Geschäftsbericht 2024

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ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wert­schöpfungs­kette [S2] Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen [S2 SBM-3] Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als Gesundheitskonzern leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um Menschen Zugang zu Gesundheitsversorgung zu ermöglichen sowie dafür notwendige Medizintechnik und Arzneimittel herzustellen. Dabei sind wir in unserer Wertschöpfungskette auf Tausende Lieferanten und Geschäftspartner weltweit angewiesen. Die Achtung der Menschenrechte gehört dabei im Rahmen unseres Einflussvermögens zu unserer unternehmerischen Verantwortung. Das halten wir auch in unserer Menschenrechtserklärung fest.

Die Anforderungen, die wir an eine Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern stellen, haben zum Ziel, sich positiv auf die Arbeitsbedingungen entlang unserer Wertschöpfungskette auszuwirken. Diese sind z. B. in unseren Geschäftspartner-Verhaltenskodizes und spezifischen Vertragsvereinbarungen definiert. Im Rahmen des ab 2025 risikobasiert einzuführenden Menschenrechtstrainings für unsere Geschäftspartner möchten wir nicht nur das Bewusstsein für die Achtung der Menschenrechte schärfen, sondern auch gemeinsame Standards für ethisches Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter stärken.

Unsere konzernweite Ambition ist es, mit unserer Wertschöpfung einhergehende mögliche menschenrechtliche Auswirkungen regelmäßig zu analysieren, Risiken zu minimieren, Verstöße zu verhindern und, falls erforderlich, wirksame Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Dabei legen wir einen besonderen Fokus auf solche Wertschöpfungsabschnitte, die sich in Ländern und Branchen mit einem potenziell hohen Menschenrechtsrisiko und damit einhergehenden potenziell negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte befinden. Dies betrifft z. B. Diskriminierung von Einzelpersonen oder Gruppen sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen für Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Dazu zählen wir sowohl Arbeitskräfte, die an unseren Standorten arbeiten, aber nicht direkt zu unserem Konzern gehören, sowie Arbeitskräfte von direkten Lieferanten und tiefer in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette. Eine besondere Herausforderung kann dabei sein, dass negative Auswirkungen tief in der Wertschöpfungskette entstehen, ohne direkte oder sichtbare Verbindungen mit unserer Geschäftstätigkeit. Wir streben daher danach, die Transparenz unserer Wertschöpfungsketten stetig zu erhöhen und die Arten von Arbeitskräften zu identifizieren, die von unserer Geschäftstätigkeit wesentlich betroffen sein können. Dabei planen wir, ein Augenmerk auf jene Arbeitskräfte zu legen, die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände anfällig für negative Auswirkungen sind.

Neben angemessenen Arbeitsbedingungen steht für uns die Einhaltung arbeitsbezogener Rechte der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette im Fokus unter Berücksichtigung unseres Einflussvermögens. Es kann in der Wertschöpfungskette zu negativen Auswirkungen kommen, z. B. durch Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze oder das Vorenthalten eines angemessenen Lohns. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Einzelnen oder Gruppen in unserer Wertschöpfungskette kann negative Auswirkungen haben, genauso wie eine Missachtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen. Insbesondere in Ländern, in denen diese Rechte nicht ausreichend geschützt sind, besteht das Risiko, dass diese in unserer direkten oder indirekten Wertschöpfungskette missachtet werden. Erlangen wir Kenntnis über Vorfälle in den vorstehend genannten Themen, erarbeiten wir wirksame Abhilfemaßnahmen und setzen uns für deren Umsetzung ein. Wir streben danach, die Transparenz in unseren Wertschöpfungsketten stetig zu erhöhen, um tatsächliche negative Auswirkungen zu identifizieren und diesen zu begegnen.

Jedwede Verletzung von Menschenrechten sowie insbesondere jede schwerwiegende Verletzung, ob in unserer eigenen Geschäftstätigkeit oder entlang unserer Wertschöpfungskette, widerspricht unseren Prinzipien und Werten als Gesundheitskonzern. Darüber hinaus kann ein solcher Vorfall auch mit einem potenziellen Reputationsschaden für unseren Konzern einhergehen und sich möglicherweise auf Ratings, den Zugang zu Märkten oder Krediten auswirken sowie Sanktionen oder Strafen mit finanzieller Auswirkung nach sich ziehen.

Zugleich ergeben sich auch Chancen für Fresenius durch die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt und den transparenten Umgang mit potenziellen Risiken. So kann sich unser Einsatz für hohe Menschenrechts- und Sozialstandards nicht nur positiv auf unsere Geschäftstätigkeit, sondern auch auf die Bewertung unserer ESG-Performance in Ratings und Rankings auswirken.

Unser Ansatz [S2-1] Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Achtung der Menschenrechte

Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer rund 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte halten wir in unserer konzernweiten Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement) fest. Im Einklang mit unserem Programm zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Menschenrechtsprogramm) berücksichtigen wir Menschenrechtsaspekte auch bei der risikobasierten Durchführung von Geschäftspartnerprüfungen. Von unseren Lieferanten erwarten wir u. a., dass auch sie Menschenrechte in ihrer Wertschöpfung achten. Es ist unser erklärter Anspruch, die Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu respektieren und regulatorische Anforderungen wie z. B. die des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu erfüllen.

Der Konzern entwickelt seine Risikoanalysen stetig weiter, z. B. durch Fokusrisikoanalysen entlang der Wertschöpfungsketten und wird die Erkenntnisse daraus in zukünftige Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen. Weiterführende Informationen zu Angabepflichten finden Sie in diesem Themenstandard im Abschnitt S2-4 Unsere Maßnahmen.

Fresenius hat die Menschenrechtserklärung im Berichtsjahr in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Die Erklärung spiegelt auch die Anforderungen des LkSG wider. Wir aktualisieren sie auf Basis der menschenrechtlichen Fokusthemen, die wir z. B. im Rahmen von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risikoanalysen identifizieren. Die Menschenrechtserklärung ist online auf der Website des Unternehmens www.fresenius.com/de einsehbar.

Für die Erarbeitung der in der Menschenrechtserklärung dargelegten Bestrebungen wurden die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie die folgenden international anerkannten Menschenrechtsstandards und -rahmenwerken herangezogen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Es ist unser Anspruch, im Einklang mit ebenjenen Standards und Rahmenwerken zu agieren und geltende nationale Gesetze einzuhalten. In Fällen, in denen die internationalen Menschenrechte durch lokale Gesetze eingeschränkt werden, streben wir danach, die Prinzipien der internationalen Standards zu achten, ohne gegen die lokalen Gesetze zu verstoßen.

Wir dulden keine ausbeuterischen Praktiken und positionieren uns entschieden gegen Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie gegen jedwede ausbeuterische Praktik – darunter auch Menschenhandel. Wir tolerieren keinerlei Gewaltanwendung, Gewaltandrohung oder sonstige Formen der Nötigung. Diese und weitere Prinzipien haben wir in unserer Menschenrechtserklärung festgelegt.

Wo anwendbar, bereiten die zuständigen Unternehmens- und Fachbereiche Themen wie den Umgang mit Konfliktmineralien, sich entwickelnde Technologien oder auch ethische Themen in Forschung, Entwicklung und klinischen Studien auf und berücksichtigen diese bei ihren jeweiligen operativen Tätigkeiten. Wir beziehen keine Konfliktmineralien direkt. Deren Verarbeitung in Komponenten und Halberzeugnissen, die wir beziehen und weiterverarbeiten oder in unseren Produkten einsetzen, lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall greifen die anwendbaren Kodizes unseres Konzerns sowie der betroffenen Unternehmensbereiche für den Umgang mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

Menschenrechtsprogramm

Um unseren Beitrag zu leisten, dass Menschen weltweit Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie die dafür notwendige Medizintechnik und Arzneimittel haben, sind wir auf sehr komplexe Wertschöpfungsketten angewiesen. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte geht daher über unseren Konzern hinaus und umfasst auch unsere Wertschöpfungskette. Um unserer Verantwortung nachzukommen sowie unsere Sorgfaltspflichten zu erfüllen, haben wir das Fresenius-Menschenrechtsprogramm aufgebaut.

Konzernweites Menschenrechtsprogramm

Konzernweites Menschenrechtsprogramm (Grafik)

Die Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken im Rahmen des konzernweiten Programms folgt einem risikobasierten Ansatz, der nachfolgend ausführlich beschrieben wird.

Dem risikobasierten Ansatz folgend legt Fresenius seine Anstrengungen seit Initiierung des Menschenrechtsprogramms vornehmlich auf Wertschöpfungsstufen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die nach einschlägigen Länder- und Branchenindizes ein potenziell hohes Menschenrechtsrisiko aufweisen und auf die das Unternehmen aufgrund direkter Vertragsbeziehung ein höheres Einflussvermögen hat.

Eine Ausweitung des Menschenrechtsprogramms auf Abschnitte in der tieferen Wertschöpfungskette sowie auf nachgelagerte Prozesse wird im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Aktivitäten zur Achtung der Menschenrechte angestrebt.

Das Menschenrechtsprogramm dient auch dazu, damit verbundene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und so die Achtung der Menschenrechte in unserer globalen Wertschöpfungskette zu verankern. Auf Basis aktueller Kenntnisse über mögliche negative Auswirkungen und Risiken von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette sind diese weder für bestimmte geografische Gebiete noch Rohstoffe für Fresenius zutreffend. Der Konzern entwickelt seine Risikoanalysen stetig weiter, z. B. durch Fokusrisikoanalysen entlang der Wertschöpfungsketten und wird die Erkenntnisse daraus in zukünftige Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen.

Das Menschenrechtsprogramm besteht aus fünf Bausteinen, die wir in unserer Menschenrechtserklärung erläutern. Eine konzernweit gültige Standardverfahrensanweisung (Group Standard Operating Procedure – gSOP) legt die zugrunde liegenden Prozesse fest. Die gSOP beschreibt die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung des Programms und enthält Anweisungen zur Durchführung von Risikoanalysen, zum Umgang mit identifizierten menschenrechtlichen Risiken sowie Anforderungen an die Dokumentation von Maßnahmen und die darauf aufbauende Berichterstattung.

Konzernweite Governance und Verantwortlichkeiten

Die operative Umsetzung ist durch eine konzernweite Governance-Struktur und klare Verantwortlichkeiten sowohl in den Unternehmensbereichen als auch auf Konzernebene gewährleistet.

Konzernweite Menschenrechtsorganisation

Konzernweite Menschenrechtsorganisation (Grafik)
1 Der Unternehmensbereich Fresenius Vamed wird nach dem 31.12. in Teilen verkauft und neu strukturiert.

Der Vorstand überwacht das konzernweite Menschenrechtsprogramm. Die Konzernfunktion Risk & Integrity berichtet direkt an den Vorstand Sustainability. Innerhalb dieser Konzernfunktion ist das Group Human Rights Office für den konzernweiten Ansatz der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verantwortlich, z. B. für die Methodik zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken. Es unterstützt die Unternehmensbereiche bei der Umsetzung von Maßnahmen und ist verantwortlich für die Überwachung ihrer Aktivitäten zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Zudem verfolgt das Group Human Rights Office relevante rechtliche und regulatorische Entwicklungen.

Jeder Unternehmensbereich hat eine Menschenrechtsfunktion benannt, die für das Management der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im jeweiligen Unternehmensbereich verantwortlich ist.

Für die relevanten Fachgebiete haben wir Risikoverantwortliche bestimmt. Diese Risikoverantwortlichen sind als Fachleute für die Durchführung von Risikoanalysen sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen für ihren Verantwortungsbereich zuständig, z. B. Personal, Einkauf oder Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie berichten die Ergebnisse an die jeweilige Menschenrechtsfunktion ihres Unternehmensbereichs.

Um den Austausch über aktuelle menschenrechtsbezogene Initiativen und Themen innerhalb des Konzerns zu fördern, haben wir ein Human Rights Council eingerichtet. Dieses tagt vierteljährlich. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Funktionen wie Compliance, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Einkauf sowie den Menschenrechtsfunktionen und dem Group Human Rights Office zusammen.

Eine Berichterstattung zur Weiterentwicklung des Menschenrechtsprogramms sowie über identifizierte Risiken und entsprechende Maßnahmen erfolgt mindestens jährlich sowie anlassbezogen an den Vorstand sowie an weitere Gremien. Eine Berichterstattung an den Vorstand und die Geschäftsführungen der Unternehmensbereiche erfolgt analog dazu.

Bestimmte Aspekte der Menschenrechtserklärung werden zudem auch durch die Compliance-Management-Systeme und das Interne Kontrollsystem in relevante Fachbereiche und Prozesse integriert.

Risikoanalyse und Auswirkungen

Menschenrechtliche Risiken können sich im Laufe der Zeit ändern. Wir führen daher jährlich sowie anlassbezogen Risikoanalysen durch.

Die Identifizierung und Bewertung menschenrechtlicher Risiken in unserem eigenen Unternehmen sowie in unserer Wertschöpfungskette ist ein umfassender Prozess, der bei uns aus der Risikoidentifizierung, der Risikoanalyse und der Risikobewertung besteht. Wir verfolgen dabei einen risikobasierten Ansatz, der sich in drei Phasen gliedern lässt.

Zur Identifizierung potenzieller Menschenrechtsrisiken führt Fresenius in der ersten Phase eine länder- und branchenspezifische abstrakte Risikoanalyse durch.

Um zu bewerten, welche der identifizierten potenziellen Risiken auch tatsächliche Risiken sein können, führen wir in der zweiten Phase eine Gap-Analyse durch. Dafür verwenden wir z. B. standardisierte Fragebogen, um Prozesse, Verantwortlichkeiten und Verfahrensweisen für jeden potenziellen Risikobereich zu erfassen. Das gilt für den eigenen Geschäftsbereich sowie für die Wertschöpfungskette. Die Risikoverantwortlichen sowie Expertinnen und Experten der betroffenen Fachbereiche sind eng in diese Gap-Analysen eingebunden.

Dabei identifizierte Lücken und Risiken werden im dritten und letzten Schritt der Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Auswirkungen (Impact) auf die Betroffenen sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) analysiert und bewertet. Für priorisierte Risiken definieren wir anschließend Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen. Im Rahmen der regelmäßigen Risikoanalyse hat der Konzern entsprechend den Anforderungen geltender internationaler und nationaler Gesetze in allen Unternehmensbereichen menschenrechtliche Themen und Handlungsfelder identifiziert. Informationen zu den Ergebnissen der im Berichtsjahr durchgeführten Risikoanalyse finden Sie in diesem Themenstandard im Abschnitt S2-4 Unsere Maßnahmen.

Transparenz in unseren Wertschöpfungsketten ist wichtig für uns, um den ausgeführten Risikobereichen begegnen zu können und weitere, etwaige Risiken in unseren Beschaffungsprozessen sowie potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte identifizieren zu können. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese die für sie geltenden Gesetze sowie die darüber hinausgehenden, in unseren Verhaltenskodizes für Geschäftspartner dargelegten ethischen Standards einhalten. Darin sind auch konkrete Anforderungen an unsere Geschäftspartner zur Achtung der Menschenrechte enthalten, wie z. B. jedwede Art von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Menschenhandel in ihrem Unternehmen zu untersagen. Informationen zu unseren Verhaltenskodizes für Geschäftspartner finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Um Menschenrechtsrisiken vorzubeugen, sie zu beseitigen oder zu minimieren, ergreift sowohl der Konzern als auch jeder Unternehmensbereich geeignete, auf den Einzelfall abgestimmte Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Wertschöpfungskette. In Fällen, in denen unsere Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen verursacht oder dazu beigetragen hat, ergreifen wir angemessene und wirksame fallspezifische Abhilfemaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Themenstandard, Abschnitt Unsere Maßnahmen.

Beschwerdeverfahren und -bearbeitung

Wir legen Wert auf eine offene Kommunikation und streben danach, ein Umfeld zu schaffen, in dem Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Angehörige lokaler Gemeinschaften, Geschäftspartner oder andere potenziell betroffene Personen Menschenrechtsverletzungen oder die Nichteinhaltung von Umweltauflagen melden können. Dazu haben wir Hinweisgebersysteme eingerichtet, über die wir im Abschnitt Verfahren zur Sorgfaltspflicht und Meldewege berichten.

Dokumentation und Berichterstattung

Entsprechend den Anforderungen der geltenden Gesetze dokumentiert Fresenius die Einhaltung seiner Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen kontinuierlich. Eine Berichterstattung zum Menschenrechtsprogramm erfolgt mindestens jährlich sowie anlassbezogen an die Geschäftsleitung sowie an weitere Gremien wie den Prüfungsausschuss als Teil des Aufsichtsrats, Verantwortliche für das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sowie den Betriebsrat. Im Jahr 2024 betraf dies u. a. die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie die Weiterentwicklung des Menschenrechtsprogramms. Damit verbundene Vorstandsbeschlüsse und Entscheidungen werden in den Protokollen der Sitzungen festgehalten und anschließend über die Menschenrechtsfunktion an relevante Fachbereiche kommuniziert. Weitere Ausführungen zu Gremien, Verantwortlichkeiten und der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses finden sich im Standard ESRS 2, Abschnitt GOV-1 Unsere Nachhaltigkeitsorganisation.

Zudem informieren wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mittels verschiedener Kommunikationsformate, wie z. B. über das Intranet. Über die von uns priorisierten Risiken, die ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie über hinreichend begründete Fälle berichten wir jährlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht und in anderen Publikationen. Informationen zu unserem Menschenrechtsprogramm sind öffentlich zugänglich auf unserer Website www.fresenius.com/de.

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-2] Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Die Achtung der Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten und unserer Wertschöpfungskette umzusetzen, ist eine wichtige und gleichzeitig komplexe Aufgabe. Wir führen sowohl die Risikoanalysen als auch die Maßnahmenkonzeption stets aus Betroffenenperspektive durch. Wir streben an, den Dialog mit relevanten internen und externen Stakeholdern, insbesondere jedoch mit vulnerablen Anspruchsgruppen sowie deren legitimierten Vertreterinnen und Vertretern, zu initiieren bzw. auszubauen, um ihre Interessen angemessen zu berücksichtigen – auch auf Basis der Ergebnisse unserer Risikoanalysen. Zum Berichtszeitpunkt ist ein allgemeines Verfahren zur Zusammenarbeit mit ebenjenen Interessengruppen in Arbeit, das zukünftig sukzessive umgesetzt und ausgebaut wird.

Im Berichtsjahr 2024 lag unser Fokus darauf, unsere tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette besser zu verstehen und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren oder wenn möglich abzustellen. Ergänzend dazu wollen wir unsere Kenntnis zu unserem möglichen positiven Einfluss auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vertiefen. Dies soll uns dabei helfen, auch hier unsere Aktivitäten auf solche Bereiche auszurichten, in denen wir zu verbesserten Arbeitsbedingungen beitragen können, z. B. durch eine engere Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Diese Aspekte befanden sich im Berichtsjahr in der Konzeption.

Verfahren zur Sorgfaltspflicht und Meldewege [S2-3] Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Umgang mit negativen Auswirkungen

Jede Abhilfemaßnahme hat das Ziel, die menschenrechtliche oder umweltbezogene Verletzung zu beenden oder zu minimieren und, sofern möglich, umzukehren. Um die Wirksamkeit zu messen, prüfen wir in einem jeweils fallbezogen festgelegten Abstand die Umsetzung der Maßnahmen. Falls nötig, leiten wir weitere Maßnahmen ein. Ein Vorgang gilt nur dann als abgeschlossen, wenn alle Abhilfemaßnahmen vollständig umgesetzt wurden. Um negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette zu begegnen, haben wir eine Toolbox zur praktischen Hilfestellung für Abhilfemaßnahmen erarbeitet. Diese richtet sich an die Kolleginnen und Kollegen, die an der Aufklärung von Menschenrechts- und Umweltverstößen, die Beschäftigten von Fresenius sowie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffen, beteiligt sind, und besteht aus unterschiedlichen Bausteinen. Dazu gehören eine allgemeine Anleitung für Abhilfemaßnahmen gemäß LkSG sowie internationalen menschenrechtsbezogenen Standards und Grundsätzen. Darüber hinaus umfasst sie eine Anleitung zum Umgang mit spezifischen Menschenrechtsverletzungen und eine Handreichung zur Bewertung der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Prozesse und Verfahren unseres Menschenrechtsprogramms weiterzuentwickeln und auszubauen. Darüber hinaus verproben wir bestehende Verfahren sowie neue Ansätze und Konzepte gemeinsam mit verschiedenen Akteuren. Dazu gehören z. B. offizielle Beratungsstellen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sowie spezialisierte Beratungsgesellschaften.

Hinweisgebersysteme

Damit potenziell Betroffene so leicht wie möglich Verstöße gegen unsere Standards und Prinzipen melden sowie Anliegen und Bedürfnisse mitteilen können, bieten wir interne und externe Meldewege an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns sowie Externe – auch aus der Wertschöpfungskette – können ihre Hinweise über die bestehenden Hinweisgebersysteme an den Konzern oder die Unternehmensbereiche richten. Anliegen zum Thema Menschenrechte können zudem auch über eine eigens hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse (humanrights@fresenius.com) übermittelt werden.

Über die Verfügbarkeit unserer Hinweisgebersysteme und die verschiedenen Meldewege berichten wir ausführlich im Themenstandard G1 Unternehmensführung sowie in weiteren Publikationen, z. B. im LkSG-Bericht, in unserer Menschenrechtserklärung und den Verhaltenskodizes für Geschäftspartner, die auf der Website von Fresenius www.fresenius.com/de verfügbar sind.

Alle Meldungen werden von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb eines Fachteams bearbeitet. Je nach Sachverhalt kann es notwendig sein, dass wir zur Klärung eines Vorfalls weitere Fachbereiche hinzuziehen. Fresenius verpflichtet sich und alle in den Prozess eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sämtliche Hinweise professionell, unabhängig und unparteilich, sorgfältig und vertraulich zu bearbeiten. Das Beschwerdeverfahren ist in einer gesonderten gSOP geregelt sowie ausführlich auch für externe Interessengruppen auf der Fresenius-Website www.fresenius.com/de beschrieben.

Uns ist wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner und ihre Beschäftigten wissen, wie und wo sie potenzielle Menschenrechtsverletzungen melden können. Um die Bekanntheit dieses Meldewegs weiter zu erhöhen, haben wir entsprechende Informationen in das Menschenrechtstraining aufgenommen, das wir im Berichtsjahr entwickelt haben. Das Training beschreiben wir im nachfolgenden Abschnitt ausführlich.

Unsere Maßnahmen [S2-4] Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Risikoanalyse und Maßnahmen

Im Zentrum der Risikoanalyse stehen die potenziell negativen Auswirkungen auf und Risiken für Beschäftigte von Fresenius sowie für Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die tatsächlichen Auswirkungen der abstrakten Risiken besser zu verstehen, um über die bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen hinaus weitere spezifische und wirksame Maßnahmen zu entwickeln und negative Auswirkungen auf Beschäftigte von Fresenius sowie auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette zu vermeiden. Darüber hinaus verfolgen wir die regulatorischen Entwicklungen in Bezug auf Menschenrechte für unsere Geschäftsabläufe und unsere Wertschöpfungskette sorgfältig und überprüfen unsere Prozesse entsprechend.

  • Verfahren: Die im Berichtsjahr durchgeführte und weiterentwickelte Risikoanalyse hat bestehende priorisierte Risikobereiche wie die Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie Umweltverunreinigungen bestätigt. Durch die kontinuierliche Vertiefung unserer Risikoanalysen wurden diese Ergebnisse im Berichtsjahr um ein hohes abstraktes Risiko möglicher Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie möglicherweise unzureichender Arbeitsschutzmaßnahmen und dadurch arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Dass angemessene Löhne vorenthalten werden könnten, wurde ebenfalls als priorisierter Risikobereich aufgenommen. Diese menschenrechtlichen Risikobereiche haben wir aufgrund ihrer potenziell schwerwiegenden Auswirkungen und unserer Möglichkeit, sie zu beeinflussen, als besonders relevant identifiziert.
  • Maßnahmen: Um den potenziell negativen Auswirkungen zu begegnen, haben wir neben bestehenden Präventionsmaßnahmen weitere initiiert und umgesetzt. Mit der risikobasierten Implementierung von Menschenrechts- und Umweltklauseln in Verträgen vereinbaren wir mit Lieferanten konkrete Anforderungen für die Zusammenarbeit und Informationspflichten im Fall von Menschenrechtsverletzungen. Zudem legt auch unser Verhaltenskodex grundsätzliche Erwartungen an die Achtung der Menschenrechte fest. Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu überprüfen und mit den Ergebnissen auch branchenweit Unterstützung zu leisten, hat z. B. die Fresenius Kabi im Berichtsjahr den Beitritt zur Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI) vorbereitet. Ab 2025 wird sich das Unternehmen an dem branchenweiten Audit Pooling beteiligen und so zu mehr Transparenz zu Arbeitsbedingungen und – wo nötig – entsprechenden Korrektur- oder Abhilfemaßnahmen in der pharmazeutischen Wertschöpfungskette beitragen. Um die Transparenz in unseren vor- und nachgelagerten Prozessen weiter zu erhöhen, planen wir zudem, die bestehenden Beschreibungen und Visualisierungen unserer Wertschöpfungsketten weiter auszubauen und auf dieser Basis Fokusrisikoanalysen durchzuführen.

Im Berichtsjahr haben wir keine Meldungen über schwerwiegende Vorfälle oder Probleme im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erhalten, die entsprechende Abhilfemaßnahmen erforderten.

Um unsere positiven Auswirkungen für Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette zu stärken, arbeiten wir neben auf den Einzelfall abgestimmten Maßnahmen auch an der Umsetzung von breiteren Maßnahmen. Dazu gehört die Erstellung einer konzernweiten Schulung zum Thema Menschenrechte, deren Konzeption im Jahr 2023 begonnen wurde. Ein zentrales Element unseres Menschenrechtsprogramms ist, unsere Mitarbeitenden zu diesem wichtigen Thema aufzuklären – nicht nur über ihre persönlichen Menschenrechte, sondern auch über den Beitrag, den alle im Rahmen ihrer täglichen Arbeit leisten können. Für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Schulung zu Menschenrechten ab 2025 sukzessive ausgerollt. Sie vermittelt Kenntnisse zu individuellen Rechten sowie zum Umgang mit möglichen Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus weisen wir auf bestehende Meldemöglichkeiten hin.

Mit Tausenden Lieferanten weltweit können wir zudem auch einen positiven Beitrag in der Wertschöpfungskette leisten, indem wir sie über die Achtung der Menschenrechte aufklären. Wir planen, unser neu entwickeltes Menschenrechtstraining hierfür ab 2025 als unterstützende Maßnahme in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten einzusetzen. Die Auswahl der zu schulenden Lieferanten wird auf Basis ihres Risikoprofils erfolgen. Das Training soll das Bewusstsein für Menschenrechte fördern und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit Akteuren in unserer Wertschöpfungskette stärken, um gemeinsame Standards für ethisches Handeln zu etablieren. Damit wollen wir aktiv zur Weiterentwicklung unserer Unternehmenskultur und zu einem gemeinsamen Verständnis in unserer Wertschöpfungskette beitragen.

Diese Trainings sind Teil eines Aktionsplans, um den dargelegten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu begegnen. Dafür sind keine erheblichen operativen Ausgaben (OpEx) und Investitionsausgaben (CapEx) erforderlich. Die dafür nötigen Mittel werden auf den Einzelfall zugeschnitten definiert.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen planen wir nach Implementierung fortlaufend zu kontrollieren.

Unsere Ziele und Ambitionen [S2-5] Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Fresenius hat im Berichtsjahr 2024 kein konzernweites Ziel für 2025 definiert, welches im Zusammenhang steht mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen oder dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen bezogen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

Nichtsdestotrotz bewerten wir die Wirksamkeit der implementierten Konzepte basierend auf den in diesem Themenstandard vorgestellten Ansätzen, Verfahren und Maßnahmen. Es ist unsere konzernweite Ambition, menschenrechtliche Auswirkungen regelmäßig zu analysieren, Verstöße zu verhindern, Risiken zu minimieren, erforderliche Abhilfemaßnahmen bei Verstößen einzuleiten und Chancen zu ergreifen. Dies gilt in unserer Wertschöpfungskette, in unseren eigenen Unternehmen ebenso wie im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen.

Das dafür etablierte umfassende Menschenrechtsprogramm wurde in diesem Kapitel ausführlich dargelegt. Im Rahmen dessen identifizieren und bewerten wir kontinuierlich alle wesentlichen Risiken, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Wir integrieren Erkenntnisse in unsere Planung, um Chancen zu nutzen und potenzielle Risiken frühzeitig zu adressieren. Im Zuge der Weiterentwicklung des Fresenius-Menschenrechtsprogramms planen wir, darauf aufbauende quantifizierbare Ziele zu formulieren.

Für die eigenen Arbeitskräfte von Fresenius wird die Schulung zu Menschenrechten ab 2025 sukzessive ausgerollt. Sie vermittelt Kenntnisse zu individuellen Rechten sowie zum Umgang mit möglichen Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus wird auf bestehende Meldemöglichkeiten hingewiesen. Die Schulung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Mit Tausenden Lieferanten weltweit können wir zudem auch einen positiven Beitrag in der Wertschöpfungskette bewirken, indem wir sie über die Achtung der Menschenrechte aufklären. Es ist geplant, das neu entwickelte Menschenrechtstraining hierfür ab 2025 fortlaufend und gezielt als unterstützende Maßnahme in der Zusammenarbeit mit den Lieferanten einzusetzen. Die Auswahl der zu schulenden Lieferanten wird auf Basis ihres Risikoprofils erfolgen.

Basierend auf dem Mapping der Wertschöpfungsketten wird ab 2025 die Durchführung von Fokusrisikoanalysen vorbereitet.

Kennzahlen

Eingegangene Meldungen in Bezug auf Menschenrechte S2-Unternehmensspezifisch

Die Kennzahlen beschreiben die im Berichtsjahr über unsere Meldesysteme eingegangenen Meldungen mit Menschenrechtsbezug – unterschieden nach Betroffenen in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie in der Wertschöpfungskette. Von 28 eingegangenen Meldungen haben sich 4 als Verletzungen erwiesen, darunter von Arbeits- und Pausenzeiten, Vergütung, und Arbeitssicherheit und -gesundheit.

Keine Meldung stand in Verbindung mit einer schwerwiegenden Verletzung im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette oder in unserem eigenen Geschäftsbereich.

Eingegangene Meldungen in Bezug auf Menschenrechte

 

 

Eigener Geschäftsbetrieb

 

Wertschöpfungs­kette

Eingegangene Meldungen mit Menschenrechtsbezug

 

25

 

3

Davon Verletzungen

 

4

 

Davon schwere Menschenrechtsverletzungen

 

 

Informationen zu Vorfällen mit Menschenrechtsbezug sowie entsprechende Abhilfemaßnahmen finden sich im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, Abschnitt S1-17 Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten.

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