Transfer Register – Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) definierten Schwellenwerte in einem Fall überschritten. Der jährliche Grenzwert für den Schadstoff organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB / 3) liegt bei 500.000 kg pro Jahr pro Anlage. An einer Anlage wurde dieser Grenzwert überschritten: die Gesamtmenge des Schadstoffs lag an dieser Anlage im Jahr 2024 bei 698.284 kg. Gemessen wird die Schadstoffmenge am Austrittspunkt der Anlange und über jährliche Einzelmessungen via gaschromatographische Verfahren quantifiziert. Das Abwasser wird in eine externe Wasseraufbereitungsanlage eingeleitet und dort wieder aufbereitet.
Informationen zu Luftemissionen, die im Themenstandard E1 Klimawandel berichtet werden müssen, finden Sie dort im Abschnitt Kennzahlen, E1-6 Treibhausgasemissionen.